Informationssicherheit: Alle Ebenen im Unternehmen berücksichtigen / TÜV Rheinland: Fokus liegt auf digitalem Schutz / Personelle und organisatorische Faktoren werden vernachlässigt
(ots) - Interne Geschäftsprozesse, Information über Kunden
und Mitarbeiter oder auch Strategien und Bilanzen sind Beispiele für
sensible Daten, die Unternehmen vor dem Zugriff Unbefugter schützen
möchten. Bei manchen Daten sind sie dazu gesetzlich verpflichtet. In
Zeiten zunehmender Internetkriminalität und Hackerattacken genießen
Schutzmechanismen wie Firewalls und Antivirenprogramme hohe
Priorität. Vernachlässigt werden jedoch oftmals die physischen,
personellen und organisatorischen Faktoren. So nützt modernste
IT-Sicherheit wenig, wenn interne Ausdrucke ungeschreddert im
Papierkorb und später im Altpapiercontainer landen. "Die unbedachte
Papierentsorgung macht es Mitarbeitern und Externen einfach, an
sensible Daten zu kommen", sagt Bernd Kloft, Experte für
Informationssicherheitssysteme bei TÜV Rheinland, der mit seinen
Kollegen immer wieder auf ähnliche Lücken bei der
Informationssicherheit in Unternehmen und Organisationen stößt.
Höchstmögliche Informationssicherheit ist nur zu erreichen, wenn alle
Ebenen im Unternehmen berücksichtigt werden.
Sicherheitslücken auf dem Firmengelände
So achten Unternehmen zwar darauf, dass ihr Netzwerk vor externen
Zugriffen geschützt ist. Der Zutritt zum Firmengelände oder -gebäude
ist manchmal dagegen problemlos möglich. "Wir sind bereits auf
ausgelagerte Festplatten in unverschlossenen Gitterboxen im
Außenbereich gestoßen. Da hätte sich jeder bedienen können", nennt
Bernd Kloft ein Beispiel. Auch Besucheranmeldungen garantieren keine
ausreichende Sicherheit, wenn Mitarbeiter durch einen ungesicherten
Nebeneingang ins Gebäude oder aufs Firmengrundstück gelangen. Den
könnten schließlich auch Unbefugte nutzen.
Entschieden auf Schwachstellen reagieren
Unternehmen sollten alle internen und externen Faktoren
definieren, die die Informationssicherheit gefährden könnten, eine
entsprechende Risikobewertung vornehmen und auf mögliche
Schwachstellen entschieden reagieren. Ist beispielsweise die Nutzung
von USB-Sticks untersagt, sollten diese Zugänge auch gesperrt werden.
Abmahnungen bei Zuwiderhandlungen sind wenig sinnvoll, da diese die
USB-Stick-Nutzung grundsätzlich auch weiterhin ermöglichen.
Weitere Informationen zum Thema Informationssicherheit auf
www.tuv.com/ISO27001
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Datum: 18.04.2018 - 10:00 Uhr
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