Mit dem Spezialistenteam federführender BSZ e.V. Vertrauensanwälte erfolgreich im Diesel Abgasskandal eigene Rechte durchsetzen!
Diesel und Fahrverbote: Staat auf der Flucht aus der Verantwortung. Weil der Staat seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und tatenlos zugeschaut hat, wie die Autokonzerne durch falsche Angaben über das Abgasverhalten Ihrer Autos, die Bürger sowohl in ihrer Gesundheit als auch finanziell massiv geschädigt haben, müssen nun Gerichte entscheiden.
(IINews) - Zur Erinnerung:
Die Jagd auf den Diesel begann mit der Abgas Betrügerei bei Volkswagen. Umweltschützer haben den in den USA aufgedeckten Betrug mit einer manipulierten Software dazu genutzt um in Europa den Diesel generell in Verruf zu bringen. Mit einem Gerichtsurteil, welches künftige Fahrverbote in den Städten nicht ausschloss hat sich auch die öffentliche Meinung gedreht. Der Verkauf von Dieselfahrzeugen ist im freien Fall. Der Verkaufswert für gebrauchte Dieselfahrzeuge dramatisch eingebrochen. Der wirtschaftliche Schaden ist bereits beträchtlich und wird noch größer werden.
Über Jahrzehnte wurden Dieselfahrzeuge in Europa als ökonomischer und umweltfreundlicher als Benziner auch von der Regierung gefördert und subventioniert. An der Tankstelle ist Dieselkraftstoff wesentlich billiger als Benzin. Nun wird der „saubere Diesel“ aus den Autoprospekten zur Dreckschleuder auf unseren Straßen. Wahr ist aber auch, dass Dieselfahrzeuge wesentlich weniger Kraftstoff benötigen als vergleichbare Benzinmodelle, da sie den Kraftstoff effizienter verbrennen.
Unsere Regierung hat jahrelang geduldet, dass die Emissionsprüfungen so manipuliert wurden, dass sie mit gesetzlich festgelegten Grenzwerten übereinstimmten.
•Der schöne Satz aus dem Verkehrsministerium, dass Autohersteller nur in legaler Weise betrügen würden, ist noch in guter Erinnerung.
Dazu Horst Roosen: „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!
Weil der Gesetzgeber seine Aufgabe nicht wahrgenommen hat, fahren Dieselfahrzeuge auf unseren Straßen, die nur auf dem Papier gute Abgaswerte haben. Die Kunden waren der Meinung, ein umweltfreundliches Auto gekauft zu haben. Nun müssen Sie feststellen, dass sie massiv getäuscht wurden und dass ihr Fahrzeug jetzt auch noch ganz erheblich an Wert verloren hat.
Der Skandal um die Abgasaffäre zieht weite Kreise und es kommen beinahe täglich neue Fakten ans Tageslicht. Viele Autobesitzer bestanden bereits auf ihr gutes Recht und haben in zahlreichen Fällen Schadensersatz und eine Rückabwicklung ihres Kaufvertrags gefordert – und vor Gericht gewonnen! Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick der aktuellen Entwicklungen und beantworten für Sie öft gestellte Fragen zu diesem Thema:
Mit dem Spezialistenteam federführender BSZ e.V. Vertrauensanwälte erfolgreich im Diesel Abgasskandal eigene Rechte durchsetzen!
•Sie sind unsicher, ob Sie betroffen sind?
•Sie denken über einen Software-Austausch nach?
•Sie befürchten einen Wertverlust Ihres Dieselfahrzeugs?
•Sie wären bei einem gesetzlichen Fahrverbot geschädigt?
Wenn Sie nur eine der genannten Fragen mit JA beantworten können, empfehlen wir Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Diesel-Solidarpakt“ die kostenfreie Erstberatung durch das Spezialistenteam federführender BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch zu nehmen. Bundesweit haben bereits viele Gerichte zu Gunsten der Dieselfahrer entschieden, sodass Ihre Erfolgsaussichten sehr vielversprechend sind!
Im ersten Schritt sollten Sie prüfen lassen, ob ihr Dieselfahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte unterstützen Sie gerne dabei.
Was kann ich tun, wenn ich oder mein Unternehmen betroffen sind?
