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So manche Goldanlage entpuppt sich als Abzockmodell oder gar als Falschgold.

ID: 1609974

Dem BSZ e.V. sind vertraulich Unterlagen übermittelt worden, dass bei einem Goldanbieter sehr hohe Vermögenswerte bei Tausenden von Kunden veruntreut worden seien. Bei der Staatsanwaltschaft soll ein Verfahren anhängig sein.

Der BSZ e.V. möchte auf der einen Seite die zugegangenen Informationen der Öffentlichkeit nicht vorenthalten, auf der anderen Seite aber auch nicht mit den in diesen Kreisen leider üblichen kostenintensiven Abmahnungen überzogen werden.

Wir nennen in diesem Bericht also weder Firmennamen noch die Vertragsbezeichnungen. Das gibt trotzdem Gold-Anlegern die Möglichkeit ihr Investment noch einmal nachhaltig zu prüfen


(IINews) - In letzter Zeit melden sich bei dem BSZ e.V. wieder vermehrt Anleger, die sich an den unterschiedlichsten Goldanlagen beteiligt haben und nunmehr Zweifel an der Seriosität der jeweiligen Anlage haben. Die Anbieter nutzen die Wünsche der Anleger nach einer wertstabilen Anlage gnadenlos aus sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Der Handel mit (wertlosen) Goldzertifikaten war lange Zeit nicht mehr in Erscheinung getreten, erlebt jetzt aber ein rauschendes Comeback.

Die Anbieter behaupten zum Beispiel, dass sie in Auslandstresoren viele Tonnen Gold lagern. Den interessierten Anlegern an dem scheinbar todsicheren Geschäft werden dann mit der Vorlage umfangreicher Dokumente, die das Besitzrecht in Form von Goldzertifikaten beweisen sollen, die letzten Bedenken genommen.

In anderen Angeboten werden haarsträubende Märchen vom schnellen Reichtum durch eine einmalige Möglichkeit günstig an Gold zu kommen aufgetischt. Da werden zum Beispiel Prinzen und Prinzessinnen, Präsidenten exotischer Länder, Bankdirektoren usw. in das Spiel gebracht. Um den Weltmarktpreis wegen der Menge des angebotenen Goldes angeblich nicht zu erschüttern wollen die genannten Herrschaften das Gold nicht auf dem offiziellen Markt anbieten. Aus diesem Grunde hätten private Mittelsmänner nun die einmalige Möglichkeit zu unglaublich günstigen Preisen Gold zu kaufen.

Oder es wird ein risikoarmes Geschäft (Arbitrage) vorgetäuscht, welches angeblich die Preisdifferenzen verschiedener Märkte geschickt auszunützen verstehe. Die Betrüger verstehen es, ein entsprechend günstiges Angebot vorzutäuschen ohne dass der Anleger misstrauisch wird.

Die Anleger sollten aber auch auf der Hut vor betrügerischen Goldmünzen-Händlern sein.

Da wird für die angebliche Lieferung der Münzen Vorkasse verlangt. Das Produkt wird aber nie geliefert. Oder die Betrüger liefern die Münzen, deren Wert ist aber oft deutlich niedriger als im Angebot angegeben. Die Betrüger bedienen sich dabei aggressiver Marketing-Taktiken, seriös daherkommender Webseiten und angeblich zeitbegrenzter limitierter Sonderangebote.





Immer wieder werden auch Anlegergelder für angeblich neue Goldminen eingesammelt. Da werden Aktien aus dem Nichts in ungeahnte Höhen getrieben um dann in das Bodenlose abzustürzen. Der Grund: Es gab keine Goldmine und es gab somit auch kein Gold!

Auch bei den seriösen Angeboten ist nicht immer alles Gold was glänzt.

So fragen sich viele Anleger von Goldsparplänen, ob sie insbesondere hohe Provisionszahlungen bzw. Einrichtungsgebühren zahlen müssen oder ob sie von dem Goldsparplan wider zurücktreten können!

In den vorgelegten Vertragunterlagen der Gold- und Silbersparkunden wurde über die Risiken nicht hinreichend aufgeklärt.

Berücksichtigt man die hohe Einrichtungsgebühr und jährlichen Depotgebühren sowie den Kaufpreisaufschlag beim Ankauf der Edelmetalle, so bleiben große Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Euro-Umtausch-Kontos.

