InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Geltungsbereich der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im B2B Bereich

ID: 1599259

Der Regelungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschränkt sich nicht nur auf den B2C Bereich sondern hat auch Auswirkungen im B2B Bereich und steht in Wechselwirkung mit dem existierenden Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)


(PresseBox) - Gilt die Datenschutzgrundverordnung auch im B2B Bereich?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt ab dem 25. Mai 2018 EU-weit die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten einer natürlichen Person. Sie gilt daher ohne Weiteres im B2C Bereich, also bei der Erfassung und Verarbeitung von Verbraucherdaten. Bei Verbrauchern handelt es sich nach der gesetzlichen Definition immer um natürliche Personen. Im B2B Bereich muss man jedoch unterscheiden, ob es sich bei dem Unternehmer um eine natürliche oder eine juristische Person handelt.

Fallen Kaufleute oder Geschäftsführer einer GmbH unter die DSGVO?

Ja, auch wenn sie als Organe eines Unternehmens handeln. Vom Geltungsbereich der DSGVO nicht erfasst sind ausschließlich juristische Personen. Im Handelsregister eingetragenen Kaufleute (e.K.) sind Unternehmer, aber keine juristischen Personen. Auch beim dem stellvertretenden Organ einer juristischen Person (z.B. dem Geschäftsführer einer GmbH, dem Vorstand einer AG) handelt es sich um eine natürliche Person, die in den Schutzbereich der DSGVO fällt.

Welche Aussagen trifft die DSGVO genau?

Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

Sie schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten (vgl. Art. 1 DSGVO).

Nach dem Erwägungsgrund 14 der DSGVO gilt diese Verordnung nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.

Was ist in der Praxis zu beachten?

Auch wenn die Kaufleute, Geschäftsführer etc. in den Schutzbereich der DSGVO fallen ist bei eventuellen Wertungen z.B. im Rahmen einer Interessabwägung zu beachten, dass diese Verordnung vorrangig den Schutz von Verbraucherdaten im Sinn hat. Auch andere Gesetze (z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch- BGB) kennen spezielle verbraucherschützenden Vorschriften und sehen den im Geschäftsleben stehenden Unternehmer als weniger schutzwürdig an. So sind z.B. verbraucherschützende Vorschriften aus dem BGB nicht per Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) abdingbar, im B2B Bereich gibt es hingegen bzgl. AGB einen größeren Spielraum.





Vorsicht UWG-Falle!

Auch wenn die DSGVO also die Adressdaten und Kontaktdaten einer juristischen Person nicht schützt, ist dies kein Freibrief, z.B. Werbe-Mails direkt an diese zu verschicken (also z.B. an info(at)unternehmen.de ? ohne namentliche Benennung eines Funktionsträgers). Neben der DSGVO gilt auch weiterhin das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). § 7 UWG verlangt bei Werbung unter Verwendung einer E-Mail eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten. Und unter ?Adressaten? fallen auch juristische Personen.

Das Paket Datenschutz Hosting Plus+ enthält neben Impressum und Datenschutzerklärung mit janoProtect Logo auch weitere Dokumente für die Datenverarbeitung.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Projektbasierte ERP-Lösungen im Consulting klar im Vorteil
thyssenkrupp Elevator automatisiert Dokumenten- und Informationsmanagement mit M-Files
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 11.04.2018 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1599259
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Sulzbach / Ts


Telefon:

Kategorie:

IT, New Media & Software


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 26 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Geltungsbereich der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im B2B Bereich
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

janolaw AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von janolaw AG



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.253
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 97


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.