Kapitalanlage - organisierte Geldvernichtung? Kapitalvernichtung durch miese Anlageberatung, zweifelhafte Produkte und Anlagebetrug.
Während der letzten 20 Jahre sind bei dem BSZ® e.V. die Beschwerden über schlechte Anlageberatung und miese Finanzprodukte ständig gewachsen. Das Ausmaß dieser Geldvernichtung bleibt einer breiten Öffentlichkeit oft verborgen, da die Medien meist nur über die großen und spektakulären Betrugsfälle berichten. Zusätzlich sorgt die Politik historisch niedriger Zinsen für hohe Verluste bei den Sparern und Kapitalanlegern!
(IINews) - In Zeiten der Null-Zins-Politik sind die Menschen oft bereit auch an Dinge zu glauben die eigentlich zu gut klingen um wahr zu sein. Die drei Hauptargumente der Anlageberater sind genau so alt wie wirkungsvoll: hohe Rendite, null Risiko, Steuervorteile.
Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren.
Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
•In letzter Zeit wird verstärkt die Fokussierung auf die Zielgruppe Senioren verzeichnet. Die Vorreiter waren hier die Geldinstitute, die gezielt ihre ältere Kundschaft zum Kauf von Lehmanpapieren oder zur Beteiligung an Schiffs- und Medienfonds gedrängt haben
Von der Finanzbranche ist es besonders schäbig ihre Vertriebsstrategie für ungeeignete Produkte gezielt auf die Gruppe der Senioren auszurichten, empört sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Hier wird offensichtlich in voller Absicht das vernichtet was in einem ganzen Arbeitsleben mühsam und unter teilweise erheblichem Konsumverzicht angespart wurde. Es kann nicht sein, dass sich hier die einen die Taschen voll stopfen und die anderen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Die Kleinanleger sollten sich einmal überlegen, warum „die Reichen“ in der Regel nicht von dieser Kapitalvernichtung betroffen sind.
Ein Grund dürfte darin zu suchen sein, dass diese Menschen professionelle Anlageberatung gegen Honorar bevorzugen. Das ist in der Regel sogar billiger, als die „kostenlose Beratung“, die über Provisionszahlungen und Gebühren finanziert wird und in der Regel auch mit höherem Risiko behaftet ist.
•Die Anleger sind immer der Gefahr ausgesetzt, dass ihre Anlageberater für die von ihnen empfohlenen Produkte, quasi durch die Hintertür, vom betreffenden Anbieter Provisionen kassieren. Das wurde bekannterweise auch Jahrelang von den Geldinstituten so praktiziert. Beendet wurde diese hinterrückse Bereicherung auf Kosten der Bankkunden erst durch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Die Anlageberater machen im Wesentlichen „fette Beute“ bei den Menschen deren finanzielles Wissen nicht groß ist. Hier ist es oft erschreckend einfach das Ersparte durch hohe Gebühren und niedrigste Erträge abzuschöpfen. Das Finanz- und Politik- Establishment wird ob dieser Situation aktuell massiv abgestraft.
Die Bürger wollen es sich nicht länger gefallen lassen, dass die Finanzindustrie quasi mit in der Regierung sitzt und darüber entscheiden kann, wie der eigene Profit gemehrt werden kann.
So lange dies aber der Fall ist, werden die Kleinanleger auch weiterhin viel Geld in den Sand setzen.
Die massenweise Geldvernichtung ist auch dem Umstand geschuldet, dass unsere Regierung das gesetzliche Rentensystem zur Armutsfalle gemacht hat, sagt Horst Roosen. Statt das staatliche Rentensystem zu stärken und leistungsorientierte Renten die tatsächlich einen sorgenfreien Lebensabend ermöglichen zu garantieren, wurde das Rentensystem systematisch geschwächt und schlecht geredet. Die private Vorsorge wurde das Maß aller Dinge und die Finanzvertriebe verdienen damit Geld ohne Ende.
Seien Sie vorsichtig, der Finanzmarkt ist ein Haifischbecken. Ihr Geld kann ganz schnell weg sein.
Die Anleger stellen sich dann die Frage: „Wo steckt das Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt? Was ist mit dem Geld geschehen? Taucht es irgendwann wieder auf? Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?“ Nein, es hängt mit dem impliziten und expliziten Wert des Geldes zusammen wodurch für die Anleger die Wahrnehmung meist vernebelt wird. Das nutz die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf ihrer Anlageprodukte zu Lasten der Anleger aus.
Ein Teil Ihres verlorenen Vermögens haben beim Vertragsschluss die Verkäufer der Wertpapiere erhalten, die Banken, Anwälte, auch der Staat über die Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die Hersteller teuerster Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler davon profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet oft aber in den Geldwaschmaschinen der Initiatoren der Anlage.
Sie haben zwar sauberes Geld einbezahlt, aber durch ungesetzliche Machenschaften der Finanzinvestoren ist es zu schmutzigem Geld geworden. Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die Waschmaschine. Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern, Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identitäten verschleiert.
•Das Geld um welches man Sie als Anleger betrogen hat, findet sich dann nach einiger Zeit auf dem Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so nicht sein, passiert aber in vielen Fällen genau so.
Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann es aber durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen oder mit Rückzahlungsaufforderungen eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen geltend.
Die gute Nachricht ist jedoch, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.
Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
•Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt.
•Für Kapitalanleger die Verluste erlitten haben oder Opfer eines Anlagebetrugs wurden gibt es eine Reihe von Optionen, die erlittenen Verluste zu mindern oder gar auszugleichen. Natürlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Verluste zurückzugewinnen letztlich ab, ob der Beklagte noch genügend Geld oder Vermögen zur Schadensregulierung hat.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
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Datum: 27.04.2018 - 11:16 Uhr
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