InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

TÜV Rheinland: Auch Akkus haben ein Verfallsdatum / Defekte Akkus: Reparaturen dem Hersteller überlassen/ Vorsicht bei Reparaturservice von Drittanbietern / Nur autorisierte Ersatzteile kaufen

ID: 1598613


(ots) - Egal ob Smartphone, Tablet oder E-Bike - irgendwann
ist jeder Akku mal am Ende. Dies ist aber kein Grund, das Gerät
wegzuwerfen. Schließlich bieten zahlreiche Händler Akkureparaturen
an. Stephan Scheuer, Batterie-Experte bei TÜV Rheinland, rät jedoch,
eine Speichereinheit nur vom jeweiligen Hersteller oder einem
offiziellen Dienstleister reparieren zu lassen. Ersatzteile von
Drittanbietern sollten zudem vom Hersteller autorisiert sein.

Riskante Überladung

In vielen Handys und aufladbaren Werkzeugen befinden sich
Lithium-Ionen-Akkus. Versagt der Akku den Dienst, sorgen frische
Lithium-Zellen für neue Energie. Das Betanken des altgedienten Akkus
mit neuen Zellen sollte jedoch dem Hersteller des Geräts oder des
Akkus überlassen werden. Nur so ist sichergestellt, dass die frischen
Akkuzellen den Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb auch
entsprechen.

"Ein Lithium-Akku ist so gebaut, dass er aus Sicherheitsgründen
nur in einem bestimmten Spannungsbereich sicher funktioniert. Damit
gewährleistet der Hersteller, dass sich der Akku bei Unter- oder
Überladung automatisch abschaltet", erklärt Scheuer. Ein unabhängiger
Reparaturservice kennt dagegen nicht immer alle nötigen Werte der
Sicherheitsabschaltung. Der reparierte Akku mag zwar erst mal
funktionieren, weist aber womöglich einen Spannungsradius auf, der
für Gerät und Nutzer gefährlich werden kann. In solchen Fällen kann
es zur Überladung des Akkus kommen, im schlimmsten Fall gehen Akku
und Gerät dadurch in Flammen auf.

Hohe Temperaturen machen Akkus kaputt

Je nach Gerät kann eine Reparatur teuer werden. Wer zudem keine
Geduld hat, auf das eingeschickte Gerät zu warten, sollte bei der
Suche nach einer günstigen Ersatzbatterie den Rat des TÜV
Rheinland-Experten beherzigen: "Der neue Akku sollte explizit für das




jeweilige Gerät ausgewiesen sein, damit er einwandfrei und sicher
funktioniert." Damit der Energiespeicher möglichst lange
funktioniert, hat Scheuer weitere Tipps parat: "Extreme Wärme oder
Kälte sind Gift für Akkugeräte. Verformungen des Gehäuses können
darauf hinweisen, dass der Akku Schaden genommen hat. Auch Stürze und
Stöße machen den Akku anfällig, er entlädt sich eventuell schneller
als vorher. Deshalb Akku und Gerät immer sorgsam behandeln." Dazu
gehört, Geräte mit Akku keinen Temperaturen unter null und über 35
Grad auszusetzen.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Ralf Diekmann, Presse, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  DSDS-Siegerin Aneta Sablik (29) exklusiv in Closer: AED group zeigt viele Neuheiten auf der Prolight + Sound 2018
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.04.2018 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1598613
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 38 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"TÜV Rheinland: Auch Akkus haben ein Verfallsdatum / Defekte Akkus: Reparaturen dem Hersteller überlassen/ Vorsicht bei Reparaturservice von Drittanbietern / Nur autorisierte Ersatzteile kaufen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV Rheinland AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

TÜV Rheinland: Bei Schichtarbeit auf die Gesundheit achten ...

Recht auf arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen bei Schicht- und Nachtarbeit / Schichtarbeit gesundheitsfördernd gestalten / TÜV Rheinland berät Unternehmen: www.tuv.com/arbeitsmedizinIn der Pflege, der Produktion, imöffentlichen Nahv ...

Sitzbezüge in Fahrzeugen müssen sich für Airbags eignen ...

TÜV Rheinland: Ungeeignete Sitzbezüge können Seiten- und Centerairbags in Fahrzeugen behindern und die Sicherheit gefährden / Auf Zertifizierung achten / www.tuv.com / Zertifikatsdatenbank: www.certipedia.com/Wer Bezüge für die Vordersitze sein ...

Alle Meldungen von TÜV Rheinland AG



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.259
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 300


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.