Landgericht Düsseldorf verurteilt 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG zur Zahlung
(LifePR) - Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin meldet, hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 20.03.2018 die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verurteilt, an ein Genossenschaftsmitglied einen Betrag in Höhe von ? 15.750,00 zu bezahlen.
Das von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Genossenschaftsmitglied ist der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG im August 2015 als Genossenschaftsmitglied beigetreten. Ausschlaggebend für den Genossenschaftsbeitritt waren u. a. die garantierten jährlichen Zinszahlungen sowie das als sicher angepriesene Investment
Die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verfolgt laut ihrer Satzung das Ziel, es Menschen, die eine eigene Immobilie besitzen, zu ermöglichen, diese in eine lebenslange notariell- und grundbuchgesicherte Immobilienleibrente umzuwandeln. Gegenstand der Genossenschaft ist der Ankauf von Immobilien auf Leibrentenbasis, deren Bewirtschaftung und die Pflege und Fürsorge der empfangsberechtigten Personen der Leibrentenzahlungen direkt oder über Beteiligungen an Gesellschaften, die dem Zweck der Genossenschaft dienlich sind. Darüber hinaus verfolgt die Genossenschaft den Zweck, ihre Mitglieder zu fördern.
Nachdem die Klägerin jedoch im Jahre 2016 feststellen musste, dass die vereinbarten Zinszahlungen unterblieben, versuchte sie, mit der Genossenschaft in Kontakt zu treten.
Da eine Kontaktaufnahme mit der Genossenschaft für die Klägerin jedoch nicht möglich war, beauftragte sie im Jahr 2017 die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Prüfung und Durchsetzung ihrer Rechte.
Da die Klägerin davon ausgehen musste, dass die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG den satzungsmäßig bestimmten Genossenschaftszweck nicht verfolgt hat, erklärte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte im weiteren Verlauf die Kündigung der Mitgliedschaft und erhob Klage zum Landgericht Düsseldorf.
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte nunmehr die Genossenschaft zur Rückzahlung der von der Klägerin bezahlten ? 15.750,00. Im Gegenzug hat die Klägerin die von ihr erworbenen Genossenschaftsanteile an die Beklagte zu übertragen.
?Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, scheint es die erste gute Nachricht für Mitglieder der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG seit vielen Monaten zu sein? erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl, Partner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhält zunehmend Anfragen von verunsicherten Mitgliedern der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen Mitgliedern der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG, die sich im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Genossenschaft getäuscht fühlen, anwaltlichen Rat einzuholen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Datum: 05.04.2018 - 15:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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