Dass die Gold- und Edelmetallpreise höchst spekulativ sind, dürfte vielen Anlegern unbewusst sein, die den Goldsparplan eingehen.

Hier wird mit Edelmetallen eine vermeintliche Sicherheit vorgegaukelt, die faktisch nur eingeschränkt vorhanden ist.

Problemhaft sind auch die kleinen Goldbarren, die im Vergleich zu größeren Goldbarren schlecht wegkommen.

Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat wiederholt Hinweise – so auch am 11.09.2013- zu Anlagen in physischen Edelmetallen herausgegeben.
Die FMA stellt darin ein vermehrtes Auftreten von Unternehmen mit Domizil in Liechtenstein fest, die verschiedene Modelle zum Handel mit physischem Gold und anderen Edelmetallen entwickelt haben. Sie verkaufen diese Edelmetalle über das Internet oder über Vermittlerunternehmen, insbesondere im deutschsprachigen Ausland, und lagern diese anschließend in schweizerischen oder liechtensteinischen Lagerunternehmen oder Banken ein.

Text der FMA:
„Die FMA hält dazu fest, dass der Verkauf zusammen mit dem anschliessenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das entsprechende Ausweisen der Bestände gegenüber den Anlegern grundsätzlich keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner Bewilligung der FMA bedarf. Die Anbieter unterliegen daher diesbezüglich nicht der Aufsicht der FMA. Die Aufsicht der FMA über die Einhaltung des Sorgfaltspflichtrechts bleibt hiervon jedoch unberührt. Folglich haben die Anbieter die Vorgaben des Sorgfaltspflichtrechts entsprechend einzuhalten.“

„Bei zahlreichen dieser Anlagemodelle erfolgt der Verkauf von physischen Edelmetallen (einmalige Zahlung oder in Form sogenannter „Sparpläne“) ohne tatsächliche Übergabe des Edelmetalls. Die FMA macht darauf aufmerksam, dass bei allfälligen Unregelmässigkeiten seitens des Verkäufers die Herausgabe des physischen Edelmetalls durch den Anleger, allenfalls gerichtlich, durchgesetzt werden muss“.

„Falls solche Käufe getätigt werden, rät die FMA den Anlegern, die mit derartigen Angeboten verbundenen Nebenkosten (Abschluss- und Verwaltungskosten) genau zu prüfen und mit konventionellen Angeboten zu vergleichen.“ (Zitat Ende)

Immer wieder wird auch von gefälschten Goldbarren berichtet.

Gefälschte Goldbarren können aus einer Vielzahl von Orten kommen wie etwa Amazon oder eBay. Die Alarmglocken sollten aber sofort klingeln, wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein. Die Händlerspanne bei Kauf und Verkauf von echten Edelmetallen sind in der Regel ziemlich niedrig, niemand würde Gold, Silber, Platin oder ein anderes Metall für einen so niedrigen Preis verkaufen. "Dringender Bargeldbedarf" oder ein ähnlicher Grund für den niedrigen Preis ist in der Regel keine plausible Erklärung warum so stark unter Wert verkauft werden soll.

Über einen aktuellen Fall mit Katzengold-Geschädigten berichtet die KLEINE ZEITUNG.

Wie die KLEINE ZEITUNG in Ihrer Online Ausgabe vom 11-Mai 2018 berichtet hilft nunmehr ein Urteil des Obersten Gerichtshofs jenen 14.000 Geschädigten, die beim insolventen Grazer Finanzvermittler "Ertrag und Sicherheit" Geld in deutsches "Katzengold" investiert haben. Der Schaden wir auf bis zu 220 Millionen Euro geschätzt.

Die Geschädigten haben im Schnitt 15.000 Euro in "Katzengold", also gefärbtes Metall, oder vermeintliche Krankenhausprojekte im arabischen Raum investiert. Die einzelnen Schadenssummen variieren aber stark, einzelne Anleger haben 200.000 Euro verloren, andere 5.000 Euro berichtet die KLEINE ZEITUNG weiter. Hier geht es zum zitierten Beitrag.
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/gericht/5425104/Falschberatung-festgestellt_ESPleite_OGHUrteil-hilft

Über 6000 Anleger hatten zum Beispiel der "Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung" Geld anvertraut, damit die für sie Gold erwirbt. Als die Goldbestände dann von der Polizei sichergestellt worden, stellte sich heraus dass ca. 95% nur wertloses Falschgold war.

