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P&R Gesellschaften: Wie ist das mit der Gläubigerversammlung…

ID: 1598779

Insolvenzbeschluss, Forderungsanmeldung, Gläubigerversammlung


(IINews) - Wir hatten bereits über die vorläufigen Insolvenzverfahren der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (1542 IN 728/18), der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (1542 IN 726/18) und P&R Container Leasing GmbH (1542 IN 727/18) berichtet.

Das vorläufige Insolvenzverfahren (auch Insolvenzeröffnungsverfahren genannt) ist damit die erste Stufe. In dieser Phase hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen Bericht zu erstellen. Dieser Bericht dient dem Gericht zur Entscheidungsfindung, ob das Insolvenzverfahren selbst gestartet werden kann.

Insolvenzbeschluss, Forderungsanmeldung, Gläubigerversammlung

Die zweite Stufe ist dann das Insolvenzverfahren selbst – es beginnt mit dem Insolvenzbeschluss des Gerichts. Bei Entscheidung des Insolvenzgerichtes über die Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens werden zwei wichtige Termine festgezurrt: Neben dem Termin zur Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle wird auch in der Regel der Termin der Gläubigerversammlung in den Verfahren bestimmt.

Die Gläubigerversammlung ist das zentrale Gremium im Insolvenzverfahren, in dem über das weitere Schicksal der Gesellschaften entschieden wird.

In der Regel geht es um folgende Aspekte:

•Bericht des Insolvenzverwalters über die Situation der insolventen Gesellschaft mit Lösungsansätzen,
•Erörterung zentraler Themen des konkreten Falles (z.B. Eigentümerstellung, Situation der Mieteinnahmen),
•Bestätigung des Insolvenzverwalters als Insolvenzverwalter für das reguläre Insolvenzverfahren,
•Besetzung eines möglichen Gläubigerausschusses,
•weitere Vorgehensweise zur Verwertung und/oder Weiterführung der Vermögenswerte der insolventen Gesellschaft.

Es handelt sich also um ganz zentrale Themen für den weiteren Fortgang und jeder Investor hat das Recht auf Teilnahme an dieser Versammlung. Dieses Recht steht ihm unabhängig davon zu, ob er z.B. seine Forderung angemeldet hat oder nicht oder ob er nun Eigentümer des Containers ist oder nicht.





Teilnahme an der Gläubigerversammlung

Theoretisch müsste es für jede der drei insolventen Gesellschaften eine Versammlung geben und zwar so, dass jeder Investor die Möglichkeit hat, an jeder Versammlung teilzunehmen. Ob es möglich ist, diese zusammenzulegen, muss der Insolvenzverwalter entscheiden. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte halten dies aus Gründen der Durchführbarkeit von Abstimmungen für problematisch. Vermutlich werden die Gläubigerversammlungen in München oder Umgebung stattfinden.

Für Investoren, die aufgrund der Komplexität der Materie und/oder des notwendigen Zeit- und Anreiseaufwandes nicht selbst an den Versammlungen teilnehmen möchten, bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte eine Vertretung auf diesen an.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 10.04.2018 - 14:06 Uhr
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