•Sie haben herausgefunden, dass Ihr Fahrzeug oder Ihre Autoflotte vom Abgasskandal betroffen sind? Dann bestehen Sie auf Ihr gutes Recht und holen Sie sich jetzt rechtlichen Beistand. Die Hersteller haben Sie wissentlich betrogen und Ihnen ein Dieselfahrzeug verkauft, welches im juristischen Sinne einen Sachmangel aufweist. Zahlreiche Autofahrer haben bereits erfolgreich geklagt und ihre Rechtsansprüche durchgesetzt.
•Viele Betroffene versuchen zunächst den Hersteller oder Händler zu kontaktieren, von dem sie ihr Fahrzeug erworben haben. Allerdings ist den meisten Käufern hiermit nicht weitergeholfen. Denn oft herrscht bei den Herstellern und Händlern mehr Verwirrung und Ratlosigkeit, als dass konkrete Lösungsvorschläge vorgebracht werden.
•Wir empfehlen Ihnen im ersten Schritt eine qualifizierte Beratung von einem spezialisierten Rechtsanwalt. Der Anwalt hat die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von Ihrer Situation zu bekommen und kann einschätzen, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Sowohl Unternehmen als auch Privatkäufern von Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, stehen verschiedene Ansprüche zu, die sie notfalls auch vor Gericht geltend machen können. Wir empfehlen Ihnen, sich über Ihre Ansprüche, zu informieren, denn bisherige Urteile haben gezeigt, dass Ihre Chancen auf Entschädigungen sehr gut stehen.
Wie schnell muss ich jetzt handeln?
Um alle Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich zeitnah über Ihre Rechte informieren und anschließend handeln. Beachten Sie außerdem, dass Ende 2018 die Verjährungsfrist des 2015 aufgedeckten Abgasskandals eintritt! Viele Privatpersonen, aber auch Unternehmen, zögern aktuell eine Rechtsberatung einzuholen, da sie die Entwicklungen im Abgasskandal erst noch weiter verfolgen möchten. Darüber hinaus überlegen viele Betroffene, ob sie nicht doch noch an der Rückrufaktion der Hersteller teilnehmen sollen. Wir raten Ihnen dringend davon ab, weiterhin zu zögern, da bestimmte Ansprüche wie z.B. Gewährleistungsrechte, Garantien oder Anfechtungen von Verträgen einer Verjährungsfrist unterliegen. Es wäre sehr ärgerlich, wenn Sie eine Entschädigung, die Ihnen zusteht, durch den Ablauf der Verjährungsfrist verlieren. Ihre Ansprüche sollten Sie daher so schnell wie möglich einfordern! Welche Forderungen Sie stellen können, wird von einem BSZ e.V. Vertrauensanwalt in einer kostenlosen Erstberatung für Sie ermittelt.
Soll ich an der Rückrufaktion des Herstellers teilnehmen?
Unsere Empfehlung: Nein! Sie sind nicht dazu verpflichtet, an der Rückrufaktion teilzunehmen und die manipulierte Software aktualisieren zu lassen. Nach derzeitigem Stand raten wir daher davon ab, den Rückruf in Anspruch zu nehmen. Viele Autobesitzer eines Dieselautos, denen die neue Software in der Werkstatt bereits aufgespielt wurde, berichten über technische Probleme. Es kann zu Störungen in der Elektronik und zu einem höheren Spritverbrauch kommen. Bevor Sie Ihr betroffenes Dieselfahrzeug im Rahmen der Rückrufaktion in die Werkstatt bringen, raten wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden.
Welche Ansprüche stehen mir als Autobesitzer/Unternehmen zu?
Mit dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neu- oder Gebrauchtwagens, haben Sie ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben. Sie haben demnach das Recht auf Nachbesserung. Das Update der Motorensoftware reicht nach Einschätzung der hier berichtenden Rechtsanwälte hierfür nicht aus und sollte daher nicht in Anspruch genommen werden! Sollten Sie die geforderte Nachbesserung am Dieselmotor nicht erhalten, können Sie von Ihrem abgeschlossenen Kaufvertrag zurücktreten und gegen Abgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis zurückverlangen. In zahlreichen Urteilen wurde dies bereits bestätigt.
Sofern Gewährleistungsansprüche bestehen, steht Ihnen zudem der Austausch des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs gegen einen Neuwagen ohne Schummelsoftware zu.
