TÜV Rheinland: Bei Elektrogeräten aus China auf Gewährleistung achten / Chinesische Onlineplattformen locken mit günstigen Elektronikgeräten / Produkte und Verkaufsbedingungen genau prüfen
(ots) - Smartphones, Tablets und Wearables namhafter Marken
zu Dumpingpreisen locken Verbraucher hierzulande oft auf chinesische
Online-Verkaufsportale. Stephan Scheuer, Experte für
Elektronikprodukte bei TÜV Rheinland, empfiehlt vor dem Kauf, die
günstig angebotenen Produkte genau zu prüfen. Details zu
Funktionalität, Garantie, Prüfzertifikaten, Verzollung,
Einfuhrgebühren und Umsatzsteuer sollten vorab geklärt sein. "So
besteht die Möglichkeit, von einem Schnäppchen zu profitieren", sagt
Scheuer.
Gewährleistung und Garantieerklärung beachten
Bei günstigen Elektronikprodukten von namhaften Herstellern rät
der Experte zu dem Vergleich von Konfiguration und Ausstattung mit
einem gleichen Modell auf dem hiesigen Markt. "Gerade bei Smartphones
oder Tablets kann es durch eine unpassende Frequenzkonfiguration
vorkommen, dass das gekaufte Gerät in Deutschland keinen Empfang
hat", erklärt Scheuer. Ärgerlich ist auch, wenn sich das
vermeintliche Schnäppchen als minderwertige Kopie und damit Fälschung
entpuppt. Ein Umtausch oder eine Kostenerstattung kann sich zudem als
äußerst schwierig erweisen. Der Experte empfiehlt zudem, in den
Geschäftsbedingungen zu prüfen, ob dem Produkt eine gültige
Gewährleistungs- und Garantieerklärung einer europäischen
Niederlassung beiliegt und die betreffende Firma zur Sicherheit zu
kontaktieren.
Vorsicht bei Weiterverkauf
Zusatzkosten lauern bereits beim Zoll, wenn dieser feststellt,
dass der Artikel steuerfrei und ohne korrekte Zoll- und
Einfuhrdokumente importiert wurde. Dann können Nachzahlungen fällig
werden. Fehlt das für den europäischen Markt nötige CE-Zeichen, droht
gar das Einfuhrverbot. "Zur eigenen Sicherheit sollte unbedingt auch
auf unabhängige Sicherheits- und Qualitätszertifizierungen geachtet
werden", so Scheuer. Fehlen Hinweise auf der Website hierzu, direkt
beim Anbieter anfragen. Vorsicht ist übrigens auch beim Weiterverkauf
von China-Importen geboten, wenn die Ware nur für den Wiederverkauf
deklariert wurde. Denn für Schäden und fehlende Steuerabgaben haftet
dann gegebenenfalls auch der hiesige Weiterverkäufer.
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Datum: 03.04.2018 - 00:00 Uhr
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