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P&R-Container-Investments größtenteils verloren.

ID: 1603408

Die meisten Anleger, die über die P&R Gruppe in Container investiert haben, müssen damit rechnen, dass ihr Kapital höchstwahrscheinlich verloren ist.


(IINews) - Der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt sagt: „Den meisten Anlegern gehören keine Container. Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler möglich.“

Die meisten Anleger, die über die P&R Gruppe in Container investiert haben, müssen damit rechnen, dass ihr Kapital höchstwahrscheinlich verloren ist. „Die von den hier berichtenden Rechtsanwälten geprüften Verträge zeigen, dass die Anleger überwiegend nicht Eigentümer der von ihnen finanzierten Container geworden sind.

Die Verträge zwischen Anlegern und den P&R Gesellschaften weisen nach Ansicht des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht schwerwiegende Mängel auf. Das würde dazu führen, dass zumindest für diejenigen, die seinerzeit nicht ausdrücklich ein Eigentumszertifikat angefordert hätten, auch kein Eigentum an den Containern übertragen wurde. Das Problem: Ohne die konkrete Zuordnung ist nicht erkennbar, welche Container den jeweiligen Anlegern tatsächlich gehören. Der Rechtsanwalt: „Das ist aber erforderlich, um einen gesetzlichen Eigentumsanspruch zu begründen, der die Position im Insolvenzverfahren erheblich stärken würde.“ Etwa um über die weitere Verwendung der Container bestimmen zu können. Anleger ohne entsprechendes Zertifikat hätten lediglich einen Anspruch an die Insolvenzmasse und würden deshalb nur quotal befriedigt, sagtder Rechtsanwalt. Er befürchtet allerdings, dass es für die P&R-Anleger am Ende wenig zu verteilen gibt.

Auch der eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter habe bestätigt, dass größtenteils eine konkrete Zuordnung der Container zum jeweiligen Anleger nicht möglich sei und deshalb auch eine konkrete Zuordnung der Mieteinnahmen für den Anleger ausscheide. Das bedeutet laut dem hier berichtenden Rechtsanwalt, dass der Insolvenzverwalter aktuell weiter Container-Mieten von Leasingge-sellschaften und Transportunternehmen für die P&R Gruppe kassiert, aber den vertraglich vereinbarten Anteil nicht an die Anleger auszahlen muss.





Drei Gesellschaften des größten Anbieters von Direkt-Investments in Container, der P&R Gruppe aus Grünwald bei München, haben kürzlich Insolvenzanträge gestellt. P&R betreut nach eigenen Angaben mehr als 50.000 Anleger mit rund 1,25 Millionen Containereinheiten und will in den letzten zehn Jahren ein Verkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt haben. Damit könnte sich der Fall zum größten Anleger-Desaster der jüngeren Geschichte entwickeln.

Laut Rechtsanwalt können betroffene Anleger jetzt nur die zugesicherte Garantie-Miete einfordern oder ihren Schadensersatzanspruch zur Insolvenztabelle anmelden, sobald das Verfahren offiziell eröffnet ist.

Unabhängig davon könnten aber Anleger, die über Vermittler ein Container-Direktinvestment getätigt haben, Schadensersatzansprüche geltend machen. „Egal, ob Bank oder Sparkasse, alle Anlagevermittler sind verpflichtet, das angebotene Produkt auf Plausibilität zu prüfen.“ Sie hätten ohne weiteres erkennen können, dass Anleger – wenn überhaupt – nur bedingt Eigentümer der Container wurden und hätten auf das rechtliche Problem hinweisen müssen. „Allein daraus entsteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Vertrieb“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Anleger könnten somit die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen abzüglich der erhaltenen Mieten. Er rät allen betroffenen P&R-Anlegern, umgehend ihre Ansprüche prüfen zu lasse

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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P&R Insolvenz – Gute oder eher schlechte Aussichten für Anleger?
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 23.04.2018 - 15:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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