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Anleger der MDM GROUP AG erhalten auch weiterhin Telefonanrufe von angeblichen Mitarbeitern des Bundeskriminalamts.

ID: 1597994

Das „echte“ Bundes¬kriminal¬amt warnt schon längere Zeit vor Be¬trug am Telefon.


(IINews) - Der BSZ e.V. hatte bereits am 09.03.2018 über diese Fake-Anrufe mit einer ausführlichen Pressemitteilung informiert. Hier können Sie diesen Beitrag lesen. http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/8551-Anleger-der-MDM-Group-AG-erhalten-Telefonanrufe-vom-Bundeskriminalamt-aus-Spanien

Die mit der Betreuung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG befassten Anlegerschutzanwälte berichten über zahlreiche Anrufe ihrer Mandanten, die von diesen Telefonanrufen betroffen sind. Die Angerufenen sind teilweise der Meinung, dass sie einen Anruf vom „echten“ BKA erhalten haben und fragen nun bei den Anwälten nach, wie sie sich verhalten sollen.

Der BSZ e.V. rät bei solchen und ähnlichen Kontaktaufnahmen dringend zur Vorsicht und ggf. dazu, sofort ihren Anwalt zu kontaktieren. Wenn Sie solche Telefonanrufe, E-Mails oder ähnliche Post erhalten, reagieren Sie nicht auf die Schreiben. Rufen Sie die darin angegebenen Telefonnummern nicht an. Sollten Sie angerufen werden, lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln. Auch dann nicht, wenn Ihnen verlockende Versprechungen gemacht werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Brechen Sie den Kontakt ab.

Das „echte“ Bundes¬kriminal¬amt warnt schon längere Zeit vor Be¬trug am Telefon.

„Die Betrüger geben eine Mobiltelefonnummer an und halten ihre ausgedachten Identitäten über viele Tage und Wochen aufrecht. Manche Opfer überweisen mehrfach größere Summen. Der Kontakt reißt irgendwann ab - das Geld ist weg. Diese Vorgehensweise ist kein Einzelfall. „Das BKA geht aufgrund der Masse der Fälle und der Professionalität der Täter davon aus, dass die Taten banden- und gewerbsmäßig begangen werden“ sagt ein BKA-Experte für Telefonbetrug.“

TIPP des BSZ e.V.:

Betroffene Anleger sollten nunmehr Ihre Forderungen beim zuständigen Schweizer Konkursamt anmelden.

Mit Konkurspublikation/Schuldenruf vom 06.04.2018 teilt das zuständige Schweizer Konkursamt mit, dass innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation Forderungsanmeldungen in Sachen MDM Group AG, vormals c/o Avoia Treuhand GmbH, 6045 Meggen, einzureichen sind.





Die Forderungsanmeldung hat in der Schweiz zu erfolgen und unterliegt dortigen Spielregeln.

Es ist daher keinesfalls zu empfehlen, dies auf eigene Faust zu versuchen, selbst wenn man im Inland schon selber einmal eine Forderung angemeldet hat. Der BSZ e.V. rät, sich hier diesbezüglich unbedingt rechtlicher Beratung zu versichern, damit eine richtige Anmeldung in der Schweiz erfolgt und die Geltendmachung der Rechte nicht im Vorfeld schon scheitert.

Die Forderungsanmeldung kann für Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group“ durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt durchgeführt werden.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann über diese, nach Prüfung der Eintrittspflicht, ggf. eine Kostendeckung erfolgen.

Darüber hinaus wird geprüft gegen welche Personen und Unternehmen eventuell noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dazu gehört auch, zu prüfen wer mit welchen Veröffentlichungen vor welchem Hintergrund zur Verbreitung teilweise unwahrer Behauptungen beigetragen hat.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Leseranfragen:

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Wie eine aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz den Anlegerschutz aushebelt.
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 08.04.2018 - 11:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Horst Roosen
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Kategorie:

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