Strafbarkeit geplanter Kurzlebigkeit von Produkten
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hat dem Elektroschrott den Kampf angesagt!
Die ÖDP NRW fordert die Strafbarkeit geplanter Kurzlebigkeit von Produkten, auch bekannt unter dem Begriff "geplante Obsoleszenz". Die Gesetzgebung in Frankreich ist hierfür Vorbild.
(IINews) - (Düsseldorf/Münster) – Geht in Deutschland ein Elektrogerät nach kurzer Zeit kaputt, ist das ärgerlich und führt zu einem Neukauf. In Frankreich ruft der gleiche Vorgang die Staatsanwaltschaft auf den Plan. „Zu Recht“, meint der Landesvorstand der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen.
Wenig beachtet in der Öffentlichkeit sind die unlängst ins französische Strafrecht eingeführten Straftatbestand der „geplanten Obsoleszenz“. Wer die Lebensdauer von Produkten absichtlich verkürzt, kann dort wegen Betrugs verurteilt werden. Strafbar sind Maßnahmen eines Produktherstellers, die darauf abzielen, die Lebensdauer eines Produkts absichtlich zu verkürzen, um dessen Austauschrate zu erhöhen. Dies regelt Artikel L.441-2 des französischen Verbrauchergesetzbuches. Dieser macht es für Hersteller riskant, kurzzeitig haltbare Produkte in Umlauf zu bringen. Derzeit laufen Ermittlungen gegen Apple, HP, Brother und Epson durch die französische Justiz.
Frankreich hält sich in Europa in dieser Frage auffallend zurück. Es unternimmt keinen ernsthaften Vorstoß, diese Regelung in europäisches Recht umzusetzen. Letztlich hat diese nationale Gesetzgebung aber Auswirkungen auf Europa.
Für den Landesvorstand der ÖDP NRW ist diese Gesetzgebung unseres Nachbarlands ein Vorbild das zeigt, wie gegen die Strategien der Verkürzung der Produktlebenszeit vorgegangen werden kann. „Letztlich ist die geplante Kurzlebigkeit sowohl ein Verbrechen am Verbraucher, die hierdurch geschädigt wird, als auch ein Verbrechen an der Umwelt und künftigen Generationen. Diese Herstellerstrategie vergeudet wertvolle Ressourcen und ist für die Müllberge an Land und im Meer verantwortlich.“ so der Landesvorstand der ÖDP NRW. „Die Hersteller dieser Schrottgeräte gehen selbstverständlich davon aus, dass die Beseitigung des von ihnen verursachten Mülls durch Steuergelder erfolgt“, so die ÖDP NRW. So greifen sie allen Bürgerinnen und Bürger gleich zweimal in die Tasche: einmal als Käufer von Schrott-Produkten, und einmal als Steuerzahler.
Die ÖDP NRW sieht die Bekämpfung dieser „geplanten Obsoleszenz“ auch eine wichtige Aufgabe für Europa. Die Handelsgesetzgebung der Gemeinschaft darf sich nicht nur an Unternehmensgewinnen orientieren, sondern muss auch die Interessen der Verbraucher, der Steuerzahler und der Umwelt mitberücksichtigen. Die einseitige Orientierung an Gewinninteressen macht diese skandalöse „geplante Kurzlebigkeit“ erst möglich.
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Datum: 11.05.2018 - 09:50 Uhr
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