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Abgasskandal: Installation Software-Update steht Rückabwicklung nicht im Weg

ID: 1597544

Händler muss beweisen können, dass das Update keine nachteiligen Auswirkungen auf den Motor hat.


(IINews) - Händler und Autohersteller können sich bei Klagen im Abgasskandal nicht darauf zurückziehen, dass bereits ein Software-Update aufgespielt wurde und der Autokäufer deshalb keine Ansprüche mehr habe. Denn mit Beschluss vom 27.03.2018 hat das OLG Köln darauf hingewiesen, dass es die Rückabwicklung des Kaufvertrags grundsätzlich auch trotz aufgespielten Updates für möglich hält (Az.: 18 U 134/17).

Der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Audi A4 Diesel hatte auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt, nachdem er etwa drei Monate zuvor das Software-Update bereits hatte aufspielen lassen.

Dies begründete er mit negativen Auswirkungen des Updates auf Verbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Verschleiß. Das OLG Köln stellte klar, dass der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags trotz der Installation grundsätzlich weiter bestehen kann.

Denn der erworbene Audi A4 Diesel sei aufgrund der Abgasmanipulationen als mangelhaft einzustufen. Damit sei der Anspruch des Käufers auf Übergabe und Übereignung eines mangelfreien Fahrzeugs nicht vollständig erfüllt gewesen. Da weder Audi noch der Händler den Einsatz der Manipulationssoftware als Mangel akzeptierten, könne die Installation des Software-Updates nicht als Nacherfüllung angesehen werden. Diese Leistung sei angeboten worden, da das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf angeordnet habe und ohne die Nachbesserung die Stilllegung der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge gedroht habe.

Der Kunde habe außerdem den Erfolg der Nachbesserung nicht beurteilen können, da ihm dazu die Kenntnis notwendiger Details fehlte. Daher könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass er die Nachbesserung inhaltlich billigen wollte. Vielmehr habe der Kunde das Update installieren lassen, um nicht den Verlust der Betriebserlaubnis zu riskieren, erklärte das OLG Köln.

Der Kunde müsse zwar darlegen können, welche konkreten Sachmängel durch das Software-Update auftreten sollen. Es genüge aber schon, wenn er die nachteiligen Auswirkungen des Updates behauptet. Beweisen muss er sie nicht. Die Beweislast liege vielmehr beim Händler. Er müsse darlegen können, dass diese Mängel nicht durch das Update auftreten, so das OLG Köln.





Das Gericht ordnete daher Beweiserhebung an. Der Verkäufer muss dabei die Wirkungsweise der Motorsteuerung vor und nach dem Update darlegen. Mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens müsse dann Beweis erhoben werden, ob das Update nachteilige Auswirkungen auf den Motor habe.

Der VW-Abgasskandal hat Millionen Dieselkäufer getroffen. Viele scheuen davor zurück, ihre Rechte geltend zu machen, da sie das Software-Update haben aufspielen lassen. „Damit haben sie ihre Ansprüche aber nicht verwirkt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags können trotz des Updates weiterhin geltend gemacht werden. das zeigt nicht nur der Beschluss des OLG Köln, sondern auch andere Gerichtsurteile“, erklärt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt der bereits zahlreiche durch den Abgasskandal geschädigte Dieselfahrer vertritt.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, sollten Sie eb unbedingt jetzt handeln.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden. Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz. Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal bei!

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal stehen Ihnen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine Erstberatung Rede und Antwort.

Dass viele Autofahrer, Firmen und Körperschaften sich gerade nicht Sammelklagen anschließen, ist ein Trend, der handfeste wirtschaftliche Gründe hat.

Denn derjenige, der im Verbund mit anderen Teilnehmern zusammen seine Forderung vorträgt, muss zwangsläufig immer so lange warten, bis das letzte Glied in der Kette alle notwenigen Belege zusammengesammelt hat – und das kann erfahrungsgemäß schon einmal viele Monate Vorsprung kosten – und Mehrkosten muss das individuelle Vorangehen auch nicht haben.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/Anmeldeformular

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Datum: 05.04.2018 - 16:35 Uhr
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