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P&R Container – Totalverlust kann wohl verhindert werden.

ID: 1602841

Wer die Möglichkeit hat, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sollte mit Maßnahmen zur Schadensminimierung nicht auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens warten.


(IINews) - Eigentumsverhältnisse an P&R Containern kaum zu klären – Keine Nachschusspflicht, aber auch keine Aussonderungsrechte.

Nachdem die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH im März dieses Jahres Insolvenz angemeldet hatte, war es lange Zeit ruhig rund um das Thema P&R. „Zu ruhig“ ist Meinung der rund 50.000 Anleger, die um rund 3,5 Milliarden Euro Anlegergelder bangen und auf hilfreiche Informationen warten.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter sind jetzt mit verhältnismäßig guten Nachrichten an die Öffentlichkeit getreten. Offensichtlich sind die Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Jaffé in der Lage, das Containergeschäft am Laufen zu erhalten und den drohenden Totalverlust zu verhindern. Eine weitere Nachricht betrifft im Raum stehende Nachschusspflichten der Anleger. Hier scheint es kaum möglich, die konkreten Eigentumsverhältnisse zu klären, gleichsam schwierig wird es daher auch sein, entstehende Forderungen z.B. für Standgebühren in Häfen, auf den Eigentümer umzulegen.

Der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt sagt: „Das zeigt aber auch, wie kompliziert es wohl werden wird, etwaige Aussonderungsrechte durchzusetzen.“

Insolvenzverwalter Michael Jaffé hatte dem Handelsblatt in einem Interview Rede und Antwort gestanden und war dabei auch auf die noch nicht insolvente P&R Transport-Container GmbH eingegangen. Derzeit ist völlig unklar, ob die Gesellschaft gerettet werden kann oder ob sie in der Lage sein wird, die im Mai anstehenden Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu erfüllen. Ein „kleiner Fisch“ ist das auch nicht: Immerhin verwaltet die Gesellschaft, die hohe Forderungen an die insolventen Schwestern stellt, Anlegergelder in einer Gesamtsumme von knapp 400 Millionen Euro.

Der Anwalt: „Wir können aktuell im vorläufigen Insolvenzverfahren kaum aktiv werden, daher sollten Anleger, die berechtigte Schadensersatzansprüche haben, diese zeitnah angehen. Die betreffenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stehen dazu zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch zur Verfügung. „Viele Anleger wurden über das Totalverlustrisiko und darüber, dass die Erträge unter Umständen aus der Einwerbung neuer Anlegergelder und nicht aus der Drittvermietung kommen, nicht aufgeklärt. Manche Vermittler haben noch im März 2018 ihre Kunden in absoluter Sorglosigkeit gehalten, um weitere Verträge verkaufen zu können. Spätestens seit Herbst 2017 muss allerdings jedem Insider klar gewesen sein, dass etwas nicht stimmt.“





Das bedeutet: Wer die Möglichkeit hat, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sollte mit Maßnahmen zur Schadensminimierung nicht auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens warten.

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 20.04.2018 - 15:47 Uhr
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