Inlandstourismus im März 2018: 9 % mehr Übernachtungen als im März 2017
(ots) - Im März 2018 gab es in den
Beherbergungsbetrieben in Deutschland 33,2 Millionen Übernachtungen
in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, war dies ein
Plus von 9 % gegenüber März 2017. Hierbei ist zu beachten, dass
Ostern 2017 in den April, 2018 dagegen teilweise in den März fiel.
Die Übernachtungszahl von Gästen aus dem Ausland stieg um 6 % auf
6,0 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland
erhöhte sich um 9 % auf 27,2 Millionen.
Im Zeitraum Januar bis März 2018 stieg die Zahl der
Gästeübernachtungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum
um 7 % auf 86,0 Millionen. Davon entfielen 16,3 Millionen
Übernachtungen auf Gäste aus dem Ausland (+ 6 %) und 69,7 Millionen
auf inländische Gäste (+ 7 %).
Alle Angaben beziehen sich auf Beherbergungsbetriebe mit
mindestens zehn Schlafgelegenheiten.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Christine Graffy,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 48 51,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse(at)destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 14.05.2018 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1610091
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Wiesbaden
Telefon:
Kategorie:
Urlaub & Reisen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 38 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Inlandstourismus im März 2018: 9 % mehr Übernachtungen als im März 2017
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Statistisches Bundesamt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).