Neue Richtlinie für die Hauptuntersuchung ab 20. Mai (FOTO)
(ots) -
+++ Neue Mangeleinstufung "Gefährlicher Mangel" +++ Notrufsystem
eCall wird künftig Bestandteil der HU +++ VdTÜV fordert gesetzliche
Grundlage zur Bereitstellung von Softwareinformationen durch die
Hersteller +++
Ab 20. Mai 2018 müssen sich die Autofahrer in Deutschland auf neue
Regeln bei der Hauptuntersuchung einstellen. So wird eine neue
Mangeleinstufung "Gefährlicher Mangel" eingeführt und die Prüfung von
Daten-Komponenten, wie das elektronische Notrufsystem eCall, in die
Hauptuntersuchung einbezogen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die
technische Untersuchungen von Fahrzeugen in Europa weiter
harmonisieren soll.
"''Gefährlicher Mangel'' als neue Mangeleinstufung ist für die
Kunden an den Prüfstellen die sichtbarste Veränderung", erläutert
Richard Goebelt, Leiter des Bereiches Fahrzeug & Mobilität beim
TÜV-Verband. "Er stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie
"Verkehrsunsicher" dar. Wie "Erhebliche Mängel" bescheinigt der
"Gefährliche Mangel" eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung
oder Beeinträchtigung des Umweltschutzes ."Der Fahrzeughalter wird
auf den besonderen Gefährdungstatbestand durch eine entsprechende
Formulierung auf dem Prüfbericht hingewiesen. Eine Fahrt direkt nach
Hause oder zum Zweck der Reparatur oder der HU-Nachprüfung innerhalb
eines Monats ist aber noch zulässig. "Bei der Einstufung als
''Verkehrsunsicher'' muss - wie bisher auch - unmittelbar die
Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden,"
so Goebelt. Bisher galten die vier Mangelklassen "Ohne Mangel",
"Geringe Mängel", "Erhebliche Mängel" und "Verkehrsunsicher".
Neu ist ferner die Untersuchung von Komponenten für die
Datenkommunikation und Datenspeicherung im Fahrzeug. Hierzu zählt
beispielsweise das für alle neuen Fahrzeuge ab 1. April 2018
verpflichtende elektronische Notrufsystem eCall - und weiterer
Systeme, die zukünftig Bestandteil der Fahrzeugausstattung bei den
verschiedenen Stufen des automatisierten Fahrens werden. "Die
konkreten Prüfverfahren dieser Systeme sind derzeit noch in der
Entwicklung," erklärt Goebelt, "der TÜV-Verband setzt sich bereits
seit langem für eine zeitnahe gesetzliche Grundlage ein, um alle
Fahrzeughersteller zu verpflichten, die relevanten
Softwareinformationen für die elektronische Prüfung mit dem
HU-Adapter bereit zu stellen."
Weitere Änderungen betreffen die Beschreibung und europaweite
Harmonisierung einzelner Mängel, die an Fahrzeugen auftreten können.
So ändert sich beispielsweise die Einstufung der für
Verkehrssicherheit und Umweltschutz wichtigen
Reifendruck-Kontrollsystemen (RDKS). Goebelt: "Werden jetzt
funktionsunfähige oder stillgelegte Reifendruck-Kontrollsysteme bei
der Hauptuntersuchung festgestellt, darf keine Plakette mehr erteilt
werden."
Die europäische HU-Richtlinie 2014/45/EU konkretisiert auch die
Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellen bei der
Hauptuntersuchung. "Das ist in Deutschland durch den HU-Adapter seit
2015 schon Standard," erläutert Goebelt.
Zusammenfassend stellt Goebelt fest: "Die neue Richtlinie ist ein
wichtiger Schritt für mehr Sicherheit modernster digitaler
Fahrzeugsysteme, wobei sich für die Kunden an den Prüfstellen der
zeitliche Aufwand nicht ändert."
Pressekontakt:
Gesine Marks
Verband der TÜV e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Friedrichstraße 136 | D-10117 Berlin
T.: +49 30 760095-400
presse(at)vdtuev.de
www.vdtuev.de
twitter.com/vdtuev_news
Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.05.2018 - 13:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1611962
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 44 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neue Richtlinie für die Hauptuntersuchung ab 20. Mai (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VdTÜV Verband der TÜV e.V. hauptuntersuchung-tuev-nord.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).