Arbeitsgemeinschaft: Entschädigung im Abgasskandal (EiA): Das Volk wird zum Untertan und die Mächtigen spielen den Feudalherrn.
Am 9. Mai 2018 haben wir über die Arbeitsaufnahme der Arbeitsgemeinschaft: Entschädigung im Abgasskandal (EiA) berichtet und festgestellt, dass die Abgas-Affäre an sich, schon genug Skandal ist und das skandalöse am Skandal das Verhalten der betroffenen Autobauer ihren Kunden gegenüber ist.
(IINews) - Doch jetzt tut sich ein noch weit größerer Skandal auf.
Wie die WirtschaftsWoche berichtet habe die Bundesregierung lange vor Bekanntwerden des VW-Dieselskandals damit gerechnet, dass es aufgrund der hohen Stickstoffemissionen zu Fahrverboten in deutschen Innenstädten kommen könnte. Das gehe aus internen Regierungsdokumenten aus dem Frühjahr 2015 hervor, die der WirtschaftsWoche vorlägen. Auch die Ursachen der Diesel-Probleme sollen im Kanzleramt schon damals bekannt gewesen sein.
Wenn der Regierung tatsächlich schon so frühzeitig Informationen über die Trickserei der Autohersteller vorlagen und auch über drohende Fahrverbote informiert wurde, dann trägt sie die Mitschuld daran, dass es nun tatsächlich Fahrverbote gibt und Besitzern der manipulierten Fahrzeuge durch das KBA die Zulassungen entzogen werden, empört sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Das ist der Amtseid der Berliner Mandatsträger. Den Schaden haben die „Mächtigen“ nicht abgewendet sondern mit verursacht.
•Den Meineidbauer gibt es schon. Es ist ein Volksstück mit Gesang in drei Akten, geschrieben von Ludwig Anzengruber und 1871 im Theater an der Wien uraufgeführt.
•Der Meineidpolitiker, ist ein Volksverdummungsdrama was seit 2015 über die Berliner Bühne geht und dessen Ende noch nicht abzusehen ist.
Das Volk wird zum Untertan und die Mächtigen spielen den Feudalherrn.
•Die deutschen Autofahrer sind die am meisten reglementierte, überwachte, sanktionierte und abkassierte Bevölkerungsgruppe und nun droht ihnen auch noch die kalte Enteignung.
Dazu kommt noch, dass sie als deutsche Arbeitnehmer so hoch besteuert werden wie kaum in einem anderen Land. Einkommensteuer und Sozialabgaben machten 2017 bei alleinstehenden Durchschnittsverdienern 49,7 Prozent der Arbeitskosten aus, wie aus einem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) veröffentlichten Vergleich hervorgeht. Der OECD-Durchschnitt der 35 untersuchten Länder liegt dagegen bei 35,9 Prozent, in der benachbarten Schweiz beispielsweise nur bei 21,8 Prozent. Dabei ist nicht einmal berücksichtigt, dass die Bürger zusätzlich durch allerlei Ökoabgaben geschröpft werden, um die „Energiewende“ zu finanzieren. Daher ist der Strompreis beispielsweise in Deutschland inzwischen so hoch wie in kaum einem anderen Land der Welt.
Die Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, entsprachen zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den seinerzeit geltenden Regeln.
•Da fragt sich der betroffene Bürger doch mit Recht, ob und welche Rolle Regeln in unserem „Rechtsstaat“ eigentlich noch spielen. Die Antwort auf diese Frage, das haben zum Beispiel bereits die Betreiber von Kernkraftwerken erfahren müssen.
Es darf nicht sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden. Wo bleibt da die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz.
Die Gesundheitsgefahren durch Feinstaub und Stickoxide werden bewusst aufgebauscht. Fakten werden immer wieder unterdrückt. Der Diesel wird zum Staatsfeind Nr. 1 erklärt.
Man müsste schon stundenlang und dicht am Dieselauspuff leben, um tatsächlich Schaden zu nehmen. Der Zusammenhang zwischen Stickoxiden und Gesundheitsschäden wurde noch nie untersucht. Wer die Todesfallzahlen anzweifelt, wird nicht ernst genommen.
„Jede Woche ein neuer Umweltskandal – doch viele fallen bei genauerer Prüfung in sich zusammen. Trotzdem bestimmen sie Politik und Wirtschaft“, sagt Horst Roosen.
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Die Vorschriften der Europäischen Union sehen ausdrücklich vor, dass Messungen nicht an den Orten ihrer höchsten Konzentration gemessen werden sollen.
