Erholungsoase Wald: Sperrgebiet für Fahrradfahrer? / R+V-Infocenter: über Regelungen informieren
(ots) - In der Freizeit raus in die Natur: Auch viele
Radfahrer und Mountainbiker sind gerne im Wald unterwegs. Doch ist
das erlaubt? Das Infocenter der R+V Versicherung informiert, wo Biker
in Waldgebieten fahren dürfen - und wo nicht.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
Jeder darf einen Wald zur Erholung nutzen. Das gilt grundsätzlich
auch für Radfahrer oder Mountainbiker - allerdings mit
Einschränkungen. Das Bundeswaldgesetz schreibt beispielsweise vor,
dass sie im Wald nur auf Straßen und Wegen fahren dürfen. "Aus den
länderspezifischen Regelungen können sich weitere Besonderheiten und
Einschränkungen ergeben, die zum Teil sehr unterschiedlich sind", so
Nina Schilderoth, Rechtsexpertin beim R+V-Infocenter.
Einige Bundesländer schließen sich der bundesweiten Regelung an
und erlauben das Radfahren auch im Wald nur auf festen Wegen. Andere
Länder schreiben vor, dass Biker nur mindestens zwei Meter breite
Wege nutzen dürfen - und grundsätzlich keine Sport- und Lehrpfade.
Zudem kann es in allen Bundesländern vorkommen, dass für einzelne
Waldwege Verbotsschilder aufgestellt sind, die die Fahrt auf diesen
Waldwegen ganz verbieten. Das kann etwa der Fall sein, wenn die
Nutzung durch Radfahrer eine besondere Gefahrenlage für andere
Waldnutzer darstellt.
Nach örtlichen Regelungen erkundigen
"Grundsätzlich ist es ratsam, vor einer längeren Tour durch
Waldgebiete die zuständige Forstbehörde nach den örtlichen Regelungen
zu fragen", erläutert Schilderoth. "Manchmal gibt es an bestimmten
Stellen auch Ausnahmeregelungen für Radler." Dazu gehören zum
Beispiel extra für Mountainbiker angelegte Trails, die in der Regel
durch Markierungen an Bäumen erkennbar sind.
Wanderer, Wildtiere und Waldpflanzen
Treffen Wanderer und Biker aufeinander, ist gegenseitige
Rücksichtnahme geboten. "Das heißt: Radfahrer sollten vorausschauend
fahren, ihre Geschwindigkeit anpassen und das Rad in jeder Situation
unter Kontrolle haben", sagt R+V-Expertin Schilderoth.
Ein angemessenes Verhalten ist auch für den Schutz von Pflanzen
und Tieren wichtig. Sie dürfen nicht gefährdet oder geschädigt
werden. Für die persönliche Sicherheit ist der Radfahrer selbst
verantwortlich, so das Bundeswaldgesetz: Er benutzt den Wald auf
eigene Gefahr. Das gilt insbesondere für waldtypische Gefahren wie
Bodenunebenheiten und herausragende Äste.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Land- und fortwirtschaftlichen Fahrzeugen sollten Radfahrer
Vorfahrt gewähren, da sie diese Waldwege in der Regel für die
Fahrt zur Arbeit nutzen.
- Für E-Bikes gibt es - abhängig von der Motorstärke - mitunter
weitere Einschränkungen. Auch hier empfiehlt es sich, die
zuständige Forstbehörde nach den örtlichen Regelungen zu fragen.
- Was Radfahrern in Grünanlagen gestattet ist und was nicht, wird
in der Regel vom Grünflächenamt der Städte festgelegt. Meist ist
das Radeln auf besonders gekennzeichneten Wegen zugelassen.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
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Datum: 16.05.2018 - 11:45 Uhr
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