DPMA beschließt Löschung der Wortmarke "Black Friday"
(ots) - Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in
München ist dem Antrag von Black-Friday.de und zahlreichen weiteren
Antragsstellern nachgekommen und hat die Löschung der umstrittenen
Wortmarke "Black Friday" (3020130575741) beschlossen. Antragsgemäß
begründet das Amt die Entscheidung damit, dass "der angegriffenen
Marke im Anmeldezeitpunkt und fortdauernd das Schutzhindernis des § 8
Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegensteht", der Bezeichnung "Black Friday"
also jegliche Unterscheidungskraft fehle. Nach Auffassung des DPMA
hätte die Marke niemals eingetragen werden dürfen, da der Begriff
"Black Friday" lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November
stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere
Online-Shops wahrgenommen werde. Gegen den Beschluss des DPMA kann
die Markeninhaberin innerhalb eines Monats Beschwerde beim
Bundespatentgericht einlegen.
In den vergangenen zwei Jahren hielt die Marke die deutsche
Handelsbranche in Atem und sorgte für einige Verunsicherung bei
Einzelhändlern und Onlineshops. Denn ein chinesisches Unternehmen
übernahm im Oktober 2016 die Rechte an der bereits 2013
eingetragenen, aber bis dahin ungenutzten Wortmarke "Black Friday"
und begann unmittelbar damit, Händler und Portale abzumahnen, die den
Begriff, anlässlich des aus den USA bekannten Sonderverkaufstags, für
ihre Rabattaktionen nutzten oder über solche berichteten. Auch
Black-Friday.de erhielt eine Abmahnung und reichte daraufhin im
Oktober 2016 umgehend einen Löschungsantrag aufgrund absoluter
Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und/oder 3 MarkenG) beim
Deutsche Patent- und Markenamt ein. In der Folge beantragten zudem 14
weitere Parteien die Löschung der zweifelhaften Wortmarke.
Von den insgesamt 15 eingereichten Löschungsanträgen wurden nun 13
beschlussfähige Verfahren vom DPMA in einem Verfahren verbunden und
einheitlich entschieden. Der Beschluss zur Löschung der Wortmarke
3020130575741 bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass es sich beim
Begriff "Black Friday" um eine rein beschreibende Bezeichnung
handelt, die jedem Händler zur Bewerbung der eigenen Rabattaktionen
zur Verfügung stehen sollte.
Löschung ist noch nicht rechtskräftig
Wir rechnen damit, dass die chinesische Markeninhaberin die
Entscheidung des DPMA nicht ohne Widerstand hinnehmen wird, sondern
Beschwerde beim Bundespatentgericht (BPatG) einlegt. Mit einer
Entscheidung des Bundespatentgerichts wäre nicht vor 2019 zu rechnen.
In letzter Instanz könnte diese dann noch vor dem Bundesgerichtshof
angefochten werden.
Pressekontakt:
Simon Gall - Black-Friday.de
Lothringer Str. 12
46045 Oberhausen
Tel.: (0208) 88 289 821
Web: http://www.black-friday.de
E-Mail: info(at)black-friday.de
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Datum: 05.04.2018 - 13:11 Uhr
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