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Zertifikate: Die Kostenstruktur bei Zertifikaten ist oft völlig intransparent.

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Zertifikate sind „künstliche" Finanzprodukte. Es sind im Grunde Schuldverschreibungen, die über derivative Komponenten verfügen, so dass ihre Wertentwicklung von der Wertentwicklung anderer Finanzprodukte abhängt. Im Prinzip sind die meisten Zertifikate nichts anderes als Wetten.


(IINews) - Anleger erwerben einen entsprechenden Beleg in Form eines Zertifikates vom Emittenten, das wiederum in Bezug zu sogenannten Basiswerten steht. Basiswerte können etwa Aktien sein oder Rohstoffe oder auch Kombinationswerte wie Aktienindizes und festverzinsliche Wertpapiere. Vereinfacht gesagt, erwerben Anleger einen Berechtigungsschein, der sie von der Wertentwicklung des Basiswertes profitieren lässt, ohne dass sie die Aktie, den Rohstoff oder das entsprechende Papier direkt kaufen müssen.

Die Kostenstruktur bei Zertifikaten ist oft völlig intransparent.

Wie bei anderen Anlageprodukten auch gibt es bei Zertifikaten Kosten, die letztlich vom Anleger getragen werden. Ihre Höhe erschließt sich oft nicht unmittelbar. Anders als bei Investmentfonds gibt es bei Zertifikaten keine Verpflichtung des Emittenten zum Ausweis der voraussichtlichen oder tatsächlich angefallenen Kosten.

Das Risiko bei Zertifikaten:

Eine Garantie ist nur so viel wert ist, wie die Kreditwürdigkeit des Emittenten. Wird eine Bank insolvent – so wie Lehman Brothers – ist die Garantie wertlos, das investierte Geld komplett verloren. Zertifikate unterliegen auch nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.

Schließlich bieten Zertifikate den Verkäufern die Möglichkeit, Anlegerschutzvorschriften zu umgehen. Dabei werden dann Anlageformen als Basiswerte verwertet, die im normalen Vertrieb strikten Vorschriften unterliegen, weil sie als hoch riskant oder sogar als „toxisch“ gelten.

•Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte begutachten Ihre Zertifikate und bewerten Chancen und Risiken einer Rückabwicklung des Kaufs.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. – Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft.





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Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. bereits viele Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der von Ihnen gewünschten Interessengemeinschaft beizutreten.

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Datum: 12.04.2018 - 14:53 Uhr
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Kategorie:

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