InternetIntelligenz 2.0 - "Ehe für alle" und Kinderwunsch

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

"Ehe für alle" und Kinderwunsch

ID: 1610323

ARAG Experten erklären, was Sie jetzt wissen sollten


(IINews) - Am 1. Oktober 2017 wurden genau sieben Wörter im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergänzt: Aus "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen." wurde der Satz "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Gleichgeschlechtlichen Partnern stehen seither alle Türen zu einer rechtmäßigen Verbindung fürs Leben offen. Was das für gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch bedeutet, erläutern ARAG Experten.



Gleichgeschlechtliche Paare: Das sind Ihre Rechte bei einer Adoption

Nach Schätzungen des deutschen Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) leben in etwa neun Prozent aller gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bereits Kinder. Ungefähr 40 Prozent dieser Kinder stammen aus früheren heterosexuellen Beziehungen oder Ehen. Sie können seit 2013 relativ einfach adoptiert werden. Auch von dem anderen Lebenspartner zuvor adoptierte Kinder durften im Rahmen der sogenannten "Sukzessivadoption" an Kindes statt angenommen werden. Die "Ehe für alle" ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren nun erstmals die gemeinsame Adoption eines Kindes.



Samenspenden und Leihmütter

Der Wunsch bei homosexuellen Paaren nach eigenen Kindern ist hoch: Gut 36 Prozent aller kinderlosen Männer-Paare und rund 41 Prozent aller lesbischen Paare wünschen sich Nachwuchs. Während sich eine in einer homosexuellen Beziehung lebende Frau rein rechtlich der Samenspende bedienen darf, haben es homosexuelle Männer deutlich schwerer, eigene Kinder zu haben. Leihmütter sind in Deutschland nicht erlaubt.



Adoption im Ausland

Wird ein Kind im Ausland nach dortigem Recht von beiden Lebenspartnern gemeinsam adoptiert, müssen die deutschen Behörden diese Auslandsadoption anerkennen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem im Fall eines homosexuellen Paares, das in Südafrika gelebt hatte. Beide Partner hatten dort gemeinsam ein Kind adoptiert. Nach dem Rückzug nach Deutschland wollte das zuständige Berliner Standesamt die Adoption nicht anerkennen. Zu Unrecht, so der BGH.







Kindergeldanspruch

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass einem Lebenspartner ein Kindergeldanspruch auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder des eingetragenen Lebenspartners zusteht. Er wandte damit die für Ehegatten geltende Regelung auf Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an. Somit werden die Kinder der im Haushalt lebenden Ehegatten wie auch die der Lebenspartner zusammengezählt. Sobald beide Lebenspartner oder Ehegatten zusammen mehr als zwei Kinder haben, ist diese Regelung günstiger, als wenn jeder einzelne Ehegatte oder Lebenspartner für seine Kinder Kindergeld beantragt.



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Madad und Mimai - Die außergewöhnliche Geschichte einer Adoption zweier Kinder aus der Dritten Welt
Zu Hause ist, wo man geliebt wird
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.05.2018 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1610323
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 240 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
""Ehe für alle" und Kinderwunsch
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen ...

Ob in Cowboy-Manier mit Hochdruckreiniger, in Waschbox oder Waschstraße - ein sauberes Fahrzeug schätzen wohl die meisten Besitzer. Doch der Weg dahin gestaltet sich oft schwierig. Vor allem in Waschboxen und -straßen kann es vorkommen, dass Autos ...

Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt ...

Nur wenige Versicherungen enden nach einer bestimmten Zeit. Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr und können mit einer Frist, die in der Regel drei Monate beträgt, gekündigt werden. Unter bestimmten B ...

Im Sog der Streams ...

Mit Herbstwetter und Zeitumstellung bricht die Cocooning-Saison an: Statt auszugehen und die Partyviertel unsicher zu machen, genießen es viele, es sich zu Hause gemütlich zu machen. Ab auf die Couch mit den Liebsten, die Chips-Schale auf den Schoà ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 320


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.