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Fußball-WM 2018 in Russland / Elf ADAC Tipps für Anreise und Aufenthalt

ID: 1607567


(ots) - Von 14. Juni bis 15. Juli wird in Russland die
Fußball-Weltmeisterschaft ausgetragen. Fußball-Fans, die die deutsche
Nationalmannschaft begleiten, müssen einige Formalitäten beachten, um
nicht im Abseits zu landen. Der ADAC hat die 11 wichtigsten Tipps für
Reisende zusammengestellt:

Tipp 1: Vorsorge treffen

Vor Reisebeginn ist es ratsam, sich bei der Deutschen Botschaft zu
registrieren (Krisenvorsorgeliste). So erhält man im Problemfall
schneller Hilfe.

Tipp 2: Einreise und Meldepflicht

Für die Fußball-WM wurden die Bestimmungen deutlich vereinfacht.
Der Aufenthalt ab zehn Tage vor dem Beginn und bis zu zehn Tage nach
dem Ende der Fußball-WM ist visumsfrei möglich, vorausgesetzt man hat
einen gültigen Reisepass und eine FAN-ID (www.fan-id.ru). Die FAN-ID
setzt jedoch den Besitz eines Fußballtickets voraus. Wer keine FAN-ID
hat, benötigt ein Visum.

Tipp 3: Krankenversicherung

Grundsätzlich ist eine Auslandskrankenversicherung Pflicht. Für
Inhaber von Fan-IDs ist eine solche Versicherung kein Muss, wird aber
dringend empfohlen. Die russischen Auslandsvertretungen verfügen über
Listen der akzeptierten Versicherungsunternehmen.

Tipp 4: Bargeld

Bargeld und Reiseschecks können bis zu einem Gegenwert in Höhe von
10.000 US Dollar ein- und ausgeführt werden.

Tipp 5: Mietfahrzeuge

Deutsche Autovermieter erlauben eine Einreise in das WM-Land
nicht. Wer in Russland ein Kfz anmietet, sollte sich für eine
Unfallsituation absichern durch:

- eine Vollkaskoversicherung für den Sachschaden am Mietwagen
- den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit angemessenen
Deckungssummen
- den Abschluss einer Traveller-Police für den Fall nicht
ausreichender Mindestversicherungssummen in der
Kfz-Haftpflichtversicherung




- eine Auslandskrankenversicherung zur Abdeckung von
Krankenbehandlungskosten

Auf die Höhe von Selbstbeteiligungen im Kasko- und
Haftpflichtbereich und auf Haftungsausschlüsse sollte besonders
geachtet werden. Einige Kaskoversicherungen verweigern beispielsweise
bei Fahrten auf unbefestigten Straßen die Zahlung. Alle Fahrer des
Mietwagens sollten in den Versicherungsschutz miteinbezogen sein.
Der Mieter sollte sich zudem den Mietwagen bei Anmietung genau
ansehen und bestehende Mängel oder Vorschäden im Protokoll
festhalten. In Russland liegt das Mindestalter für die Anmietung von
Fahrzeugen in der Regel bei 22 bis 25 Jahren. Es hängt von der
jeweiligen Autovermietung und dem angemieteten Fahrzeug ab.

Tipp 6: Führerschein

Pflicht ist der deutsche Führerschein gemeinsam mit dem
Internationalen Führerschein oder mit einer beglaubigten russischen
Übersetzung des deutschen Führerscheins.

Tipp 7: Wichtige Verkehrsbestimmungen

In Russland muss tagsüber auf Autobahnen und außerorts ganzjährig
mit Abblendlicht gefahren werden. Die zulässige Geschwindigkeit für
Pkw und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5
Tonnen beträgt auf Autobahnen 110 km/h, außerorts 90 km/h und
innerorts 60 km/h. Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als
zwei Jahre besitzen, dürfen generell nur mit 70 km/h unterwegs sein.
Handy am Steuer und freies Campen sind tabu. Was besonders feiernde
Fans beachten sollten: Die Promillegrenze beträgt 0,0. Tempoverstöße
und Alkoholvergehen werden hart bestraft.

Tipp 8: Begleichen von Geldbußen

In Russland dürfen Verkehrssünder nicht an Ort und Stelle
bezahlen. Die Buße muss per Bankzahlung erfolgen. Russische Bußgelder
können in Deutschland nicht zwangsweise eingetrieben werden. Ein
Vollstreckungsabkommen zwischen den Ländern gibt es nicht.

Tipp 9: Verhalten bei Unfällen

Bei einem Unfall keine fremdsprachigen Schriftstücke
unterzeichnen, deren Inhalt nicht verständlich sind. Da die
Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig
sind, ist im Falle eines nicht selbst verschuldeten Unfalls nicht mit
einer vollständigen Erstattung des Schadens zu rechnen. Um den
offenen Betrag nicht selbst leisten zu müssen, lohnt sich der
Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Tipp 10: Öffentliche Verkehrsmittel und Sonderzüge

Die FAN-ID berechtigt zusammen mit dem Fußballticket und dem
Personaldokument zur kostenfreien Nutzung von Sonderzügen, die auf
den Strecken zwischen den Austragungsstädten verkehren. Ebenfalls ist
die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in der jeweiligen
Gastgeberstadt am Spieltag auf den Linien zu den Sportveranstaltungen
kostenfrei möglich. Da die konkreten Linien durch die jeweils örtlich
zuständigen Behörden festgelegt werden, ist es sinnvoll, die
Informationen über die Internetseite der Verkehrsdirektion der FIFA
Fußballweltmeisterschaft http://bit.ly/free_train_russia2 einzuholen.
Plätze für den Sonderzug sollten vorher online gebucht werden. Das
Kontingent ist limitiert.

Tipp 11: Anreise mit dem eigenen Auto

Zusätzlich zum Führerschein (siehe Tipp 6) muss man folgende
Dokumente dabei haben:

- die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in russischer Sprache
oder einem internationalen Zulassungsschein
- Grüne Versicherungskarte mit dem Eintrag der
Länderbezeichnung Russland oder dem Länderkürzel »RUS«
- D-Schild mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm
- Zolleinfuhrerklärung (erhältlich an der Grenze)

Diese Presseinformation finden Sie online unter
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ADAC Newsroom
Tel.: 089 76 76 54 95
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Datum: 04.05.2018 - 10:22 Uhr
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