Die deutsche Rechtslage erlaubt es Ihnen auch, Schadensersatzansprüche an den jeweiligen Konzern zu stellen, um bereits abgeschlossene Kaufverträge aufzulösen.
Die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist mit Ihren Ansprüchen als geschädigter Autobesitzer bestens vertraut und unterstützt Sie gerne darin, Ihr gutes Recht durchzusetzen!
Habe ich auch Ansprüche, wenn ich ein Leasing-Fahrzeug besitze?
Ja, als Leasingnehmer haben Sie in den allermeisten Fällen die gleichen Rechte und Ansprüche, wie Kunden, die ein vom Abgasskandal betroffenes Dieselfahrzeug gekauft haben. Sie können demnach eine Minderung des Kaufpreises oder die volle Rückabwicklung des Leasingvertrages geltend machen. Dies wurde bereits 2016 vom Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz durchgesetzt (Aktenzeichen 1 C 90/16).
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein eventuelles Verfahren?
Hier ist es zunächst schwierig eine pauschale Antwort zu geben, da jede Rechtsschutzversicherung Ihre Entscheidung, die Kosten für ein Verfahren zu tragen, individuell begründet. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung reicht in vielen Fällen jedoch schon aus.
Zudem hat sich gezeigt, dass viele Rechtsschutzversicherungen vermehrt die Kosten für einen Abgasskandal-Fall übernehmen, seitdem zunehmend mehr Gerichtsverfahren zugunsten der Betroffenen entschieden wurden. Wir raten Ihnen, sich in einer Erstberatung durch einen Rechtsanwalt diesbezüglich informieren zu lassen. Die Einholung einer entsprechenden Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfolgt durch die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte kostenlos.
Wie können mich die BSZ Vertrauensanwälte unterstützen, wenn ich betroffen bin?
Durch Ihre Fördermitgliedschaft in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten Sie juristische Unterstützung von erfahrenen Rechtsanwälten rund um das Thema Abgasskandal. Im ersten Schritt recherchieren die Anwälte für Sie, inwieweit Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Darüber hinaus bieten sie Ihnen im zweiten Schritt eine kostenlose Erstberatung an, in dem geprüft wird, welche Ansprüche Ihnen als Privatperson oder Unternehmen zustehen. Zudem besprechen die Anwälte mit Ihnen die nächsten Schritte in Ihrem individuellen Fall.
Die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei legt besonderen Wert darauf, sich persönlich um Ihre Anliegen zu kümmern. Sie ist der Meinung, dass das Vorgehen der Hersteller im Abgasskandal sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die manipulierte Fahrzeuge erworben haben, viele Nachteile gebracht hat. Die Anwälte möchten Sie dabei unterstützen, Ihr Recht im Abgasskandal einzufordern!
Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.
„Wer jetzt meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam und dazu droht auch noch ein Fahrverbot. Hier gilt der Grundsatz, dass eine individuelle Prüfung unabdingbar ist“ sagt der BSZ e.V. Vorstand.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich generelle Aussagen über den Verjährungseintritt an dieser Stelle verbieten; Hintergrund dafür ist unter anderem, dass sich die Gesetzeslage im Laufe der Jahre geändert hat.
Eine Prüfung sämtlicher Diesel-Käufe und –Leasingverträge lohnt sich in jedem Fall.
Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Diesel Solidar-Pakt stehen Ihnen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine Erstberatung Rede und Antwort.
Dass viele Autofahrer, Firmen und Körperschaften sich gerade nicht Sammelklagen anschließen, ist ein Trend, der handfeste wirtschaftliche Gründe hat.
Denn derjenige, der im Verbund mit anderen Teilnehmern zusammen seine Forderung vorträgt, muss zwangsläufig immer so lange warten, bis das letzte Glied in der Kette alle notwenigen Belege zusammengesammelt hat – und das kann erfahrungsgemäß schon einmal viele Monate Vorsprung kosten – und Mehrkosten muss das individuelle Vorangehen auch nicht haben.
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Vertrauensanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Betroffene Diesel-Fahrer welche die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen wollen können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Diesel-Solidarpakt anschließen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos derBSZ e.V. Interessengemeinschaft Diesel-Solidarpakt anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Diesel-Solidarpakt kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Datum: 04.04.2018 - 14:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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