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P&R-Gruppe: Ungereimtheiten mit den Containern

ID: 1610688

Anleger wurden wohl über Jahre zu Unrecht im Glauben gelassen, Eigentümer von Containern zu sein. Der Verdacht, dass weniger Container im Bestand waren, als die Anleger gekauft haben, bekommt durch die Aufklärung im Rahmen der Insolvenz weiteren Aufschub.


(IINews) - Folglich nimmt die Staatsanwaltschaft den Fall „P&R-Container“ unter die Lupe; sie äußert sich wegen der Komplexität des Zahlenwerks zunächst nur vorsichtig und bestätigt, dass ein Vorermittlungsverfahren gäbe.

Konkret wird das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe vom 13.05.2018. Eine Recherche der Journalisten anhand der individuellen Containerkennzeichnungen brachte zu Tage, dass von P&R-Firmen im Jahre 2015 als neu verkaufte Container schon 2002 in China hergestellt sein sollen. Das ist nur eines von mehreren Beispielen, wie P&R-Anleger auf den Holzweg geführt worden sein sollen.

Ungereimtheiten mit den Containern

Ebenso soll ein Teil der Container ohne das Wissen von P&R-Anlegern verschrottet worden sein. Die Folge: Anleger wähnten sich auf Grund der vermeintlichen Eigentumsurkunden abgesichert, doch die Container gab es schon längst nicht mehr.

Ein weiteres Beispiel der Zahlentrickserei: Einige der auf den Eigentumszertifikaten genannten Containernummern erwiesen sich bei Überprüfungen als so „neu“, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufs durch Anleger noch gar nicht existierten; dabei handele es sich um Zertifikate, die auf Anfordern von Investoren erst nachträglich ausgestellt worden sind.

Solche Ungereimtheiten würden zu der Angabe passen, dass die vorläufigen Insolvenzverwalter bei ihrer Prüfung feststellen mussten, dass es bei P&R Notverkäufe gegeben habe, die dazu dienten, den Schein eines solventen Unternehmens zu wahren. Aus diesen Verkäufen seien dann Mieten und Rückzahlungen an Anleger erfolgt.

Getäuschte Anleger sollten daher zu Recht die Forderung nach Rückzahlung ihres Investments erheben.

•Wie das geht, können Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Investments in einem Gespräch oder Telefonat mit dem hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren.

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.





Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Datum: 15.05.2018 - 10:20 Uhr
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