“Nicht alles ist Gold was glänzt”. Dies gilt insbesondere für die Goldanlage. Es laufen leider schon die ersten Prozesse gegen Kapitalanlagefirmen. Manchen haben keine Erlaubnis manchen haben unvorteilhafte AGBs und bei manchen gibt es wahrscheinlich kein Gold im Tresor.

Echtes Eigentum an Gold wird nur unter den Möglichkeiten “Verwahrung daheim”, “Tresorgold” und im “Schließfach” ermöglicht. Allein deshalb scheiden bezüglich der Sicherheit alle anderen Möglichkeiten des Golderwerbes aus.

Das Schließfach in der Bank ist generell nur eingeschränkt abgesichert, so dass im Falle eine Diebstahles keine Sicherheiten gegeben sind. Dies gilt umso mehr bei der Lagerung von Gold im Haus oder der Wohnung.

Nur Tresorgold bietet eine umfassende Versicherung für alle Individualitäten inklusive. Tresorgold bietet einen steuerlichen Vorteil. Nach einem Jahr Lagerhaltung fällt keine Abgeltungssteuer an!

Tresorgold erlaubt dem Kunden höchste Flexibilität beim Kauf und Verkauf des Goldes – quasi genauso flexibel wie ein Tagesgeldkonto – zu gleichzeitig besten Konditionen. aber bei den Schwankungen vom Goldmarkt.

Leider ist nicht jeder Goldanbieter der Tresorgold anbietet auch seriös. Der World Gold Council, empfiehlt, dass “Tresorgoldanbieter direktes und unbeschränktes Eigentum an Gold zusichern, kein Gold ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu verleihen, das Gold bei einem unabhängigen und registrierten Tresorbetreiber verwahren lassen und regelmäßige Inspektionen und Prüfungen der Kundengoldbestände durchführen zulassen.

Vermittlerhaftung für Ihre Vermögensverluste bei Ihrer Goldanlage

Dem BSZ e.V. sind vertraulich Unterlagen übermittelt worden, dass bei einem Goldanbieter sehr hohe Vermögenswerte bei Tausenden von Kunden veruntreut worden seien. Bei der Staatsanwaltschaft soll ein Verfahren anhängig sein.

Der BSZ e.V. möchte auf der einen Seite die zugegangenen Informationen der Öffentlichkeit nicht vorenthalten, auf der anderen Seite aber auch nicht mit den in diesen Kreisen leider üblichen kostenintensiven Abmahnungen überzogen werden.

Wir nennen in diesem Bericht also weder Firmennamen noch die Vertragsbezeichnungen. Das gibt trotzdem Gold-Anlegern die Möglichkeit ihr Investment noch einmal nachhaltig zu prüfen.

Nachstehend einige Textpassagen aus den zugegangenen Unterlagen:

Wenn Sie Ihre Goldbestände noch nicht aus der Firma XXX herausgeholt haben, werden Sie diese in den nächsten Wochen verlieren. Das ist sicher! Heben Sie sich dieses Schreiben deshalb gut auf, denn es hält für Sie wichtige Informationen bereit, wie Sie Schadenersatzansprüche für Ihre Vermögensverluste bei diesem Unternehmen geltend machen können.

Sie werden jetzt wahrscheinlich genervt sein, denn der Vermittler, welcher Ihnen diese Goldverträge vermittelt hat, hat Sie in den letzten Monaten schon mehrfach beruhigt und bedrängt, dass alle Beschuldigungen gegen XXX frei erfunden wären und dass Ihr Gold bei der XXX ganz sicher sei, denn es gäbe keinen einzigen Kunden, welcher sein Gold bisher nicht erhalten hätte. Alleine dieser Vermittler ist dafür verantwortlich, dass Sie Ihr Vermögen überhaupt bei der XXX angelegt haben, obwohl bereits seit dem Jahre 2013 erhebliche Risiken bei den Goldanlageverträgen der XXX für alle Vermittler bekannt waren.

Dem Kunden wird nicht mitgeteilt, dass er das Gold in diesem Tarif mit einem Aufschlag von 27,5% über dem Goldspotpreis erwirbt. Wenn der Kunde Feingoldbarren in der Stückelung ab 100 g bei fairen Goldhändlern erwirbt, beträgt der Aufschlag lediglich rund 0,5%. Der Kunde kauft bei der XXX jedenfalls nicht so günstig, wie Banken dies tun, wie suggeriert wird.

