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Verspäteter Aprilscherz bei Savedroid?

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Savedroid verunsichert ICO Investoren mit vorgeblichem Exit-Scam.


(IINews) - „And it’s gone.“ – Genau diese Worte möchte man als Anleger eines ICOs nicht lesen müssen. Genau diese Worte mussten die ICO-Investoren des Startups Savedroid AG jedoch gestern auf der Homepage des Unternehmens sehen. Alle weiteren Informationen waren verschwunden; der CEO von Savedroid, Dr. Yassin Hankir postete Fotos von sich am Flughafen und am Strand mit einem Bier in der Hand mit den Worten „over and out“ auf Twitter; im Telegram-Kanal für den Support gab es keine Moderatoren mehr, die Fragen beantworteten. Die Anleger, die in die SVD-Coins von Savedroid investiert hatten, wussten nicht mehr, was mit Ihrem Geld passiert war. hatte sich der CEO mit ihrem Geld ins Ausland abgesetzt?

Glücklicherweise handelte es sich hier nur um eine missglückte PR-Aktion der Firma Savedroid, mittels derer sie auf die Gefahren von sogenannten „Exit-Scams“ hinweisen wollte. Ob die vielen Kleinanleger, die der Savedroid AG bei deren ICO mit ihrem Geld vertraut haben, diese drastische Art des Aufmerksamkeit erheischens gutheißen, wird sich zeigen.

Es ist jedoch grundsätzlich immer so, dass jeder ICO für Anleger mit Risiken behaftet ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte beraten seit gut zwei Jahren Anleger und Unternehmen, die sich an ICO beteiligen bzw. selbst einen solchen durchführen wollen. Dabei legt diese Kanzlei insbesondere Wert darauf, dass -soweit bei Security Tokens, oder WPÄ Tokens erforderlich, alle entsprechenden Genehmigungen der zuständigen Aufsichtsbehörden vorliegen. Sowohl Anleger als auch Anbieter von Crypto-Coins und Tokens sollten sich hier gut beraten lassen, damit ein möglichst sicheres Geschäft zustande kommt.

„Kleinanlegern, die Bedenken hinsichtlich der Seriosität und Sicherheit eines Anbieters von Cryptocoins haben, empfehlen wir stets, sich fachkundigen Rechtsrat einzuholen, bevor es zu spät ist“, so der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Gründungspartner der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei.





Dieser Rechtsanwalt ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und beschäftigt sich zudem seit mehreren Jahren mit den neuesten Entwicklungen aus dem Bereich von Blockchain, ICO und Cryptocurrencies.

„Sogenannte Exit-Scams, bei denen die Anbieter eines neuen Coins nach dem ICO mit dem Geld der Anleger spurlos verschwinden sind leider ein immer häufiger auftretendes Phänomen. Im Falle von Savedroid scheint es sich jedoch zum Glück nur um eine geschmacklose Werbeaktion gehandelt zu haben. Dennoch empfehlen wir Anlegern, sich rechtzeitig über die Anbieter und die Personen hinter den Anbietern von ICOs zu informieren.“, so der Rechtsanwalt weiter.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Investment in SVD-Coins von Savedroid oder einem anderen ICO haben, so prüfen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Das Spezialistenteam federführender BSZ e.V. Vertrauensanwälte wird den Bereich Kryptowährungen und ICO weiterverfolgen und aktuell berichten. Der hier berichtende Experte und Vertrauensanwalt des BSZ e.V. steht Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering für weitere Informationen und eine Beratung gerne zur Verfügung.

Der bei dem Spezialistenteam federführende Rechtsanwalt ist Experte im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und Kapitalanlagerecht.

•Er beschäftigt sich zudem seit mehren Jahren mit den neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der IT, insbesondere den Themen Blockchain und Cryptocurrencies. Er besitzt langjährige Erfahrung im Bereich der nationalen und internationalen Zwangsvollstreckung, ist Mitglied mehrerer Gläubigerausschüsse sowie nationaler und internationaler Vereinigungen von Juristen. Der Rechtsanwalt ist Gründungspartner einer überregional tätigen bekannten Wirtschaftskanzlei.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering anschließen.

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 19.04.2018 - 16:54 Uhr
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