Rechtzeitig vor dem Camping-Urlaub zum Gasanlagen-Check / Mit gültiger Prüfplakette auf der sicheren Seite (FOTO)
(ots) -
Wohnmobil-Fans müssen die Flüssiggas-Anlage an Bord ihres
Fahrzeugs alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen prüfen
lassen. Für einen entspannten Start in den Camping-Urlaub sollte
dieser Pflichttermin also frühzeitig eingeplant werden, rät der
Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).
Mit dem Start des warmen Frühlingswetters lockt der
Camping-Urlaub. Wohnmobilbesitzer sollten jedoch unbedingt vorab in
der Prüfbescheinigung - dem gelben Prüfbuch - oder direkt auf der G
607-Prüfplakette nachsehen, wann die Flüssiggas-Anlage in ihrem
Fahrzeug zuletzt kontrolliert wurde, empfiehlt der DVFG. Über die
Website www.gaspruefung-wohnwagen.de erhalten Verbraucher mit nur
einem Klick eine Übersicht zertifizierter Sachkundiger in ihrer Nähe.
Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen müssen alle zwei Jahre von einem
anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Verbindlich festgelegt wurde
die Prüfpflicht bereits 2002 durch einen vom
Bundesverkehrsministerium eingesetzten Arbeitskreis. Demnach gilt
eine fehlende oder mehr als zwei Jahre zurückliegende Anlagenprüfung
als erheblicher Mangel. Bei der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf dann keine
HU-Prüfplakette mehr zugeteilt werden. Campingplatz-Betreiber
verlangen häufig den Nachweis einer gültigen G 607-Prüfung für die im
Freizeitfahrzeug installierte Flüssiggasanlage. Als Nachweis dienen
dabei die Prüfbescheinigung - oft nur gelbes Prüfbuch genannt - und
die Prüfplakette.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse(at)dvfg.de
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Datum: 19.04.2018 - 10:15 Uhr
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