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Ärztliche Behandlungsfehler? Schadensersatz für Behinderte und deren Familien

ID: 160502

Euskirchener Rechtsanwältin macht Behinderten und ihren Familien Mut – Unterstützung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

(IINews) - Euskirchen – Seit 1994 ist die in Euskirchen lebende

Rechtsanwältin Astrid Maigatter-Carus als Patientenanwältin


bundesweit tätig. Aktuell informiert Maigatter-Carus

behinderte Menschen und deren Familien zum Thema

Schadensersatz infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers.




Die vollständige Reihe können Interessierte bei der Kanzlei


kostenfrei anfordern – die Kontaktdaten finden Sie am Ende


des Interviews.



Andrea Moersdorf, geschäftsführende Inhaberin von Moersdorf


Consulting, ist selbst Mutter einer behinderten Tochter, die


wegen eines Arztfehlers viel zu früh in der 25.

Schwangerschaftswoche geboren wurde und heute mehrfach


behindert ist. Moersdorf führt zu diesem komplexen Thema


das Interview mit Astrid Maigatter-Carus.



Andrea Moersdorf: Frau Maigatter-Carus, Sie haben uns
/>
bereits umfangreiche Informationen zu diesem Thema an die


Hand gegeben. Zwei wichtige Themen möchte ich heute
/>
beleuchten. Schwerpunkte des 3. Teils der Informationsreihe


zum Thema Schadensersatzansprüche sind: Kosten für

alternative Behandlungskonzepte sowie
Behindertenwerkstatt.



Astrid Maigatter-Carus:

Lassen Sie mich mit dem Thema Behindertenwerkstatt

beginnen.

Die Teilnahme am Erwerbsleben hat für jeden Menschen,
/>
insbesondere für Behinderte, einen hohen Stellenwert. Der
/>
Schädiger kann den Geschädigten deshalb nicht darauf

verweisen, zu Hause zu bleiben und seine Zeit mit

Zerstreuungen zu füllen, statt zu arbeiten, weil dies für ihn als


Kostenpflichtigen wesentlich „billiger“ wäre.





Andrea Moersdorf: Was bedeutet in diesem Zusammenhang


„billiger“ oder anders gefragt, welche Kosten können hier
/>
entstehen?



Astrid Maigatter-Carus:

An erster Stelle sind zunächst die Kosten für die

Werkstattbetreuung an sich zu nennen. Diese werden

üblicherweise vom zuständigen Sozialamt getragen. Ist jedoch


ein Schadensersatzpflichtiger vorhanden, erlebe ich immer
/>
wieder, dass der Geschädigte wegen der Kostenübernahme


vom Sozialamt an diesen verwiesen wird. Weitere in diesem


Zusammenhang anfallende Kosten sind beispielsweise der


„Arbeitslohn“ des Behinderten oder die Transportkosten zur


Werkstatt hin und wieder zurück zum Wohnort. Üblicherweise


erfolgt der Transfer in speziellen, behindertengerechten
/>
Kleinbussen mit speziell geschulten Fahrern sowie

Begleitpersonen, die im Notfall eine Erstversorgung ihrer
/>
Fahrgäste vornehmen können.



Andrea Moersdorf: Als Mutter eines behinderten Teenagers


beschäftigen wir uns aktuell ebenfalls mit der

„Werkstattfrage“. Wie wird denn aus Ihrer Sicht die Arbeit in


einer Behinderten-Werkstatt wahrgenommen oder gar

bewertet?



Astrid Maigatter-Carus:

Es kann jedenfalls nicht darauf abgestellt werden, dass die


Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt sich wegen der

anfallenden hohen Kosten wirtschaftlich „nicht lohnt“. Auch
/>
wenn der Behinderte durch seine Beschäftigung nur einen
/>
bescheidenen Lohn erzielt, kann doch davon ausgegangen


werden, dass die Tätigkeit sein Selbstwertgefühl hebt, für
/>
seine gesellschaftliche Anerkennung nicht ohne Bedeutung ist


und ihm insbesondere soziale Kontakte verschafft.



Dem Schädiger ist die Übernahme der durch eine

entsprechende Tätigkeit entstehenden Mehrkosten deshalb


zuzumuten.



Andrea Moersdorf:

Frau Maigatter-Carus, wie sieht es mit den Kosten für

alternative Behandlungskonzepte aus, wenn ein

Schadensersatzanspruch vorliegt?



Astrid Maigatter-Carus:

Fallen bei den von den Krankenkassen bewilligten Therapien


Zuzahlungen an, sind diese selbstverständlich vom Schädiger


zu erstatten. Diese werden erfahrungsgemäß problemlos
/>
übernommen.



Andrea Moersdorf:

Dies ist eine gute Nachricht, allerdings gibt es verschiedene,


sehr wirksame neuere Therapieformen, die zum jetzigen
/>
Zeitpunkt noch nicht im Leistungskatalog der Leistungsträger


verzeichnet sind. Wie sieht es denn mit Therapien aus, die


die Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen nicht


übernehmen?



Astrid Maigatter-Carus:

Richtig, von besonderem Interesse sind tatsächlich die

Therapie- und Behandlungskosten, die von den

Krankenkassen in der Regel nicht übernommen werden, wie


z.B. für Delphintherapie, Tomatis-Therapie, einen

Kuraufenthalt in der Ukraine bei Prof. Kozijavkin oder die
/>
Behandlung durch einen Heilpraktiker.



Die Übernahme derartiger Kosten wird von den gegnerischen


Haftpflichtversicherungen oftmals abgelehnt mit dem Hinweis


darauf, die jeweilige Therapie sei nicht medizinisch notwendig


gewesen, da die Kosten ansonsten von der Krankenkasse
/>
übernommen worden wären.



