Initiative Pro Riester: Reformen zur Riester-Rente nutzen Verbrauchern mehr als neues Standardprodukt
(ots) - Die Initiative Pro Riester lehnt ein neues
Riester-Standard-Produkt als wenig hilfreich ab. Es würde die
Produktlandschaft nur unnötig komplexer gestalten und die Verbraucher
weiter verunsichern. Effektiver und damit sinnvoller ist es, die
Riester-Rente weiter zu entwickeln, bürokratische Hürden zu
reduzieren und damit Kosten zu senken.
"Den Millionen von Kunden hilft ein entschlacktes Modell der
Riester-Rente viel mehr als noch ein neues Produkt am Markt", sagt
Joachim Haid, Mitinitiator der überparteilichen Initiative. "Die
dringend notwendige private Altersvorsorge kann so effektiv gestärkt
werden und hilft, drohender Altersarmut vorzubeugen."
"Die Riester-Rente ist trotz mancher Kritik ein einmaliges
Erfolgsmodell", ergänzt Dr. Herbert Schneidemann,
Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische. Das
Unternehmen unterstützt die Initiative. "Mit Reformen lässt sich
dieses Altersvorsorgeprodukt weiterhin attraktiv gestalten."
Im Einzelnen schlägt die Initiative Pro Riester folgende Maßnahmen
vor:
Flexibilisierung der Bruttobeitragsgarantie, mindestens aber eine
Absenkung auf 80 Prozent.
Automatische Investition des Steuervorteils in die Riester-Rente
anstatt Auszahlung des Betrags an den Versicherungsnehmer. Dies hätte
den Vorteil, dass ein bedeutender Teil der Riester-Förderung nicht
Gefahr läuft, für den Konsum verbraucht zu werden, sondern zusätzlich
die Rentenansprüche im Alter erhöht.
Ausdehnung des Kreises der anspruchsberechtigten Personen auf alle
Steuerzahler und damit auch Einbeziehung der Selbstständigen.
Indexierung des maximal geförderten Jahresbeitrages von aktuell
2.100 Euro, damit die heutige Kaufkraft trotz Inflationsrate auch in
Zukunft gesichert ist.
Vereinheitlichung der Kinderzulage für alle Kinder auf 300 Euro
pro Jahr - unabhängig vom Geburtsjahr.
Vereinfachung des Zulagenprozesses: Das Finanzamt führt bereits
die Günstigerprüfung durch und veranlasst direkt die Überweisung der
Zulagenförderung.
Vereinfachung der Überprüfung des Förderanspruchs: Zur Vermeidung
von Rückforderungen durch die Zentrale Zulagenstelle für
Altersvermögen (ZfA) ausgezahlten Zulagen, teils mehrere Jahre nach
Auszahlung, ist es notwendig, den Förderanspruch bereits vor
Auszahlung zu überprüfen.
Vereinfachung des Zertifizierungs- und Klassifizierungsprozesses:
Mit der Einführung der Produktinformationsblätter müssen die
zertifizierten Tarife jetzt zusätzlich nochmals bei der
Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) durch den
Klassifizierungsprozess laufen. Wegen der damit stark erhöhten
Verfahrensdauer kommen verbraucherfreundliche tarifliche
Verbesserungen erst viel später auf den Markt. Außerdem verursachen
diese Prozesse unnötige Verwaltungskosten bei den Anbietern.
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Datum: 25.04.2018 - 10:19 Uhr
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