P&R Gesellschaften: Wie ist das mit dem Eigentum an den Containern….
Ein Gezerre um das Eigentum an den Containern?
(IINews) - Es ist wie ein déjà-vu – vor etwa 2 Jahren tauchte im Fall der insolventen MAGELLAN Maritime Services GmbH die Frage auf, ob die Investoren denn nun tatsächlich Eigentümer der dortigen Container geworden wären. Genau dieser Punkt scheint im Falle der P&R-Unternehmensgruppe ebenfalls diskussionswürdig.
Was heißt das jetzt für die Investoren der insolventen Gesellschaften und der bisher nicht insolventen Gesellschaft und worum geht es eigentlich?
Ein Gezerre um das Eigentum an den Containern?
Im Kern werden hierzu zwei unterschiedliche Thesen vertreten. Auf der einen Seite wird vertreten, seien die Investoren nicht Eigentümer der Container, sondern die jeweilige Gesellschaft der P&R-Unternehmensgruppe. Die andere Ansicht stellt ausschließlich auf die vertraglichen Regelungen ab und leitet damit eine Eigentümerstellung der Investoren ab. Was ist nun richtig?
Lehren aus dem Fall Magellan
Das wird in der letzten Konsequenz ein Gericht klären müssen, wenn man denn diese Klärung tatsächlich herbeiführen will. Auch hier hilft ein Blick in die Vergangenheit: Bei der Insolvenz der MAGELLAN Maritime Services GmbH wurden nach der Kenntnis der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei nach 5 Gutachten dazu von mit der Materie vertrauten Experten erstellt (darunter 3 Gutachten von Professoren).
Das Ergebnis?
Die Gutachten kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dem Insolvenzverwalter der dortigen Gesellschaft blieb damit nichts anderes übrig, als den sichersten Weg zu wählen und die Container bei der Insolvenzmasse zu halten, mit anderen Worten, das Eigentum bei der insolventen Gesellschaft und nicht bei den Investoren zu sehen.
Ein Sturm der Entrüstung brach los und es war sogar von der Absetzung des Insolvenzverwalters die Rede. Aber der Sturm legte sich auch schnell wieder, denn im Ergebnis kam es darauf überhaupt nicht an. Auch der Insolvenzverwalter wurde nicht abgesetzt.
Eine einfache Lösung ist denkbar
Wie war das möglich? Letztlich hat der Insolvenzverwalter die Investoren über die Veräußerung der Container abstimmen lassen und die Mehrheit stimmte zu. So konnte der Insolvenzverwalter die Container veräußern, unabhängig davon ob sie nun der insolventen Gesellschaft oder den Investoren gehörten – sie hatten schließlich zugestimmt.
Auch in der Summe der Höhe der angemeldeten Forderung machte diese Frage aufgrund der Besonderheiten des Insolvenzrechtes keinen großen Unterscheid. Im Ergebnis bekamen die weit überwiegende Anzahl der Investoren einen erheblichen Teil ihres investierten Geldes zurück und jedenfalls nach Kenntnis der Anwälte ist niemand gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter deswegen vorgegangen. Jede langwierige gerichtliche Klärung hätte der Verwertung der Masse geschadet, da die Container immer mehr an Wert verloren hätten.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de
gödd
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''''RECHT § BILLIG'''' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Datum: 13.04.2018 - 13:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1600198
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
Telefon: 060719816810
Kategorie:
Geldanlage
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 156 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"P&R Gesellschaften: Wie ist das mit dem Eigentum an den Containern….
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).