Die Werte sollen vielmehr einen breiteren Einzugsbereich repräsentieren. Ein wichtiger Teil der EU-Vorschrift wird in Deutschland gern unterschlagen: Die Messwerte dürfen nicht zum Beispiel in einer engen Straßenschlucht gesammelt werden. Der Luftstrom um den Einlass der Messstelle darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden. Vermieden werden soll damit, dass zufällige höhere Konzentrationen an einer Stelle den Wert für eine gesamte Stadt manipulieren.
Genau das aber tun die grün beherrschten Stadtverwaltungen. In Stuttgart wird gepflegt über den Standort der Messstelle am Neckartor gestritten. Ein paar Meter weiter und etwas von den Häuserfronten entfernt aufgestellt – in der baden-württembergischen Landeshauptstadt müsste kein Alarm ausgelöst werden.
Grünes Motto: Wir lassen uns doch nicht unsere schlimmen Werte kaputtmachen!
Klageaktionen wie die des Vereins Deutschen Umwelthilfe wären eigentlich gegenstandslos würden in Deutschland nach dem Normen der EU Messungen durchgeführt und nicht mit in manipulativer Absicht aufgestellten Messanlagen. Milliarden Werte würden nicht vernichtet werden. Und Millionen von Dieselfahrern könnten sich darauf verlassen, dass das, was bei der Zulassung einmal galt, auch später noch gilt und nicht durch wilde staatliche Wendungen in einer Enteignung ausartet.
Wenn der Verein „Umwelthilfe“ lügt, dann ist das nur „fahrlässig“
Wie die „Umwelthilfe“ einen verlorenen Rechtstreit mit Hilfe eines Gerichts dennoch in einen Sieg verwandelt kann, lässt an Recht und Gesetz zweifeln. Im so genannten Bio-Tüten-Prozess hatte die DUH öffentlich behauptet, dass die Biotragetaschen eines Herstellers nicht biologisch abbaubar seien, wie von ihm behauptet. Resch initiierte eine öffentliche Kampagne und mahnte Rewe und Aldi ab. Beide Firmen nahmen die Tüten aus dem Angebot. Der Hersteller klagte nun gegen die „Umwelthilfe“, diese Behauptung zu unterlassen und bekam Recht. Vor dem Landgericht Köln forderte der Hersteller von der „Umwelthilfe“ 2,7 Millionen Schadenersatz. Obwohl die Behauptung der DUH vom Gericht als falsch erkannt wurde, spielte das in letzter Instanz keine Rolle mehr.
Es ging nur noch darum, ob die DUH entgegen der Wahrheit behaupten durfte, dass die Aussage des Tütenherstellers, die Tüten seien kompostierbar, falsch sei.
Das Gericht formulierte in abenteuerlichen juristischen Verrenkungen, dass die DUH mit ihrer Falschbehauptung bestenfalls fahrlässig gehandelt habe. Resch könne nicht mit dem Maßstab journalistischer Sorgfalt gemessen werden, da Resch kein Journalist sei und die DUH kein Presseunternehmen. Resch und die DUH seien „anders als die Stiftung Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet“. Ein Urteil, das einem den Glauben an den Rechtsstaat nimmt.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass US-Autokäufer entschädigt werden und Deutsche Kunden nicht.
Das Argument, dass die Amerikaner ein anderes Rechtssystem als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben. Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen, sagt Roosen. Der Betrug kann doch nicht einfach durch eine andere Rechtsnorm mehr oder weniger legalisiert werden.
Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.
•In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.
VW hat gegenüber dem US-Behörden zugegeben, dass es mit der fraglichen Software bewusst darum ging, bei dem Emissionsprüfprozess die Ergebnisse zu manipulieren. In Deutschland dagegen bestreitet VW etwas Verbotenes getan zu haben. Der Deutsche Autokäufer muss also vor Gericht ziehen und um sein Recht kämpfen. Eine Heerschar von Rechtsanwälten bietet den Betroffenen juristischen Beistand an. Die Gerichte entscheiden mal so und mal so.
Als Autokäufer ist man doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause tragen kann.
Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in Goethes Faust I sagt, hier nicht. Wenn die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis produzieren sollte als nach Deutschem Recht.
Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“ „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!
Autobesitzer die ihr Fahrzeug schon in der Werkstatt umrüsten ließen, klagen teilweise nunmehr über erhebliche Mängel. VW weigert sich aber für die Umrüstung eine Garantie zu geben. VW verbreitet, dass das Update „keinen negativen Einfluss auf die Funktion und Wirkungsweise des Abgasrückführungssystems“ habe.
In vielen Städten droht Diesel-Fahrern nun ein Fahrverbot.
