Eine Rohrendtülle für alle Anwendungen
Die neue Rohrendtülle von OBO erleichtert die Arbeit
(PresseBox) - Kleine Ursache ? großer Aufwand: Die nachträgliche Montage fehlender oder defekter Rohrendtüllen an Elektroinstallationsrohren war bisher eine unbeliebte und aufwändige Aufgabe. Mit der teilbaren Rohrendtülle gehört das der Vergangenheit an. Öffnen, aufstecken, zusammendrücken ? und fertig! Durch den rastenden Schnappverschluss kann die Rohrendtülle ganz ohne Demontage einer bestehenden Installation montiert werden. Die teilbare Rohrendtülle ist universell einsetzbar: natürlich bietet die teilbare Rohrendtülle auch bei der normgerechten Erstinstallation eine Arbeitserleichterung. Durch den halogenfreien und UV-beständigen Kunststoff sind die Rohrendtüllen problemlos für den Einsatz im Innen- und Außenbereich geeignet.
Neu im Programm sind die teilbaren Rohrendtüllen in den PGGrößen von PG 9 bis PG 48, welche insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten in Altinstallationen eingesetzt werden.
Nachdem mit den teilbaren Rohrendtüllen in PG-Größen das Sortiment vervollständigt wurde, ist nun eine vollständige Ablösung der Standardvariante durch die universell einsetzbare Rohrendtülle bis Ende 2018 geplant. Dies vereinfacht dem Großhandel die Lagerhaltung und bietet dem Anwender den Vorteil, immer die passende Rohrendtülle mit sich zu führen, unabhängig davon, ob diese in Instandhaltungsarbeiten, Erst- oder Nachinstallation eingesetzt werden soll.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.05.2018 - 09:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1611744
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Menden
Telefon:
Kategorie:
Elektro- & Elektronik
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 85 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Eine Rohrendtülle für alle Anwendungen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
OBO BETTERMANN GmbH&Co. KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).