ACV begrüßt klare Rechtslage zum Einsatz von Dashcams
(ots) - Der Bundesgerichtshof hat heute in einem
Grundsatzurteil über den Einsatz von Dashcams entschieden: Demnach
sind die Aufnahmen der kleinen Kameras als Beweismittel vor Gericht
zulässig.
Dashcams können Beitrag zur Verkehrssicherheit liefern
Da die bisherige Verwertbarkeit der Aufzeichnungen vor Gericht im
Ermessen des Richters lag, begrüßt der ACV Automobil-Club Verkehr,
dass der Bundesgerichtshof endlich einen gesetzlichen Rahmen
geschaffen hat. Nach Auffassung des ACV können die Minikameras einen
Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit leisten, da sie
Verkehrsrowdys zur Vernunft zwingen. "Ihr Einsatz könnte vor allem
gefährliches Drängeln und zu dichtes Auffahren reduzieren", sagt der
verkehrspolitische Sprecher des ACV Jürgen Koglin.
"Der ACV wirbt für einen standardisierten Aufnahmemodus, der die
Auslesbarkeit der Daten erst durch eine gerichtliche Anordnung
ermöglicht sowie die Aufzeichnungen schnellstmöglich überschreibt und
löscht", so Koglin weiter.
ACV Umfrage zu den Minikameras
Eine repräsentative Umfrage des ACV hat ergeben, dass 44 Prozent
der Befragten eine Dashcam in ihrem Auto verwenden würden, wenn ihre
Nutzung gesetzlich geregelt und legal wäre. Die Argumente für den
Einsatz der Minikameras liegen vorrangig in der eigenen Absicherung
und der Möglichkeit der Beweissicherung im Schadenfall. Mehr als zwei
Drittel (68 Prozent) der Befragten sind überzeugt, eine Kamera würde
bei der Unfallrekonstruktion und Unfallaufklärung helfen. 42 Prozent
stimmten der Aussage zu, dass künftig alle Autos serienmäßig mit
Dashcams ausgestattet sein sollten.
Immerhin knapp ein Drittel (27 Prozent) geht davon aus, dass die
Verwendung von Dashcams zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt.
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Annabel Brückmann
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Datum: 15.05.2018 - 10:00 Uhr
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