Dem Kunden wird vorgegaukelt, dass er mit dem xY-Vertrag eine Wertsteigerung von 0,6% monatlich = 7,2% jährlich erhält. Tatsächlich sind vom den 0,6% Bonusgold monatlich 0,07% Kosten zuzügl. MwSt = brutto 0,083% abzuziehen, so dass der monatliche Mehrwert nur 0,517% beträgt. Der rechnerische Mehrwert pro Jahr beträgt deshalb auch nur 6,2% und nicht 7,2%. Bei gleichbleibendem Goldpreis muss der Kunde sein Gold der XXX 5 Jahre überlassen, bis der Aufschlag der XXX von 27,5% mit der rechnerischen Rendite des Bonusgoldes von jährlich 6,2% kompensiert wird. Nach 5 Jahren hat der Kunde dann eine Rendite von insgesamt 3,5%. Die jährliche Rendite des Kunden bei den xY-Verträgen beträgt somit lediglich 0,7%.

Hat Ihnen Ihr Vermittler erläutert, dass Sie mit diesem Vertrag bis zum 5. Jahr keine Rendite sondern nur Verluste haben und die Rendite nach dem 5. Jahr jährlich nur 0,7% beträgt? Der xY-Vertrag erbringt deshalb weniger Rendite als ein einfacher Festgeldvertrag Ihrer Hausbank mit einer staatlichen garantierten Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro. Ab 2018 beträgt der Aufschlag der XXX auf den aktuellen Goldspotpreis sogar 32,5%, was nach obiger Rechnung bedeutet, dass der Kunde der XXX sein Gold 6 Jahre überlassen muss, bis die Kosten des Aufschlags kompensiert sind.

Es ist davon auszugehen, dass kein einziger Vermittler der XXX seinen Kunden transparent und offen gezeigt hat, dass die rechnerische Rendite der xY-Verträge in Wirklichkeit jämmerlich schlecht ist. Kein einziger Kunde hätte einen solchen Vertrag abgeschlossen, wenn ihm die tatsächlichen Renditen von seinem Vermittler gezeigt worden wären.

Die Risiken der xY-Verträge

Weiterhin liegt stets eine persönliche Haftung des Beratenden auf Grund Vorspiegelns falscher oder unwahrer Tatsachen wegen (arglistigen) Verschulden bei Vertragsschluss (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.1997, Az.: 9 U 236/96) vor. Die Vermittler der XXX wussten, dass bereits seit dem 22.05.2017 eine Strafanzeige unter dem Aktenzeichen ……. bei der Staatsanwaltschaft…..anhängig ist.

Die Vermittler der XXX wussten, dass mit einer ergänzenden Strafanzeige vom 13.08.2017 die Täter der XXX mit umfassenden Nachweisen zweifelsfrei der angezeigten Straftaten überführt wurden.

Die Vermittler der XXX wussten, dass mit Strafanzeige vom 18.02.2018 auch der Steuerberater der XXX angezeigt wurde, weil der begründete Tatverdacht besteht, dass die Bilanz der XXX für 2015 um 40 Millionen geschönt wurde.

Die Vermittler der XXX wussten, dass der begründete Tatverdacht besteht, dass die XXX seit Jahren überschuldet ist und Insolvenzverschleppung betreibt.

Die Vermittler der XXX wussten, dass seit Jahren der begründete Tatverdacht besteht, dass die XXX ein betrügerisches Schneeballsystem betreibt.

Die Gerichte haben in vergleichbaren Schadensersatzfällen folgende Grundsätze aufgestellt.

Der Vermittler hätte Ihnen als Anleger alle Risiken, welche ihm bekannt waren, mitteilen müssen.

Seine Entscheidung begründet das Gericht damit, dass dem Anleger Schadensersatz wegen des Golderwerbs gegen den Vermittler wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten zusteht. Dazu stellte das Gericht fest, dass die Goldgeschäfte mit …….. für die Anleger ein erhöhtes Anlagerisiko in Form eines auch möglichen Totalverlusts beinhalteten. Darüber hätte der klagende Anleger aufgeklärt werden müssen. Diese geschuldete Aufklärung ist durch den Vermittler aber nicht erfolgt. Auch mittels des vom Vermittler verwendeten Verkaufsprospekts wurde nicht über das hohe Anlagerisiko aufgeklärt. Der Prospekt enthalte nämlich keine konkrete Risikodarstellung, so das Gericht.

