Für digitale Grundrechte! / ZEIT-Stiftung stellt überarbeitete, neue Fassung der Digital Charta vor
(ots) - Die ZEIT-Stiftung hat in Berlin den überarbeiteten
Entwurf einer "Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen
Union" präsentiert und mit Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley
sowie den Netzpolitikern Anke Domscheit-Berg, Tabea Rößner und Bernd
Schlömer diskutiert. Seitens der Initiatoren sprachen Giovanni di
Lorenzo, Kuratoriumsmitglied der ZEIT-Stiftung, und Prof. Dr. Heinz
Bude.
Prof. Dr. Michael Göring, Vorstandsvorsitzender der ZEIT-Stiftung,
unterstrich: "Wir wollen, dass digitale Bürgerrechte,
Datensouveränität für alle gewährleistet werden. Uns geht es um die
Schattenseiten der digitalen Revolution, wie sie gerade der
facebook-Datenskandal sichtbar gemacht hat. Als Stiftung und
Initiatorenkreis setzen wir mit der Digital Charta einen Impuls der
Zivilgesellschaft und appellieren an die politisch Verantwortlichen,
deren Umsetzung auf die Agenda zu setzen. Zahlreiche Interessierte
und Unterstützer, aber auch Kritiker waren an der Neufassung der
Charta beteiligt. Die Charta enthält Vorschläge für künftige
Grundrechte, die die Bedeutung der Bürgerrechte im digitalen
Zeitalter berücksichtigen. Wir wollen digitale Grundrechte erstreiten
und sichern!"
Giovanni di Lorenzo und Prof. Dr. Heinz Bude erläuterten den
Überarbeitungsprozess und die Intention der Digital Charta mit ihren
nunmehr 18 Artikeln.
- So heißt es in Art. 4 (Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit):
Jeder Mensch hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei
zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt. Betreiber öffentlicher
Diskursräume tragen Verantwortung für den Schutz der
Meinungsfreiheit. Sie haben die Beachtung der in dieser Charta
aufgeführten Grundrechte und Pflichten nach Maßgabe der Gesetze zu
gewährleisten.
- Art. 7 (Privatsphäre, Vertraulichkeit und Datenschutz) fordert
u.a.: Jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz seiner Daten und die
Achtung seiner Privatsphäre. Personenbezogene Daten dürfen nur nach
Treu und Glauben für festgelegte Zwecke beim Betroffenen erhoben und
verarbeitet werden, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.
Jeder Mensch hat das Recht auf digitalen Neuanfang. Dieses Recht
findet seine Grenzen in den berechtigten Informationsinteressen der
Öffentlichkeit.
- Art. 17 (Geltungsbereich) schlägt u.a. vor: Die Rechte und
Prinzipien dieser Charta gelten auch gegenüber nichtstaatlichen
Akteuren. Dabei ist eine Abwägung mit den Grundrechten dieser Akteure
vorzunehmen.
Der Text der überarbeiteten Digital Charta ist am 25. April 2018
ab 16 Uhr abrufbar unter www.digitalcharta.eu sowie
www.zeit-stiftung.de und kann auch auf Twitter (#digitalcharta)
diskutiert und auf der Charta-Website unterzeichnet werden. Zudem
erscheint der Charta-Text in DIE ZEIT.
Die Initiatoren der Digital Charta haben in den letzten 14 Monaten
seit der Erstveröffentlichung intensiv auf öffentlichen
Veranstaltungen und im Netz über den ersten Entwurf diskutiert.
Daraus resultiert die nun vorgestellte überarbeitete Fassung. Dieser
Prozess wurde von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius angeregt
und unterstützt.
Zu den Initiatoren der Digital Charta gehören Experten aus
unterschiedlichen Bereichen der Zivilgesellschaft wie Heinz Bude,
Juli Zeh, Johnny Haeusler, Ulrich Wilhelm, Christoph Keese, Jeanette
Hofmann, Sascha Lobo und Rebecca Casati.
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Datum: 25.04.2018 - 16:25 Uhr
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