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Junge Bloggerin ruft zum Petitionsbetrug auf

ID: 1605692


(IINews) - Am 08.03.2018 wurde im Petitions-Portal auf der Webseite des deutschen Bundestages eine Petition Nr. 77180 mit dem Titel "Unlauterer Wettbewerb - Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens" eingereicht. Die Beteiligungsfrist für Petenten endete am 24.04.2018.



Die Initiativ-Petentin klagt "Abmahnmissbrauch" an, der aus ihrer Sicht dazu führe, dass "Kleinunternehmer" - aufgrund hoher Abmahngebühren - in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht seien. Von der Tendenz her zielt die Petition darauf ab, für diese zumindest teilweise einen rechtsfreien Raum zu schaffen.



Der IDO-Verband kann sich der Begründung der Petition in dieser Ausrichtung weitgehend nicht anschließen, da eine Ausnahme sogenannter "Kleinhändler" zu einer gewichtigen Ungleichbehandlung der Marktteilnehmer und letztlich auch zur Benachteiligung des Verbrauchers führen würde, wenn Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht fortan nicht mehr belangt werden könnten. Die Sicherstellung dieser Ordnung ist jedoch gesetzlicher Auftrag der nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG aktivlegitimierten Unternehmensverbände und Institutionen. Aus Sicht eines Verbrauchers ist es gleich, ob er von einem Handelsriesen oder einem "Kleinhändler" falsch oder unvollständig informiert wird (Täuschungen durch Unterlassen von Pflichtinformationen, § 5a UWG usw.). Hinzu kommt, dass viele wettbewerbsrechtlichen Regelungen mittlerweile auf EU-Recht basieren, von den nationalen Wettbewerbsgerichten daher als "wesentliche Informationen" qualifiziert werden und die von der Petition angestrebten Ausnahmeregelungen national gar nicht durchsetzbar wären.



Jedoch sieht auch der IDO Verband die Probleme durch sogenannte Mitbewerber-Abmahnungen, bei denen Händler durch ihre Mitbewerber und deren spezialisierte Anwälte gezielt in Anspruch genommen und aufgrund hoher Streitwerte mit hohen anwaltlichen Gebührenrechnungen belegt werden. Insofern, aber auch zu gewissen Präzisierungen bei der Aktivlegitimation, hat der IDO Verband Vorschläge, die er an geeigneter Stelle präsentieren wird.





Der IDO Verband möchte jedoch in diesem Zusammenhang nicht das zweifelhafte Verhalten der Handelsplattform DaWanda unerwähnt lassen. Im Verlauf der Petition haben zahlreiche Stellen zur Unterstützung der Petition aufgerufen. Hierunter auch eine junge YouTube-Bloggerin



https://www.youtube.com/watch?v=m6NWOGyv6Po



Am Ende ihres etwa 12 minütigen Beitrages ruft die Bloggerin im Interview mit der Geschäftsführung der DaWanda GmbH dazu auf, sich Fake-Accounts zu erstellen und die Petition so zu manipulieren. Hier hätte man von der DaWanda Geschäftsführung seriöser Weise eine Distanzierung zu einem solchen Aufruf erwartet. Eine Petition ist keine Spaßveranstaltung. Es gibt hierfür vom Petitionsausschuss aufgestellte Regeln, die damit gröblich verletzt werden und Verfahrensfehler darstellen. Inwieweit das Verhalten strafrechtlich relevant ist, muss hier nicht weiter diskutiert werden.



Der IDO-Verband begrüßt das Interesse an einer direkten demokratischen Beteiligung. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass zum Petitionsbetrug aufgerufen wird und das Instrument für sonstige unsachliche Aktionen missbraucht wird.


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Mit einem Team von Anwälten, die sich auf dem Gebiet des Internet-, Wettbewerbs- und Domainrechts spezialisiert haben, erfüllt der IDO Verband e.V. den Anspruch, seine Mitglieder über Gesetzesnovellierungen zu informieren und rechtskonforme Texte (AGB, Widerrufsbelehrung usw.) aktuell in einem gesicherten Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung zu stellen.



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PresseKontakt / Agentur:

IDO Verband e.V.
Sarah Spayou
Uhlandstraße 1
51379 Leverkusen
gesetzgebung(at)ido-verband.de
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http://www.ido-verband.de



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Datum: 27.04.2018 - 17:05 Uhr
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