KS fordert Wahlfreiheit beim automatischen Notruf für Autofahrer
eCall-System jetzt europaweit Pflicht
(LifePR) - Ende März 2018 wurde das Notrufsystem eCall eingeführt und ist seither für alle neu zugelassenen Pkws und leichten Nutzfahrzeuge europaweit Pflicht. Das Ziel ist eine deutliche Steigerung der Verkehrssicherheit. Wird das gesetzlich vorgeschriebene eCall- System seitens der Automobilindustrie jedoch in deren eigene Fahrerassistenzsysteme integriert, kann das auch negative Folgen für die Autofahrer haben. Der Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) fordert hier von den Automobilherstellern eine klare und kostenlose Trennung der Informationssysteme.
Zum 31. März 2018 war es nun endlich so weit: Die EU-Verordnung für eine Ausrüstung aller neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit dem eCall-System ist in Kraft getreten. Konkret heißt das, hat sich ein schwerer Unfall ereignet und lösen dadurch beispielsweise die Airbags aus, wird mit dem neuen Notruf automatisch vom Fahrzeug aus die zuständige Rettungsleitstelle benachrichtigt. Der "Minimaldatensatz", also die wichtigsten Informationen wie Koordinaten des Unfallortes, Unfallzeitpunkt oder Fahrtrichtung etwa auf der Autobahn, wird beim Notruf automatisch mit übermittelt. Zudem wird eine telefonische Verbindung zwischen Fahrzeug und Rettungsdienst hergestellt. Alternativ kann der eCall auch manuell betätigt werden - etwa, wenn der Fahrer eine drohende Herzattacke spürt oder einen anderen Unfall melden möchte.
Eine insgesamt sehr sinnvolle, da lebensrettende Maßnahme: So geht die EU-Kommission davon aus, dass die Rettungskräfte dank des eCall-Systems auf dem Land um durchschnittlich 50 Prozent, in Stadtgebieten um etwa 40 Prozent schneller an der Unfallstelle eintreffen und Verletzte damit rascher erstversorgen können. Pro Jahr könnte es innerhalb der EU in der Folge rund 2.500 weniger Verkehrstote geben. Datenschutzrechtlich gilt das gesetzliche eCall-System ebenfalls als gelungen: Das System aktiviert sich erst und ausschließlich zum Zeitpunkt des Unfalls; personenbezogene Daten werden nicht übertragen.
Herstellereigene Notrufsysteme in der Kritik
Problematisch kann es jedoch werden, wenn das eCall-System in eines der Fahrerassistenzund Sicherheitssysteme der Fahrzeughersteller, die bereits seit mehreren Jahren eigene Notrufsysteme anbieten, integriert ist. Im Falle eines Unfalls wird dann oftmals zunächst ein vom Hersteller beauftragtes Notruf-Callcenter kontaktiert, bevor die nächstgelegene Rettungsleitstelle benachrichtigt wird. Dadurch kann wertvolle Zeit verloren gehen, die gerade bei einem Unfall über Leben und Tod entscheiden kann.
Unklar ist darüber hinaus, welche Daten der Hersteller über das eigene Notrufsystem bzw. über das darin integrierte eCall-System sammelt und was mit diesen Daten geschieht. Denn in diesem Fall gelten nicht dieselben Datenschutzbestimmungen wie beim eCall - eine Tatsache, die den Autofahrern oftmals nicht bewusst ist. Die Verkehrsexperten des drittgrößten Automobilclubs KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) sowie des Verbunds Europäischer Automobil Clubs (EAC) fordern daher von der Automobilindustrie eine klare und kostenlose Trennung der Informationssysteme. Marita Manger, Präsidentin des KS und Vizepräsidentin des EAC, sowie Bernd Opolka, Präsident des EAC: "Im Sinne der Datenhoheit ist es wichtig, dass der Autofahrer auch künftig selbst wählen kann, auf welches System er zugreifen möchte." Fahrzeugbesitzer, die also lediglich das von der EU vorgeschriebene Notrufsystem mit einem Minimaldatensatz wünschen, sollten bei ihrem Hersteller kostenfrei eine Trennung von dessen herstellereigenem Fahrerassistenzsystem beantragen, um auch in Zeiten der Digitalisierung weitestgehend Herr der eigenen Daten zu bleiben.
Ob eCall-Systeme technisch deaktiviert werden können, ist derzeit nicht bekannt. Der Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) sowie der EAC warnen jedoch nicht zuletzt angesichts der rechtlichen Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis dringend vor einer solchen Vorgehensweise. Da nämlich das eCall-System Bestandteil der Typgenehmigung ist, wäre die Nutzung des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr dann nicht mehr zulässig!
Der KS e.V. ist mit rund 600.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei zirka 115 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
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Der KS e.V. ist mit rund 600.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei zirka 115 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
Datum: 14.05.2018 - 17:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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