EU-Mitgliedstaaten erteilten 2016 fast einer Million Personen die Staatsangehörigkeit
(ots) - Im Jahr 2016 erwarben rund 995 000 Personen die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU),
was einen Anstieg gegenüber 841 000 Personen im Jahr 2015 sowie
gegenüber 889 000 Personen im Jahr 2014 darstellt. Von der Gesamtzahl
der Personen, die 2016 Bürger eines EU-Mitgliedstaats wurden, waren
12% vorher Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats, bei der Mehrheit
der Eingebürgerten handelte es sich hingegen um Bürger von
Drittstaaten oder Staatenlose.
Marokkaner (101 300 Personen), Albaner (67 00), Inder (41 700),
Pakistaner (32 900), Türken (35 000), Rumänen (29 700) und Ukrainer
(24 000) machten zusammen etwa ein Drittel (33%) der Gesamtzahl der
Personen aus, die im Jahr 2016 die Staatsbürgerschaft eines
EU-Mitgliedstaates erwarben. Rumänen (29 700 Personen) und Polen (19
800) waren die beiden größten Gruppen von EU-Bürgern, die die
Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats erwarben.
Im Jahr 2016 erwarben 112 843 Personen die deutsche
Staatsangehörigkeit. Die drei größten Gruppen waren Staatsangehörige
der Türkei (14,4%), Polens (5,9%) und Russlands (4,3%).
Im Hinblick auf die ehemaligen Staatsangehörigkeiten, von deren
Inhabern mindestens 100 Personen im Jahr 2016 die Staatsbürgerschaft
eines EU-Mitgliedstaats erwarben, so wurde im Vergleich zum Jahr 2015
der stärkste relative Anstieg bei den Bürgern des Vereinigten
Königreichs (die Anzahl der Personen hat sich von 2 478 im Jahr 2015
auf 6 555 im Jahr 2016 mehr als verdoppelt bzw. +165%), den
Staatsangehörigen Saudi-Arabiens (von 133 auf 277 bzw. +108%),
Nicaraguas (von 715 auf 1 423 bzw. +99%), Bhutans (von 72 auf 143
bzw. +99%) und Paraguays (von 2 046 auf 3468 bzw. +70%) verzeichnet.
Die Einbürgerungsquote ist das Verhältnis der Zahl der Personen,
die die Staatsangehörigkeit eines Landes während eines Jahres
erwarben, zur Zahl der Ausländer, die in demselben Land zu Beginn des
Jahres ansässig waren. Die höchsten Einbürgerungsquoten wurden 2016
in Kroatien (9,7 Einbürgerungen je 100 ansässige Ausländer), Schweden
(7,9) und Portugal (6,5) registriert, gefolgt von Rumänien und
Griechenland (je 4,2), Finnland und Italien (je 4,1). In Deutschland
lag die Einbürgerungsquote bei 1,3.
Diese Zahlen sind einem Artikel entnommen, der von Eurostat, dem
statistischen Amt der Europäischen Union, herausgegeben wurde.
Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der
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Datum: 09.04.2018 - 11:00 Uhr
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