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"Trinkgeld im Urlaub" - Verbraucherfrage der Woche der ERV

ID: 1607004

Gut beraten von den Experten der ERGO Group


(IINews) - Janine S. aus Landshut:

Ich bin mir im Urlaub oft unsicher, ob und wie viel Trinkgeld ich geben soll. Wo kann ich mich informieren?



Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung):

Der Spruch "andere Länder, andere Sitten" trifft auch auf das Trinkgeld zu: Während diese finanzielle Wertschätzung in einigen asiatischen Ländern unüblich ist - in Japan und China gilt sie sogar als Beleidigung -, ist sie in anderen Ländern wie in den USA und Kanada Pflicht. Doch auch innerhalb Europas gibt es Unterschiede: In Frankreich oder Italien ist das Trinkgeld oft Teil der Rechnung. Ist das nicht der Fall, etwa in Spanien oder Portugal, sind 10 Prozent des Rechnungsbetrags üblich. In anderen Ländern, beispielsweise den Niederlanden, ist das Trinkgeld dagegen bereits im Preis inkludiert. Wer sich unsicher ist, was für das jeweilige Land üblich ist, findet entsprechende Hinweise meist im Reiseführer. Bei einer Pauschalreise kann die Reiseleitung weiterhelfen. Trinkgelder für Hotelpersonal geben Reisende normalerweise am Ende ihres Aufenthaltes, wenn möglich auch persönlich. Die Höhe des freiwilligen Obolus ist dabei abhängig von der Kategorie des Hotels und davon, wie viel Kontakt der Gast mit dem Personal hatte. Als Richtwert gelten bei einem längeren Aufenthalt zwei Euro pro Nacht, fünf Euro bei einem kurzen. Für Taxifahrten gilt weltweit: Den Preis aufrunden.

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Über die ERV
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Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
erv(at)hartzkom.de
089 998461-16
http://www.hartzkom.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.05.2018 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1607004
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sabine Muth
Stadt:

München


Telefon: 089 4166-1553

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


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