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DDV fordert differenzierte Analyse der Beschwerden zur Telefonwerbung

ID: 1610330


(ots) - Zu dem Jahresbericht 2017 der
Bundesnetzagentur, der eine steigende Anzahl der Beschwerden über
Telefonwerbung im Vorjahresvergleich wiedergibt, kritisiert der
Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), dass hier sehr unsauber
überhaupt nicht zwischen unerlaubter und erlaubter Telefonwerbung
unterschieden wird. Patrick Tapp, Präsident des DDV: "Die
Bundesnetzagentur hat mit ihrem vereinfachten Serviceangebot für
Verbraucher und mit einer Reihe spektakulärer Verfahren gegen
namhafte Unternehmen mit Rekordbußgeldern zu erhöhter Sensibilität
und zur erhöhten Nutzung des Angebots unter Verbrauchern geführt.
Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings geben die vorgelegten
Zahlen überhaupt keinen Aufschluss darüber, ob es sich um illegale
Telefonwerbung oder gar Telefonbetrügereien handelt. Es ist von daher
absolut unsinnig, wenn hier gleich Gesetzesverschärfungen gefordert
werden."

Auch wird bei den Beschwerdezahlen der Bundesnetzagentur nicht
differenziert in der Frage, auf wie viele konkrete Fälle sich die
Beschwerden überhaupt beziehen. So gibt die Bundesnetzagentur in
ihrem Bericht an, dass z.B. 2.500 Beschwerden zu einem einzigen
Verfahren geführt haben. Auch die zitierte Rekordhöhe der verhängten
Bußgelder mit insgesamt 1,2 Millionen Euro deutet auf eher wenige
Verfahren hin, wenn man die anderweitig kommunizierten Bußgelder pro
Einzelverfahren in sechsstelliger Höhe betrachtet. Darüber hinaus
wird der Anteil von unseriösen Anrufen aus dem Ausland nicht
aufgeschlüsselt. "Juristisch sind Anrufer aus dem Ausland häufig
nicht zu belangen, hier würden wir uns freuen, wenn die
Bundesnetzagentur ihre technischen Möglichkeiten besser ausspielen
würde", fordert der DDV-Präsident. Positiv wertet der DDV das zum 1.
Juni 2017 gestartete "Rügeverfahren", mit dem Unternehmen frühzeitig




von eingehenden Beschwerden in Kenntnis gesetzt werden und hier
gegensteuern können. Auch die Bundesnetzagentur hat festgestellt,
dass Unternehmen überwiegend positiv reagieren und nur in
Ausnahmefällen keine Abhilfe schaffen. Attikus Schacht, Vorsitzender
des Kompetenz-Centers Customer Services im DDV: "Diesen Ansatz
begrüßen wir ausdrücklich. Werbetreibende Unternehmen wollen
Verbraucher ja nicht belästigen, sondern mit ihnen positiv
kommunizieren. Und wenn auf mögliche Probleme in der Praxis
frühzeitig reagiert werden kann, können Kampagnen wirkungsvoll
optimiert werden". Der DDV setzt sich seit Jahrzehnten für den
Verbraucherschutz ein und hat in Zusammenarbeit mit dem Call Center
Verband Deutschland (CCV) einen Branchenkodex erstellt, der
verbindliche Regeln für das Telefonmarketing der Mitglieder festlegt.
Ziel ist es, auf der Grundlage des ausreichenden Gesetzesrahmens
Störern das Handwerk zu legen. "Um Missständen zu begegnen und die
Rechtsdurchsetzung zu verbessern, müssen Beschwerdezahlen eingehend
analysiert werden. Gesetzliche Schnellschüsse dämmen keine
Kriminalität ein, sondern gehen nur zu Lasten der absolut überwiegend
seriös werbenden Wirtschaft.", so DDV-Präsident Tapp.



Pressekontakt:
DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Boris von Nagy, Leiter Kommunikation
Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 401 276 500, Fax: (069) 401 276 599
E-Mail: b.vonNagy(at)ddv.de
Internet: http://www.ddv.de

Original-Content von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.05.2018 - 12:34 Uhr
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