Infinus-Anlage-Skandal: OLG-Urteil kann eine erhebliche Signalwirkung entwickeln und verbessert die Chancen auf Schadensersatz deutlich.
Die Richter hatten Dutzende Anleger abblitzen lassen, die Schadenersatz von ehemaligen Infinus-Managern fordern. Doch damit hatten es sich die Richter zu leicht gemacht, urteilte nun das Oberlandesgericht (OLG) – und verwies sechs Fälle zurück an die untere Instanz, meldet FONDS professionell online am 14. 5. 2018.
(IINews) - Der achte Zivilsenat des OLG hob demnach die erstinstanzlichen klageabweisenden Urteile auf. Das Landgericht müsse die Fälle nun neu verhandeln. "Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die von der Emissionsgesellschaft verwendeten Prospekte erhebliche inhaltliche Fehler aufwiesen, die geeignet waren, ein unzutreffendes Bild über die Chancen und Risiken der angebotenen Kapitalanlage zu vermitteln", heißt es in einer Pressemitteilung des OLG. Zur Feststellung der "weiteren Haftungsvoraussetzungen" sei eine "umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich".
Die Anleger hatten Kapitalanlagen bei der Firmengruppe um Infinus und Future Business (Fubus) gezeichnet, die im November 2013 von der Staatsanwaltschaft ausgehoben worden war, schjreibt FONDS professionell online. Die Ermittler werfen demnach sechs Verantwortlichen vor, ein gigantisches Schneeballsystem betrieben zu haben. Insgesamt hätten mehr als 40.000 Anleger dem Dresdener Finanzkonglomerat rund eine Milliarde Euro anvertraut. Um den Strafprozess zu vereinfachen, geht es in diesem Verfahren "nur" um eine Summe von bis zu 312 Millionen Euro von rund 22.000 Anlegern. Dennoch zieht sich der Strafprozess hin, heißt es weiter.
Parallel versuchen Hunderte Anleger in Zivilprozessen, zumindest einen Teil ihres Geldes von den Verantwortlichen zurückzubekommen.
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Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie HIER.
http://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/landgericht-dresden-muss-in-sachen-infinus-nachsitzen-143479/ref/2
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Datum: 15.05.2018 - 15:34 Uhr
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