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P&R Gesellschaften: Wie ist das mit der Verjährung – Teil 1

ID: 1600506

Die Frage nach der Verjährung ist wichtig, weil nach dem Ablauf bestimmter Fristen eine Forderung in der Praxis nicht mehr effektiv durchgesetzt werden kann. Deshalb ist es für P&R Anleger wichtig zu wissen, wie viel Zeit ihnen höchstens zur Verfügung steht, damit sie ihre Rechte durchsetzen können.


(IINews) - Bereits mehrfach haben sich die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte mit dem Thema Ansprüchen beschäftigt. Eine ganz zentrale Frage dabei ist die Verjährung. Warum ist das so und warum sollten Anleger diese im Auge behalten?

Verjährung: ein erster Überblick

Die Frage nach der Verjährung ist wichtig, weil nach dem Ablauf bestimmter Fristen eine Forderung in der Praxis nicht mehr effektiv durchgesetzt werden kann. Deshalb ist es für P&R Anleger wichtig zu wissen, wie viel Zeit ihnen höchstens zur Verfügung steht, damit sie ihre Rechte durchsetzen können.

Anleger sollen wissen, dass ein Insolvenzverfahren durchaus zehn oder mehr Jahre dauern kann und erst nach Ablauf dieses Verfahrens feststeht (Verteilungstermin), auf welchem Schaden die P&R-Anleger sitzen bleiben. Innerhalb dieses Zeitraumes sind dann aber in jedem Falle Ansprüche gegen z.B. Anlageberater verjährt.

Weiter muss man das System der Verjährung kennen. Es gibt mehrere wichtige Verjährungsfristen. Zum Teil ist maßgeblich, welche Frist eher abläuft, zum Teil kommt es darauf an, woraus man den Anspruch herleitet.

Wann verjähren Schadensersatzansprüche für P & R – Anleger?

Für P&R-Investoren sind zwei Zeitpunkte wirklich wichtig. In der Praxis bedeutet dieses duale System von Fristen, dass sich die Containeranleger schon frühzeitig informieren müssen. Wer hier nicht genau hinsieht und rechtzeitig handelt, verpasst die Chance, sein Geld zurück zu bekommen.

Es gibt die (kurze) dreijährige Verjährungsfrist. Sie beginnt ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Kenntnis vom Schaden aufgrund der aktuellen Entwicklungen haben die meisten Anleger spätestens jetzt. Das bedeutet, dass in jedem Falle ab März 2018 die Uhr für die dreijährige Verjährungsfrist tickt und damit die Ansprüche z.B. gegen den Anlageberater in jedem Falle mit Ablauf des 31.12.2021 verjähren. Das bedeutet: Ab dem 01.01.2022 läuft dann nichts mehr, wenn es darum geht, den Schaden vom Berater ersetzt zu bekommen.





Das ist aber kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen, denn es gibt eine zweite Verjährungsfrist. Diese beträgt zwar zehn Jahre und überlagert die 3-Jahres-Frist. Das Besondere ist, dass sie kenntnisunabhängig von dem Tag an beginnt, in dem das schadensstiftende Ereignis eingetreten ist. Das schadensstiftende Ereignis kann z. B. die Beratung zum Kauf der Container bzw. der Kauf der Container sein. Das Gemeine an dieser 10-Jahres-Frist sind zwei Dinge: sie beginnt bereits dann, wenn der Anleger noch nicht einmal weiß, dass er einen möglichen Schaden hat und sie ist stichtagsbezogen. Das bedeutet, dass diese nicht am Ende eines Jahres ausläuft, sondern genau zehn Jahre nach der Beratung bzw. dem Kauf der Container.

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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