Im Gegenteil: Dem potenziellen Anleger wird aus dem Gesamtinhalt des Prospekts eine Sicherheit vermittelt, die tatsächlich nur in einem später realisierbaren schuldrechtlichen Anspruch besteht.

Außerdem stellte das Gericht fest, dass der beklagte Vermittler seinen Pflichten im Hinblick auf eine Plausibilitätskontrolle der Anlage nicht genügte, was eine weitere Pflichtverletzung begründete. Auch deswegen ist der Schadensersatzanspruch begründet. Schon aufgrund des Prospektinhalts gab es erhebliche Anhaltspunkte für den Vermittler, dass das Goldgeschäft bei ………. keine plausible Anlageform ist, so das Gericht.

Die Vertragsunterlagen der Xy-Verträge sind mangelhaft.

Folgende Mängel sind auffällig:

Kundeninformation: „Im Falle der Insolvenz der XXX ist das eingelagerte Gold des Kunden durch eine Lagerzession an die Kunden sicherungsabgetreten, so dass in diesem Fall ein Vertragsanspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter besteht.“ Die XXX konnte seit Einführung dieses Tarifs im Dezember 2015 nicht nachweisen, dass das Gold tatsächlich vorhanden war. Eine Lagerzession über nicht vorhandenes Gold ist Eingehungsbetrug.

Kundeninformation: „Der Kunde erhält für alle Kaufbeträge … monatlich im Wert von 0,6 % Bonusgold übereignet, soweit die Auslieferung nicht angefordert wird“ Diese Formulierung suggeriert, dass der Kunden von Anfang Renditen erzielt, da verschwiegen wird, dass erst im 5 bzw. 6 Jahr erste minimale Renditen entstehen, da das Gold überteuert mit einem Aufschlag von 27,5% verkauft wurde.

Als Sicherheit für den Auslieferungsanspruch übereignet die XXX dem Kunden Miteigentumsanteile an den jeweiligen Goldbarren und Altgoldgegenständen in Tresorbehältnissen der XXX.“ Wie o.a. konnte die XXX zu keinem Zeitpunkt schlüssig nachweisen, dass das Kundengold tatsächlich vorhanden war. Folglich ist die Formulierung, dass angeblich „Miteigentumsanteile übereignet wurden“, eine arglistige Täuschung.

Die XXX kann den Vertrag frühestens zum Ablauf des vierten Jahres ab Vertragsschluss, … kündigen. Die XXX kann folglich den Vertrag bereits zu einem Zeitpunkt kündigen, bevor der Kunde überhaupt Gewinn erzielen kann.

Der Vertrag verschweigt wissentlich und vorsätzlich, dass die XXX zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unrettbar überschuldet ist und die Gefahr besteht, dass die XXX zum Zeitpunkt der Zweitlieferung überhaupt nicht in der Lage sein wird, diese ausführen zu können.

Das Geschäftsmodell ist nicht plausibel, da die XXX nicht in der Lage ist, Handelsgeschäfte auszuführen, mit welchen Sie die Kosten der Zweitlieferung und des Mehrwertes von 6,2% decken könnte. Die Kosten der Zweitlieferung inkl. des Bonusgoldes betragen z.Zt. bei der XXX zurzeit rd. 600 kg Feingold im Wert von rd. 21 Millionen Euro. Es ist völlig utopisch, dass die XXX diese Erträge innerhalb von 13 Monate erzielen kann. Folglich sind die Xy-Verträge völlig zweifelsfrei Eingehungsbetrug.

Ehrbare und rechtschaffende Vermittler haben nach den Ereignissen des letzten Jahres die XXX verlassen und haben dafür gesorgt, dass Ihre Kunden alle Vermögenswerte aus der XXX herausziehen. Die verbliebenen Vermittler sind Mittäter des bandenmäßiges Betrugs eines kriminellen betrügerischen Schneeballsystems.

Warum vermitteln diese Vermittler immer noch für die XXX? Weil sie dort überdurchschnittliche Provisionen verdienen. Die XXX zahlt für den XY-Vertrag in der Spitze 15% Provision. Außerdem werden die Vermittler auf monatlichen Gehirnwäscheveranstaltungen, welche man vornehm „Kongresse“ nennt, auf das Betrugssystem eingeschworen. Kritiker werden gnadenlos bekämpft, abgemahnt, angezeigt, gejagt und massiv bedroht.

