Ärztliche Behandlungsfehler? Schadensersatz für Behinderte und deren Familien
Euskirchener Rechtsanwältin macht Behinderten und ihren Familien Mut – Unterstützung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
(IINews) - Euskirchen – Seit 1994 ist die in Euskirchen lebende
Rechtsanwältin Astrid Maigatter-Carus als Patientenanwältin
bundesweit tätig. Aktuell informiert Maigatter-Carus
behinderte Menschen und deren Familien zum Thema
Schadensersatz infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers.
Die vollständige Reihe können Interessierte bei der Kanzlei
kostenfrei anfordern – die Kontaktdaten finden Sie am Ende
des Interviews.
Andrea Moersdorf, geschäftsführende Inhaberin von Moersdorf
Consulting, ist selbst Mutter einer behinderten Tochter, die
wegen eines Arztfehlers viel zu früh in der 25.
Schwangerschaftswoche geboren wurde und heute mehrfach
behindert ist. Moersdorf führt zu diesem komplexen Thema
das Interview mit Astrid Maigatter-Carus.
Andrea Moersdorf: Frau Maigatter-Carus, Sie haben uns
/>
bereits umfangreiche Informationen zu diesem Thema an die
Hand gegeben. Zwei wichtige Themen möchte ich heute
/>
beleuchten. Schwerpunkte des 3. Teils der Informationsreihe
zum Thema Schadensersatzansprüche sind: Kosten für
alternative Behandlungskonzepte sowie
Behindertenwerkstatt.
Astrid Maigatter-Carus:
Lassen Sie mich mit dem Thema Behindertenwerkstatt
beginnen.
Die Teilnahme am Erwerbsleben hat für jeden Menschen,
/>
insbesondere für Behinderte, einen hohen Stellenwert. Der
/>
Schädiger kann den Geschädigten deshalb nicht darauf
verweisen, zu Hause zu bleiben und seine Zeit mit
Zerstreuungen zu füllen, statt zu arbeiten, weil dies für ihn als
Kostenpflichtigen wesentlich „billiger“ wäre.
Andrea Moersdorf: Was bedeutet in diesem Zusammenhang
„billiger“ oder anders gefragt, welche Kosten können hier
/>
entstehen?
Astrid Maigatter-Carus:
An erster Stelle sind zunächst die Kosten für die
Werkstattbetreuung an sich zu nennen. Diese werden
üblicherweise vom zuständigen Sozialamt getragen. Ist jedoch
ein Schadensersatzpflichtiger vorhanden, erlebe ich immer
/>
wieder, dass der Geschädigte wegen der Kostenübernahme
vom Sozialamt an diesen verwiesen wird. Weitere in diesem
Zusammenhang anfallende Kosten sind beispielsweise der
„Arbeitslohn“ des Behinderten oder die Transportkosten zur
Werkstatt hin und wieder zurück zum Wohnort. Üblicherweise
erfolgt der Transfer in speziellen, behindertengerechten
/>
Kleinbussen mit speziell geschulten Fahrern sowie
Begleitpersonen, die im Notfall eine Erstversorgung ihrer
/>
Fahrgäste vornehmen können.
Andrea Moersdorf: Als Mutter eines behinderten Teenagers
beschäftigen wir uns aktuell ebenfalls mit der
„Werkstattfrage“. Wie wird denn aus Ihrer Sicht die Arbeit in
einer Behinderten-Werkstatt wahrgenommen oder gar
bewertet?
Astrid Maigatter-Carus:
Es kann jedenfalls nicht darauf abgestellt werden, dass die
Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt sich wegen der
anfallenden hohen Kosten wirtschaftlich „nicht lohnt“. Auch
/>
wenn der Behinderte durch seine Beschäftigung nur einen
/>
bescheidenen Lohn erzielt, kann doch davon ausgegangen
werden, dass die Tätigkeit sein Selbstwertgefühl hebt, für
/>
seine gesellschaftliche Anerkennung nicht ohne Bedeutung ist
und ihm insbesondere soziale Kontakte verschafft.