Grund: Die Grenzwerte beim Stickstoffdioxid werden weit überschritten. Da die Behörden über Jahre hinweg nicht ausreichend dafür gesorgt haben, dass bestehende Gesetze auch in der Praxis umgesetzt werden, haben nun Gerichte das Sagen. Da Schadstoffgrenzwerte Gesetzeskraft haben, muss man kein Hellseher sein um zu ahnen wie die Gerichte entscheiden werden.
Die Verantwortung für den gesetzeswidrigen Zustand liegt allerdings nicht bei den Autofahrern, sondern bei den Autoherstellern, die mit ihren betrügerischen Machenschaften zur Verschleierung des tatsächlichen Schadstoff-Ausstoßes ihrer Autos gesorgt haben.
Dem Kraftfahrtbundesamt lagen seit 2006 Erkenntnisse über viel zu hohe Abgaswerte im realen Fahrbetrieb vor. Unternommen hat die Behörde allerdings nichts. Man kann diese Untätigkeit durchaus als eine massive Amtspflichtverletzung qualifizieren. Die Geschädigten sind die Bürger, die wegen der Schadstoffe in der Luft gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzunehmen haben.
Viele Experten sind sich darin einig, das bei den betroffenen Dieselfahrzeugen ein Software-Update so gut wie nichts bringt. Die EU Grenzwerte lassen sich mit so einem Feigenblatt nicht erreichen. Auf jeden Fall durften die Diesel-Fahrer beim Kauf ihrer Autos davon ausgehen, dass sie ein Fahrzeug erwerben welches nicht gegen bestehende Gesetze verstößt.
Jetzt hat endlich einmal ein Gericht Klartext gesprochen:
Das Landgericht Siegen hat nämlich entschieden, dass die Installation von Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren Stickoxidausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, einen erheblichen Mangel sowie eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung darstellt. Außerdem sei der Kläger zudem nicht verpflichtet gewesen, zunächst ein Software-Update aufspielen zu lassen, weil dadurch nicht gewährleistet sei, dass der Mangel behoben werde, ohne dass dadurch andere negativen Auswirkungen auftreten würden.
Das Gericht rügte die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung durch VW und stellte fest, dass VW sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht habe. Die Sittenwidrigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand, dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus. Die Täuschung habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
„Wer jetzt meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam und dazu droht auch noch ein Fahrverbot.
Jetzt hoffen die betroffenen Autofahrer auf die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Musterfeststellungsklage.
Was gewinnen die Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage?
Die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht entscheidet und gelangen so zu einer „Entscheidungshilfe“ für die Frage, ob sie sich mit ihrem Fall auch vor Gericht trauen. Mehr nicht.
Das Gericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellt lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Steht das fest, muss aber erst noch der individuelle Schaden geltend gemacht werden.
Im Fall von VW bedeutet das, alle müssen ihren individuellen Nutzungsersatz berechnen lassen und können dann VW verklagen.
Was gewinnen VW-Käufer also durch die Musterfeststellungsklage?
Außer der Verjährungshemmung gar nichts. Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit Abgasmanipulierten Diesel. Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhält. Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte. Also viel Lärm um nichts!
Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten VW-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.
Teilnehmer sind:
•UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
•BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
•EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
•4 BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
•1 Prozessfinanzierungsgesellschaft
•Journalisten aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik
Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.
Der UTR e.V. meldet für jedes seiner Fördermitglieder im Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung an. Damit wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die allen Beteiligten die sonst üblichen hohen Kosten erspart.
Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.
Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:
•Auto zurück – Geld zurück.
•Umtausch gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
•Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.
Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.
So liebe Autobosse gewinnt eine Marke Vertrauen zurück!
Sorgt jetzt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer und nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie gerne euere Vertragswerkstätten aufsuchen und nicht ihr Geld bei den Rechtsanwälten ausgeben müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird, poliert eure Marke auf. Das VW Emblem ist in der Welt immer noch bekannter als die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.
Liebe Autoindustrie behandle die Autofahrer die wir Dir melden, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke hochhalten.
Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.
Und so funktioniert diese Aktion:
•Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).
•Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.
•Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
•Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.
•Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.
•Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.
Link zum Anmeldeformular
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den
PayPal Button nutzen.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
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Telefon 06071- 9816811
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Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben
übrigens………
Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich, sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen. Wenn aber eine Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der Abgasskandal durchaus erklärbar
Themen in diesem Fachartikel:
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Der UTR e.V. meldet für jedes seiner Fördermitglieder im Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung an. Damit wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die allen Beteiligten die sonst üblichen hohen Kosten erspart.
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Datum: 10.05.2018 - 15:06 Uhr
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