Andrea Moersdorf:

Machen es sich die Sachbearbeiter der Leistungsträger hier


nicht etwas zu einfach?



Astrid Maigatter-Carus:

Richtig, dieser Ansatz ist falsch.



Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Verletzte auch


die Bezahlung besonders teurer Heilungsmittel, die von der


gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden, vom


Schädiger verlangen kann, wenn sie aus der Sicht eines
/>
verständigen Menschen bei der gegebenen Sachlage der
/>
besonderen Umstände wegen geboten erscheinen oder der


Heilungsverlauf gefördert wird.



Andrea Moersdorf:

Wer konkret kann denn ein solch „verständiger Mensch“ sein?




Astrid Maigatter-Carus:

Hierbei handelte es sich zunächst um eine abstrakte

Formulierung, die von Gerichten in ihren Urteilsbegründungen


gefunden wurde. Vereinfacht ausgedrückt: Es sollten nicht die


Kosten für allgemein als abwegig angesehen

Behandlungsmethoden geltend gemacht werden, wie z.B. das


sog. Handauflegen. Es ist auf jeden Fall hilfreich, wenn sich


der Geschädigte auf eine ärztliche Empfehlung berufen
kann.



Besonders wichtig in diesem Zusammenhang folgendes und


liegt mir besonders am Herzen: Bevor man sich dazu

entschließt, auf eigene Kosten teure Therapien vornehmen zu


lassen, muss man wissen, dass dennoch ein erhebliches
/>
Risiko besteht, auf diesen Kosten „sitzenzubleiben.“



Andrea Moersdorf:

Wie ist das zu verstehen, also von welchem Risiko sprechen


Sie?



Astrid Maigatter-Carus:

Die Gerichte entschließen sich häufig dazu, die Sinnhaftigkeit


einer Therapie durch einen Sachverständigen überprüfen zu


lassen. Gerät man dann an einen Arzt, der sehr konservativ


oder ausschließlich schulmedizinisch orientiert ist, muss man


damit rechnen, dass dieser die alternative

Behandlungsmethode ablehnt, selbst wenn es sich um ein
/>
besonders schweres Krankheitsbild handelt, das mit

etablierten Methoden nicht erfolgreich behandelt werden
/>
konnte und bei dem die Betroffenen versuchen, mit sog.
/>
„Außenseiterverfahren“ zu medizinischen Erfolgen zu

gelangen.



Trotz der augenscheinlich großzügigen Rechtsprechung zur
/>
Erstattungsfähigkeit alternativer Behandlungsmethoden erlebt


man also immer wieder, dass Gerichte die Kosten für derartige


Therapien dem Kläger nicht zusprechen.



Andrea Moersdorf:

Welchen Rat haben Sie für Betroffene und deren Familien, wie


sollten sie mit diesem Sachverhalt umgehen?



Astrid Maigatter-Carus:

In jedem Fall sollte die Entscheidung für eine solche Therapie


und damit auch für den hiermit verbundenen Kostenaufwand


nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Kosten
/>
später auf jeden Fall erstattet werden.

Das heißt mit anderen Worten: Wenn die Betroffenen und /


oder deren Familien unsicher ob des Erfolgs dieser Therapie


sind, kann es die richtige Entscheidung sein darauf zu

verzichten. Wenn allerdings Betroffene, ihre Familien und die


behandelnden Ärzte eine Therapie für wichtig und

erfolgversprechend halten und die Kosten hierfür auch aus
/>
eigener Tasche getragen werden können, dann sollte die
/>
Entscheidung für diese bestimmte Therapie erfolgen.












Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Rechtsanwältin Astrid Maigatter-Carus studierte
Rechtswissenschaften in Bonn und Koblenz, ist verheiratet und
Mutter zweier Kinder.

Seit 1994 engagiert sie sich erfolgreich als Patientenanwältin.
Im Fokus ihrer Arbeit steht der Mensch als Patient und seine
Angehörigen. Astrid Maigatter-Carus betreut und vertritt
Patienten, die durch Arztfehler geschädigt wurden, persönlich
gegenüber den behandelnden Ärzten und Krankenhäusern
sowie deren Haftpflichtversicherungen.

Astrid Maigatter-Carus ist ausschließlich im Bereich des
Arzthaftungsrechts mit dem Schwerpunkt
Geburtsschadensrecht tätig. Seit 2009 rundet der Fachanwalt
für Medizinrecht ihr Profil ab.





Moersdorf Consulting ist einer der führenden Experten für den
Bereich PraxisMarketing. Die Unternehmensberatung für
Kliniken und Praxen arbeitet auf Basis der modernsten
wissenschaftlichen Forschung, u.a. von Dr. Gerhard Bittner, mit
verschiedenen von Prof. Dr. Günter F. Müller entwickelten
Tools sowie auf Grundlage von Arbeiten der modernen
Hirnforschung und Verhaltensökonomie. In ausgesuchten
Akquise-Workshops und intensiven Verkaufs-
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Beruf sowie im Privatleben - mit sofortiger Wirkung. Im
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Klinik oder die Praxis.



Leseranfragen:


Rechtsanwältin
Astrid Maigatter-Carus
Irmelsgasse 50 - 53881 Euskirchen
Tel.: 0 22 55 / 950 960
Fax: 0 22 55 / 950 961
Mail: ra(at)maigatter-carus.de
www.maigatter-carus.de




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PresseKontakt / Agentur:

Medienagentur PS
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Datum: 09.02.2010 - 10:50 Uhr
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Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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Freigabedatum: 09.01.2010

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