Dem Schädiger ist die Übernahme der durch eine
entsprechende Tätigkeit entstehenden Mehrkosten deshalb
zuzumuten.
Andrea Moersdorf:
Frau Maigatter-Carus, wie sieht es mit den Kosten für
alternative Behandlungskonzepte aus, wenn ein
Schadensersatzanspruch vorliegt?
Astrid Maigatter-Carus:
Fallen bei den von den Krankenkassen bewilligten Therapien
Zuzahlungen an, sind diese selbstverständlich vom Schädiger
zu erstatten. Diese werden erfahrungsgemäß problemlos
/>
übernommen.
Andrea Moersdorf:
Dies ist eine gute Nachricht, allerdings gibt es verschiedene,
sehr wirksame neuere Therapieformen, die zum jetzigen
/>
Zeitpunkt noch nicht im Leistungskatalog der Leistungsträger
verzeichnet sind. Wie sieht es denn mit Therapien aus, die
die Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen nicht
übernehmen?
Astrid Maigatter-Carus:
Richtig, von besonderem Interesse sind tatsächlich die
Therapie- und Behandlungskosten, die von den
Krankenkassen in der Regel nicht übernommen werden, wie
z.B. für Delphintherapie, Tomatis-Therapie, einen
Kuraufenthalt in der Ukraine bei Prof. Kozijavkin oder die
/>
Behandlung durch einen Heilpraktiker.
Die Übernahme derartiger Kosten wird von den gegnerischen
Haftpflichtversicherungen oftmals abgelehnt mit dem Hinweis
darauf, die jeweilige Therapie sei nicht medizinisch notwendig
gewesen, da die Kosten ansonsten von der Krankenkasse
/>
übernommen worden wären.
Andrea Moersdorf:
Machen es sich die Sachbearbeiter der Leistungsträger hier
nicht etwas zu einfach?
Astrid Maigatter-Carus:
Richtig, dieser Ansatz ist falsch.
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Verletzte auch
die Bezahlung besonders teurer Heilungsmittel, die von der
gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden, vom
Schädiger verlangen kann, wenn sie aus der Sicht eines
/>
verständigen Menschen bei der gegebenen Sachlage der
/>
besonderen Umstände wegen geboten erscheinen oder der
Heilungsverlauf gefördert wird.
Andrea Moersdorf:
Wer konkret kann denn ein solch „verständiger Mensch“ sein?
Astrid Maigatter-Carus:
Hierbei handelte es sich zunächst um eine abstrakte
Formulierung, die von Gerichten in ihren Urteilsbegründungen
gefunden wurde. Vereinfacht ausgedrückt: Es sollten nicht die
Kosten für allgemein als abwegig angesehen
Behandlungsmethoden geltend gemacht werden, wie z.B. das
sog. Handauflegen. Es ist auf jeden Fall hilfreich, wenn sich
der Geschädigte auf eine ärztliche Empfehlung berufen
kann.
Besonders wichtig in diesem Zusammenhang folgendes und
liegt mir besonders am Herzen: Bevor man sich dazu
entschließt, auf eigene Kosten teure Therapien vornehmen zu
lassen, muss man wissen, dass dennoch ein erhebliches
/>
Risiko besteht, auf diesen Kosten „sitzenzubleiben.“
Andrea Moersdorf:
Wie ist das zu verstehen, also von welchem Risiko sprechen
Sie?
Astrid Maigatter-Carus:
Die Gerichte entschließen sich häufig dazu, die Sinnhaftigkeit
einer Therapie durch einen Sachverständigen überprüfen zu
lassen. Gerät man dann an einen Arzt, der sehr konservativ
oder ausschließlich schulmedizinisch orientiert ist, muss man
damit rechnen, dass dieser die alternative
Behandlungsmethode ablehnt, selbst wenn es sich um ein
/>
besonders schweres Krankheitsbild handelt, das mit
etablierten Methoden nicht erfolgreich behandelt werden
/>
konnte und bei dem die Betroffenen versuchen, mit sog.
/>
„Außenseiterverfahren“ zu medizinischen Erfolgen zu
gelangen.
