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Verbraucherschutz darf nicht zum Papiertiger verkommen!

ID: 1610676


(LifePR) -

Neues Gesetz verbietet Interessenskonflikt beim Vertrieb von Versicherungen.

Das Fehlen einer Obergrenze für Provisionen konterkariert allerdings den beabsichtigten Verbraucherschutz.

Die Lösung: Rasche Nachbesserung auf dem Verordnungsweg.

Verbraucher sollen beim Kauf von Versicherungen vor Fehlberatung geschützt werden. Seit Februar ist eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft. Die passende Verordnung soll im Mai folgen. Sie bedarf aber jetzt schon einer dringenden Nachbesserung, sonst verkommt die europäische Insurance Distribution Directive (IDD) in Deutschland zum Papiertiger.

Die Vertriebsrichtlinie IDD verlangt von Versicherungsgesellschaften, auf jegliche Vertriebsanreize zu verzichten, die ihre Vermittler dazu verleiten könnten, das eigene Verkaufsinteresse über das bestmögliche Interesse des Kunden zu stellen. Im Klartext, der Versicherer muss dafür sorgen, dass die Provision keine Fehlanreize bietet. Nur, wo verläuft die Grenze, ab der das Verkaufsinteresse bei der Beratung überhandgewinnt? Diese Frage beantwortet der neue § 48a im deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) leider nicht.

Die ausstehende Verordnung über die Versicherungsvermittlung und ?beratung (VersVermV) könnte den Webfehler des Gesetzes allerdings noch korrigieren. Zumindest für die Lebensversicherung scheint dies auch angedacht zu sein. Hier mehren sich inzwischen die Stimmen für eine Provisions-Obergrenze. Demnach soll ein Vermittler nicht mehr als 2,5 bis 4,0 Prozent der Gesamtprämie abbekommen. ?Das ist generell ein vernünftiger Ansatz?, meint Dr. Achim Hertel, der mit seiner Kombination aus minimaler Servicepauschale und provisionsfreiem Tarif eine Vorreiterrolle einnimmt. Konkret: ?Die Deckelung sollte nicht bloß auf die Lebens- und Krankenversicherung beschränkt werden.? Der § 48a VAG gelte schließlich für alle Versicherungssparten.

Politischer Handlungsbedarf: Fehlanreize durch überhöhte Provisionen lauern in vielen Sparten: ?Problemsparte-Nr.1 ist die Restschuldversicherung. Hier werden Provisionen von bis zu 70 Prozent der Prämie abgezweigt?, warnt Hertel. Mehr als acht Millionen Kreditnehmer werden so jährlich von den Banken abkassiert ? meist arme Familien. Provisionen von bis zu 50 Prozent sind zudem in  Elektrogeräte- und Auto-Garantieversicherungen, Brillen- oder Handyversicherungen üblich. Hertel fordert daher von der Politik: ?Eine Obergrenze von maximal 30 Prozent für alle Versicherungsprovisionen, damit Verbraucher vor geldgesteuerten Vermittlern geschützt werden.?





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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 15.05.2018 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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