Wenn Sie immer noch Kunde bei der XXX sind, hat Sie Ihr Vermittler wegen der aufkommenden Kritik beruhigt und bearbeitet, dass doch alle Lügen und falsche Behauptungen seien. Sie sollten jedoch unbedingt Ihr Gold weiterhin in der XXX belassen. Dieses Verhalten ist unverantwortlich. Dem Vermittler sind alle Risiken bekannt. Trotzdem bedrängt er seine Kunden Ihre Vermögenswerte diesem kriminellen bandenmäßigen Schneeballbetrugsystem zu überlassen.

Wie verhalte ich mich als Kunde?

Sparen Sie sich die Zeit, sich nochmals mit Ihrem Vermittler in dieser Sache auseinanderzusetzen. Ihr Vermittler wird Ihnen nicht helfen. Er wird Sie weiterhin bedrängen, bei der XXX zu verbleiben. Wenn Sie dies dann tun, dann haben sie „ganz sicher“ Ihr Vermögen verloren, wenn die Staatsanwaltschaft den Laden schließt. Die Staatsanwaltschaft wird einen Insolvenzverwalter einschalten. Und das war’s dann.

Wenn Sie jedoch jetzt schnell handeln, können Sie vielleicht noch Ihr Vermögen retten. Das Schneeballsystem der XXX konnte nur deshalb solange funktionieren, weil der Geschäftsführer der XXX immer dafür gesorgt hat, dass die Masse der Kunden Ihre Verträge immer wieder angelegt haben. Somit kam es nicht zu großen Vermögensabflüssen. Eine kleine Teilmenge des Kundengoldes war auch immer vorhanden, so dass die wenigen Kunden, welche auf die Auslieferung bestanden, auch beliefert werden konnten.

Der Staatsanwaltschaft konnte der Geschäftsführer immer sagen: „Es gab bisher noch keinen Kunden, welcher seine Auslieferung nicht erhalten hat.“ Und genau dieses Argument ist Ihre Chance, quasi auf den letzten Drücker, Ihr Gold aus der XXX herauszuholen.

Machen Sie den Eingehungsbetrug geltend und verlangen Sie die „unverzügliche“ Auslieferung Ihres Goldes. Machen Sie Druck. Erstatten Sie Strafanzeige, dass Ihnen Ihr Gold nicht ausgeliefert wird. Lassen Sie sich nicht hinhalten. Die XXX kann grob geschätzt noch 200 kg Gold ausliefern. Das ist maximal 1/5-tel der gesamten Auslieferungsverpflichtung. Dann muss Sie Insolvenz anmelden, da dann wirklich nichts mehr da ist.

Wenn Sie sich unsicher fühlen, dies selbst zu tun, dann konsultieren Sie einen guten Rechtsanwalt. Nur machen Sie dies bald, denn viel Zeit hierfür haben Sie nicht mehr.

Was mache ich als Kunde, wenn die XXX nicht mehr liefern kann?

Wie oben erwähnt, kann die XXX nur einen kleinen Bruchteil der Kunden befriedigen, wenn nur ein kleiner Bruchteil des Kundengoldes überhaupt vorhanden ist. Somit ist heute schon abzusehen, dass rd. 80% der Kunden leer ausgehen werden. Was machen sie dann? Verklagen Sie Ihren Vermittler auf Schadensersatz. Sie finden im Netz hierfür eine Fülle von spezialisierten Verbraucherschutzrechtsanwälten, welche solche Verfahren routiniert abwickeln können. Übergeben Sie dem Anwalt Ihres Vertrauens alle Dokumente und Mails, welche Sie hierzu erhalten haben. Hieraus ergibt sich, dass Ihr Vermittler Sie nicht über die Risiken der Goldanlage bei der XXX ausreichend und umfassend informiert hat. I.d.R. hat er Sie sogar davon abgehalten, Ihre Anlage bei der XXX herauszunehmen.

Ihr Anwalt wird den Vermittler verklagen und Sie erhalten dann, wenn der Vermittler überhaupt zahlungsfähig ist, einen Schadensersatz. Wir hoffen, dass sie die richtige Entscheidung treffen und dass Ihnen Ihre Vermögenswerte noch rechtzeitig ausgeliefert werden.


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Datum: 12.05.2018 - 15:02 Uhr
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