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MDM Group AG: Frist zur Forderungsanmeldung im Konkursverfahren endet am 06. Mai 2018.

ID: 1604479

Die Forderungsanmeldung hat in der Schweiz zu erfolgen und unterliegt dortigen Spielregeln.


(IINews) - Mit Entscheid des Einzelrichters des Bezirksgerichts Kriens, vom 15.01.2018 wurde über die MDM Group AG mit Wirkung ab dem 15.01.2018, 09.00 Uhr, der Konkurs eröffnet.

Mit Konkurspublikation/Schuldenruf vom 06.04.2018 teilte das zuständige Schweizer Konkursamt mit, dass innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation Forderungsanmeldungen in Sachen MDM Group AG, vormals c/o Avoia Treuhand GmbH, 6045 Meggen, einzureichen sind.

Eine Einzelzwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft ist nun nicht mehr möglich.

Betroffenen Anlegern bleibt nach der Eröffnung des Konkursverfahrens nur noch die Möglichkeit, möglicherweise einen Teil ihrer Forderung zu retten, indem sie diese zur Anmeldung bringen.

Über die Höhe einer möglichen Erstattung kann im Moment noch gar nichts gesagt werden, was u. a. damit zusammenhängt, dass einmal die Höhe des gesicherten Vermögens noch offen ist und, wie viele Personen ihre Forderung anmelden werden.

Die Forderungsanmeldung hat in der Schweiz zu erfolgen und unterliegt dortigen Spielregeln.

Es ist daher keinesfalls zu empfehlen, dies auf eigene Faust zu versuchen, selbst wenn man im Inland schon selber einmal eine Forderung angemeldet hat. Der BSZ e.V. rät, sich hier diesbezüglich unbedingt rechtlicher Beratung zu versichern, damit eine richtige Anmeldung in der Schweiz erfolgt und die Geltendmachung der Rechte nicht im Vorfeld schon scheitert.

Die Forderungsanmeldung kann für Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group“ durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt durchgeführt werden.

Achtung: Die Frist zur Forderungsanmeldung endet am 06.Mai. 2018.

Darüber hinaus wird geprüft gegen welche Personen und Unternehmen eventuell noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dazu gehört auch, zu prüfen wer mit welchen Veröffentlichungen vor welchem Hintergrund zur Verbreitung teilweise unwahrer Behauptungen beigetragen hat.





Außerdem wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in der Schweiz bereits gegen 5 beschuldigte Personen Strafanzeige erstattet.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann über diese, nach Prüfung der Eintrittspflicht, ggf. eine Kostendeckung erfolgen.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Datum: 25.04.2018 - 14:01 Uhr
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