Trotz der augenscheinlich großzügigen Rechtsprechung zur
/>
Erstattungsfähigkeit alternativer Behandlungsmethoden erlebt
man also immer wieder, dass Gerichte die Kosten für derartige
Therapien dem Kläger nicht zusprechen.
Andrea Moersdorf:
Welchen Rat haben Sie für Betroffene und deren Familien, wie
sollten sie mit diesem Sachverhalt umgehen?
Astrid Maigatter-Carus:
In jedem Fall sollte die Entscheidung für eine solche Therapie
und damit auch für den hiermit verbundenen Kostenaufwand
nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Kosten
/>
später auf jeden Fall erstattet werden.
Das heißt mit anderen Worten: Wenn die Betroffenen und /
oder deren Familien unsicher ob des Erfolgs dieser Therapie
sind, kann es die richtige Entscheidung sein darauf zu
verzichten. Wenn allerdings Betroffene, ihre Familien und die
behandelnden Ärzte eine Therapie für wichtig und
erfolgversprechend halten und die Kosten hierfür auch aus
/>
eigener Tasche getragen werden können, dann sollte die
/>
Entscheidung für diese bestimmte Therapie erfolgen.
Themen in diesem Fachartikel:
behinderungsbedingter-mehraufwand
behinderte-kinder
haeusliche-pflege
behindertenwerkstatt
alternative-behandlungsmethoden
geburtsschaden
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwältin Astrid Maigatter-Carus studierte
Rechtswissenschaften in Bonn und Koblenz, ist verheiratet und
Mutter zweier Kinder.
Seit 1994 engagiert sie sich erfolgreich als Patientenanwältin.
Im Fokus ihrer Arbeit steht der Mensch als Patient und seine
Angehörigen. Astrid Maigatter-Carus betreut und vertritt
Patienten, die durch Arztfehler geschädigt wurden, persönlich
gegenüber den behandelnden Ärzten und Krankenhäusern
sowie deren Haftpflichtversicherungen.
Astrid Maigatter-Carus ist ausschließlich im Bereich des
Arzthaftungsrechts mit dem Schwerpunkt
Geburtsschadensrecht tätig. Seit 2009 rundet der Fachanwalt
für Medizinrecht ihr Profil ab.
Moersdorf Consulting ist einer der führenden Experten für den
Bereich PraxisMarketing. Die Unternehmensberatung für
Kliniken und Praxen arbeitet auf Basis der modernsten
wissenschaftlichen Forschung, u.a. von Dr. Gerhard Bittner, mit
verschiedenen von Prof. Dr. Günter F. Müller entwickelten
Tools sowie auf Grundlage von Arbeiten der modernen
Hirnforschung und Verhaltensökonomie. In ausgesuchten
Akquise-Workshops und intensiven Verkaufs-
Kommunikations-Trainings bewirkt der mentale Lernansatz
die von den Teilnehmern gewünschte Modifikation der
eigenen Einstellung zu verschiedenen Herausforderungen im
Beruf sowie im Privatleben - mit sofortiger Wirkung. Im
Ergebnis steht messbar und dauerhaft mehr Umsatz für die
Klinik oder die Praxis.
Rechtsanwältin
Astrid Maigatter-Carus
Irmelsgasse 50 - 53881 Euskirchen
Tel.: 0 22 55 / 950 960
Fax: 0 22 55 / 950 961
Mail: ra(at)maigatter-carus.de
www.maigatter-carus.de
Moersdorf Consulting
Medizin | Unternehmen | Personal
Höhenweg 103
53127 Bonn
fon 0228 / 92 98 57 68
fax 0228 / 92 98 57 69
info(at)moersdorf-consulting.de
www.moersdorf-consulting.de
Medienagentur PS
Karolina Lukasiak
Peenestraße 1
53127 Bonn
info(at)medien-ps.de
0176/96806036
Datum: 09.02.2010 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 160502
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Karolina Lukasiak
Stadt:
Bonn
Telefon: 0176 968 06 036
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.01.2010
Dieser Fachartikel wurde bisher 226 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ärztliche Behandlungsfehler? Schadensersatz für Behinderte und deren Familien"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Karolina Lukasiak (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).