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Weiterhin Fahrgastrechte in Nachtzügen: Deutsche Bahn und ÖBB erzielen Einigung

ID: 1599082


(ots) - Die Deutsche Bahn und die Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) haben eine Einigung bezüglich der Fahrgastrechte
für die Nachtzüge erzielt. Das bestätigte ein ÖBB-Sprecher dem
Zugreiseblog. Reisende können auch ab Juni 2018 bei einem
Anschlussverlust ohne weitere Kosten den nächsten Zug nehmen. Eine
notwendige Übernachtung im Hotel wird gegebenenfalls organisiert.

Anschlusstickets werden bei Verspätungen für die nächste
Verbindung gültig geschrieben

"Damit ist sichergestellt, dass Fahrgästen bei Verspätungen keine
hohen Kosten für ein neues Ticket entstehen", erklärt David Scheibler
vom Zugreiseblog, der selbst begeisterter Nachtzugfahrer ist.

Hintergrund der notwendigen Regelung ist der Umstand, dass ÖBB und
Deutsche Bahn ab Juni 2018 für ihre Züge nur noch jeweils getrennte
Fahrkarten verkaufen. In diesem Fall greift allerdings die
EU-Fahrgastrechteverordnung nicht, da diese einen einzigen
Beförderungsvertrag voraussetzt.

Ein ÖBB-Sprecher sagte dem Zugreiseblog, die erzielte Einigung
gehe über die bestehende EU-Fahrgastrechteverordnung hinaus.
Erreichten Reisende ihren ursprünglich gebuchten ÖBB-Nightjet wegen
der Verspätung eines innerdeutschen Zuges nicht, dürften sie den
nächsten Nightjet zu ihrem Zielort nehmen. Hierfür entstünden keine
zusätzlichen Kosten.

Tickets müssen gemeinsam gebucht werden

"Alternativ wird die ÖBB-Nightjet-Fahrkarte für eine
Tagesverbindung mit DB-Zügen gültig geschrieben. Wenn dazu jeweils
eine Übernachtung erforderlich ist, bietet die Deutsche Bahn diese
kostenlos an", erklärte ein ÖBB-Sprecher dem Zugreiseblog.

Sollte sich hingegen der Nightjet verspäten, könnten Fahrgäste die
nächste innerdeutsche Verbindung nutzen. "Eventuelle Zugbindungen
werden unbürokratisch aufgehoben und die Geltungsdauer der Fahrkarte




gegebenenfalls verlängert", sagte der ÖBB-Sprecher.

Voraussetzung sei allerdings, dass die beiden Tickets für den
Nightjet und die Fahrt in einem innerdeutschen Zug gemeinsam in einem
einzigen Vorgang bei der Deutschen Bahn oder den ÖBB gebucht werden.
Nur in diesem Fall gelte die neue Regelung.

Überarbeitung der EU-Fahrgastrechteverordnung dringend notwendig

"Die Kulanzregelung von ÖBB und Deutscher Bahn zeigt, dass die
EU-Fahrgastrechteverordnung dringend überarbeitet werden muss", meint
David Scheibler vom Zugreiseblog. "Die Bundesregierung sollte sich in
Brüssel dafür einsetzen, dass auch bei separaten Tickets stets die
vollen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten."

Nach Ansicht des Zugreiseblog-Gründers könnte eine solche
Neufassung zum Beispiel vorsehen, dass bei der Kombination von
Fahrkarten verschiedener Bahnunternehmen die Fahrgastrechte immer
dann im vollen Umfang gelten, solange zwischen den einzelnen Zügen
entsprechende Mindestumsteigezeiten gegeben sind.

"Hierdurch würde insbesondere der grenzüberschreitende Bahnverkehr
in der EU deutlich gestärkt", sagt Scheibler.

Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten in den
ÖBB-Nachtzügen: https://www.zugreiseblog.de/nachtzug-fahrgastrechte/

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Datum: 11.04.2018 - 10:07 Uhr
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