Versicherungstipp: Endlich volljährig, endlich Auto fahren
(ots) -
- 74 Prozent der Deutschen freuten sich beim Erreichen der
Volljährigkeit besonders darüber, alleine Auto fahren zu dürfen.
- Wie Fahranfänger durch eine Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab
17" profitieren können, erklärt Roman Wagner,
Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Die Fahrprüfung ist bestanden und auf geht''s zur ersten
Spritztour! An dieses Gefühl erinnern sich die meisten noch immer.
Knapp drei Viertel der Deutschen (74 Prozent) freuten sich beim
Erreichen der gesetzlichen Volljährigkeit besonders darüber, alleine
Auto fahren zu dürfen. Das ergab eine repräsentative forsa-Studie (1)
im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in
Deutschland.
Erfahrung sammeln - "Begleitetes Fahren ab 17"
Wer schon vor seinem 18. Geburtstag Fahrpraxis sammeln will, kann
sich in Deutschland schon seit ein paar Jahren für das "Begleitete
Fahren ab 17" (BF17) entscheiden. Hierbei kann der Jugendliche nach
bestandener Fahrprüfung bereits mit 17 Jahren eine
Prüfungsbescheinigung erhalten. Damit darf er in Deutschland wichtige
praktische Fahrerfahrungen im Straßenverkehr sammeln - jedoch bis zum
18. Geburtstag immer nur in Begleitung einer in seiner
Prüfungsbescheinigung vermerkten Begleitperson. Die eingetragenen
BF17-Begleitpersonen müssen einige Voraussetzungen erfüllen,
beispielsweise mindestens 30 Jahre alt und selbst seit mindestens 5
Jahren ununterbrochen im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein. Ein
besonderer BF17-Vorteil: Junge Fahrer, die mit 17 ihre
BF17-Prüfungsbescheinigung erlangen, können schon mit 19 ihre
zweijährige Führerschein-Probezeit beenden. Wichtig zu wissen ist
dabei: Die Null-Promille-Grenze (absolutes Alkoholverbot) gilt
generell weiter bis zum 21. Geburtstag. Auch bei der Kfz-Versicherung
profitieren BF17-Fahranfänger von ihrer frühen Praxiserfahrung,
erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt:
"Viele Versicherer nehmen Fahranfänger, die sich für ''Begleitetes
Fahren ab 17'' entscheiden, für diese Zeit kostenlos in den
bestehenden Auto-Versicherungsvertrag der Eltern mit auf." Soll das
Auto auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit mitgenutzt werden,
muss der dann 18-Jährige rechtzeitig als weiterer Fahrer in den
Kfz-Versicherungsvertrag der Eltern eingetragen werden. Dazu Roman
Wagner: "Auch hier kann sich eine vorherige Teilnahme am BF17 positiv
auf die dann zu zahlenden Versicherungsbeiträge auswirken. Viele
Versicherer belohnen dies mit einem vergünstigten
Versicherungsbeitrag."
(1) Repräsentative Gesellschaftsstudie 2017 "Jetzt aber ich,
erwachsen werden in Deutschland" des Meinungsforschungsinstituts
forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juli 2017 wurden in Deutschland
2.006 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt.
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Datum: 02.05.2018 - 10:01 Uhr
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