Die Nominierten für den 12. Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel 2018 (FOTO)
(ots) -
Für den mit 50.000,- EUR dotierten Preis waren auch dieses Mal
engagierte UnternehmerInnen gesucht, die bürokratische Hürden nicht
stumm hingenommen haben und mit Ihren Erfahrungsberichten aus der
Praxis Verbesserungsbedarf aufzeigen. Aus der Vielzahl der
Bewerbungen wurden vier in die engere Wahl für den Gewinn des
Werner-Bonhoff-Preises 2018 genommen. Die vier Finalisten, die die
Jury nach dem aufwendigen Bewerbungsverfahren überzeugt haben sind:
Daniel Achtermann aus Wietze, Thomas Neumann aus Augsburg, Marcello
Danieli aus Neu-Ulm und Christiane Schollmayer aus Hamburg. Der Preis
wird am 13. Juni in Berlin verliehen und zwar auf Einladung des
Freistaates Sachsen in seiner Landesvertretung. Damit ist Sachsen
bereits das siebte Bundesland, welches in dieser Weise mit der
Stiftung kooperiert.
In Augsburg stieß Thomas Neumann auf erhebliche bürokratische
Hindernisse bei der Gründung seines Unternehmens, das sich auf
Dienstleistungen unter Verwendung innovativer 3D-Technik
spezialisiert hat. Das Angebot richtet sich schwerpunktmäßig an
Geschäftskunden. Weil für die Nutzung der Angebote weder Soundanlagen
noch Boxen eingesetzt werden, entsteht keine besondere
Lärmbelästigung. Dennoch sieht das Bauordnungsamt hierin eine Störung
für das hauptsächlich wohngeprägte Mischgebiet. Weil die Behörde
darüber hinaus Schwierigkeiten zeigte, sich mit der Neuartigkeit des
Vorhabens auseinanderzusetzen und seinen Betrieb rechtlich als
"Vergnügungsstätte" einstufte, folgten für den Unternehmer eine
knapp 12-monatige Auseinandersetzung, und erhebliche finanzielle
Einbußen und schlussendlich der Erhalt einer stark einschränkenden
Genehmigung.
Christiane Schollmayer startete einen Lieferservice für "Kuchen
und Torten nach Hausfrauenart" in Hamburg. Auf Bestellung Kuchen
backen, das passt für sie und wie sie meint, auch für andere. Doch
braucht man für einfaches Backen nach Rezept einen Meistertitel im
Konditorhandwerk? Die Handwerkskammern meinen ja. Nach einigen und
zum Teil auch gerichtlichen Auseinandersetzungen wandelte Frau
Schollmayer den Lieferservice in einen Cateringbetrieb um, Kuchen und
Torten wurden von ihr nur noch im unerheblichen handwerklichen
Nebenbetrieb hergestellt. Doch ihr Gewerbe wird von den Behörden
nicht bundeseinheitlich behandelt, was insbesondere ihren
Franchisenehmerinnen Probleme bereitet. Seit mittlerweile acht Jahren
kämpft Frau Schollmayer dafür, dass insbesondere Frauen, die auf dem
Arbeitsmarkt geringere Integrationschancen haben, mit ihrem
Social-Franchise-Konzept eine berufliche Perspektive haben.
Marcello Danieli, Geschäftsführer der HARDER Logistics GmbH & Co.
KG, findet kaum noch Auszubildende. Da er aber in der Beschäftigung
von Hilfsarbeitern keine langfristige Option für das Unternehmen
sieht, will er den Fachkräftenachwuchs u.a. durch geeignete
Zuwanderer sicherstellen. Doch die notwendige Zusammenarbeit mit der
zuständigen Ausländerbehörde gestaltet sich als schwierig und kostet
den Unternehmer viel Zeit. Während er einen Asylbewerber ohne dessen
Identitätsnachweis mit Zustimmung der Behörde für drei Jahre
befristet als Hilfsarbeiter einstellen durfte, war dessen
Beschäftigung in einem dreijährigen Ausbildungsverhältnis nicht
genehmigungsfähig. Herr Danieli setzt sich für eine bessere
Unterstützung für Unternehmer bei der Besetzung von
Ausbildungsplätzen ein.
Ist fachmännisches Arbeiten nur mit Meisterbrief gewährleistet?
Der gelernte Maler- und Lackierer Daniel Achtermann hat sich ohne
einen solchen mit seiner Firma Concept-Farben selbständig gemacht.
Neben Malerarbeiten, bietet er in geringem Umfang auch Elektro- und
Zimmerhandwerk an. Der Unternehmer, der zwar viel kann, aber wenig
darf, wurde nach einer Kontrolle vorgeworfen, dass er 2009 und 2010
Arbeiten ausgeführt hat, für die er einen Meistertitel benötige.
Obwohl Existenzgründungen im Bereich der zulassungsfreien Gewerke im
Zuge politischer Reformen erleichtert wurden (Ich-AGs), verlaufen
die gesetzlichen Bestimmungen nicht eindeutig. Dies bescherte Herrn
Achtermann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, gegen das er sich
bereits seit sieben Jahren zu Wehr setzt.
Links zu den Fällen:
http://www.werner-bonhoff-stiftung.de/werner-bonhoff-preis.html
https://www.biz-awards.de/de/awards/248-werner-bonhoff-preis-wider
-den-dschungel
Wer den Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel 2018 erhält,
wird am Tag der Preisverleihung am 13. Juni bekannt gegeben.
Pressekontakt:
Till Bartelt, Nina Große, Judit Lodemann
Werner Bonhoff Stiftung, Reinhardtstr. 37, 10117 Berlin
Tel. +49 30 258 00 88 55
E-Mail: info(at)werner-bonhoff-stiftung.de
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Datum: 26.04.2018 - 09:03 Uhr
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