Sportmediziner: "Einsteiger laufen oft zu schnell" (FOTO)
(ots) -
Wer jetzt im Frühling nach längerer Pause oder sogar erstmals die
Laufschuhe schnüren möchte, sollte es eher langsam angehen. "Die
meisten Neulinge übernehmen sich und laufen zu schnell", betont der
Sportmediziner und Trailrunner Marius Förster im Gesundheitsmagazin
"Apotheken Umschau". Das Tempo passe, wenn man noch entspannt durch
die Nase atmen könne. "Einsteigern rate ich, in der Woche drei
leichte Trainingseinheiten von je mindestens 40 Minuten zu
absolvieren", so der Experte. "Gerade anfangs kann es sinnvoll sein,
immer wieder zu gehen." Herzkranke und Menschen mit chronischen
Beschwerden sollten laut Förster einen Arzt fragen, ob die
regelmäßige körperliche Belastung für sie angemessen ist. In der
Titelgeschichte der neuen "Apotheken Umschau" finden Leser Tipps, die
Lust auf eine Laufrunde durch den Park oder Wald machen. Zudem steht
der Rezept-Teil dieses Mal unter dem Motto "Fitness-Küche": Er bietet
lecker-leichte Rezepte für Hobbysportler.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2018 B liegt aktuell in
den meisten Apotheken aus.
Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
Original-Content von: Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 16.04.2018 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1600564
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Freizeit & Hobby
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 133 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Sportmediziner: "Einsteiger laufen oft zu schnell" (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau ab18-04-001-hwcwf.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).