InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Nickerchen im Auto ist kein Problem

ID: 1598114

Darf man im Autoübernachten? ARAG Experten informieren.


(IINews) - Die einen tun''s, weil das letzte Bierchen doch eins zu viel war. Die anderen, weil ihnen nach einer langen Autofahrt die Augen fast zufallen. Wiederum andere finden es vielleicht romantisch, eine Nacht im Auto zu verbringen. Aus welchem Grund auch immer - in Deutschland spricht kein Gesetz dagegen, im Auto zu übernachten. Doch die ARAG Experten warnen: Zur Wohnung darf das Fahrzeug dennoch nicht werden.



Die Einschränkungen

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist es durchaus erlaubt, im Auto zu übernachten. Aber man sollte darauf achten, wo man sein Fahrzeug abstellt. Privatgrundstücke sind ohne das Einverständnis der Eigentümer genauso tabu wie offizielle Halteverbote, die über die Straßenverkehrsordnung festgelegt sind.



Wie viele Nächte sind erlaubt?

Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Übernachten im Auto. Theoretisch könnte man also wochenlang im Wagen schlafen. Das Problem hierbei ist jedoch, dass man keine Spuren hinterlassen darf. Wenn man also vorschriftsmäßig parkt, keinen Müll außerhalb des Fahrzeugs hinterlässt und den Parkplatz nicht zur Toilette macht, ist das verkehrsrechtlich unproblematisch. Dennoch raten die ARAG Experten davon ab, allzu lange am gleichen Ort zu parken und zu schlafen.



Welche Probleme gibt es?

Wer sich häuslich im Auto einrichtet - in Studentenstädten mit wenig bezahlbarem Wohnraum keine Seltenheit - muss mit Ärger von ganz anderer Seite rechnen: Da in Deutschland eine Meldepflicht besteht, wird das Einwohnermeldeamt Ärger machen, wenn man keine Wohnung anmeldet. Und ein Fahrzeug wird als Wohnung nicht akzeptiert.



Betrunken im Auto schlafen

Wer ein Gläschen über den Durst getrunken hat, sollte unbedingt im Auto übernachten, bevor er betrunken nach Hause fährt. Das ist rechtlich absolut in Ordnung. Allerdings geben die ARAG Experten hierbei zu bedenken, dass man seinen Rausch besser nicht auf dem Fahrersitz ausschlafen sollte. Alles, was so aussieht, als wolle man direkt losfahren oder als sei man gerade gefahren, kann im Zweifel harte Strafen nach sich ziehen. Selbst, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt, kann dies als Fahrversuch gewertet werden. Und außerdem: Auf der Rückbank ist es sowieso gemütlicher!







Übernachten im Camper erlaubt?

Im Gegensatz zu unseren campingverrückten holländischen Nachbarn, wo das Übernachten im Campingfahrzeug als "wildes Campen" verboten ist, darf man in Deutschland auch in einem Campingwagen eine Nacht am Straßenrand verbringen. Man sollte nur darauf achten, dass die ausgesuchte Stelle auch für Wohnmobile erlaubt ist, und dass man weiterfährt, sobald man ausgeschlafen hat.



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Mythos oder Wirklichkeit? - Erhöhte Unfallgefahr am Freitag, dem 13. (AUDIO)
Automobilindustrie: Top-Talente verdienen Top-Gehälter
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.04.2018 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1598114
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 51 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Nickerchen im Auto ist kein Problem
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Recht schnell... ...

+++ (Kein) Schadensersatz bei fehlendem Kita-Platz +++Eine Gemeinde ist nicht ohne Weiteres zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann, hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenth ...

Früherkennung rettet Leben: Krebsrisiko effektiv senken ...

Krebserkrankungen sind bundesweit die zweithäufigste Todesursache. Im vergangenen Jahr starben daran in Deutschland fast240.000 Menschen. Viele dieser Fälle hätten einen glimpflicheren Verlauf nehmen können, wären sie früher erkannt worden. Abe ...

Was tun nach Geschenke-Fail an Weihnachten? ...

Weihnachten ist nicht mehr lange hin und die Geschenke müssen auch noch eingekauft werden. Egal, ob nun ganz traditionell im Geschäft, Kaufhaus, auf dem Weihnachtsmarkt oder online. Aber was ist, wenn man dabei voll danebengreift und die Geschenke ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.253
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 232


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.