350.000 VW Diesel-Betrugs- Autos parken verteilt auf 37 riesigen Parkplätzen in den USA. In Deutschland?
Dabei haben wir in Deutschland auch einen hervorragenden Platz gefunden um zurückgekaufte Betrugs-Diesel zu parken.
Nachdem der Antrag des BSZ e.V. den Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ unter Denkmalschutz zu stellen vom „Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege“ abgelehnt wurde, könnte er doch wunderbar als Parkplatz genutzt werden, da Autos bekanntlich nicht fliegen können.
(IINews) - Tausende von Golf-, Käfer-, Jetta-, Passat- und Audi-A3-Fahrzeugen parken in den USA auf extra angemieteten Stellflächen.
Für umgerechnet rund 7,4 Milliarden US-Dollar hat Volkswagen in den USA ungefähr 350.000 Abgas-Betrugs-Dieselautos zurückgekauft. Diese lagern nun verteil auf 37 Parkplätzen in den USA. Unter anderem in einem ehemaligen Fußballstadion in einem der Vororte von Detroit, einer ehemalige Papierfabrik in Minnesota und in der Wüste in der Nähe von Victorville, Kalifornien. Ein riesiger Parkplatz nördlich des Pikes Peak International Raceway ist jetzt voller Fahrzeuge - selbst an Tagen, an denen keine Rennwagen um das Oval herumfahren.
Laut der Environmental Protection Agency verletzte VW das Clean Air Act durch den Verkauf von ungefähr 590.000 Dieselfahrzeugen, die mit "Abschalteinrichtungen" ausgestattet waren, die dazu gedacht waren, Abgasuntersuchungen des Bundes zu betrügen. Auf der Straße emittierten die Motoren fast das 40-fache der zulässigen Stickoxidmenge.
Nachdem VW 2015 gestanden hatte, bei den Abgaswerten betrogen zu haben, muss das Unternehmen bis Juni 2019 85 Prozent der betroffenen Autos zurückkaufen oder die Abgaswerte in Ordnung bringen. Ansonsten drohen weitere Strafzahlungen.
Insgesamt hat VW zugestimmt, in den USA mehr als 25 Milliarden Dollar für Ansprüche von Eigentümern, Umweltbehörden, Staaten und Händlern auszugeben und bot an, etwa 500.000 umweltschädliche Fahrzeuge zurückzukaufen. Die Rückkäufe werden bis Ende 2019 fortgesetzt.
Laut EPA kann VW keine der betroffenen Autos weiterverkaufen oder exportieren, ohne zuvor genehmigte Emissionsmodifikationen vorzunehmen. Aber es braucht Zeit, um so viele Autos zu reparieren. Und deshalb braucht Volkswagen so viele Parkplätze.
Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.
•In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.
Dabei haben wir in Deutschland auch einen hervorragenden Platz gefunden um zurückgekaufte Betrugs-Diesel zu parken.
Nachdem der Antrag des BSZ e.V. den Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ unter Denkmalschutz zu stellen vom „Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege“ abgelehnt wurde, könnte er doch wunderbar als Parkplatz genutzt werden, da Autos bekanntlich nicht fliegen können.
Auszug aus dem BSZ e.V. Antrag:
Die Bauherren des BER haben die deutsche Ingenieurskunst mit dem BER nicht nur europaweit, sondern weltweit bekannt gemacht.
Wir denken, dass der BER den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege nach dem seit 2004 novellierten Denkmalschutzgesetz in vollem Umfang entspricht.
•Die Denkmaleignung ist schon alleine dadurch gegeben, dass es sich um ein einmaliges Bauwerk handelt.
•Die Denkmalfähigkeit ergibt sich aus den verkehrsbaulichen und verkehrspolitischen Gründen
•Die Denkmalwürdigkeit liegt im öffentlichen Interesse am Erhalt eines Zustands, der nachfolgenden Generationen dokumentiert, wohin falsche politische Entscheidungen, Ämterpatronage, Unfähigkeit, Planungsfehler, Pfusch, Arroganz, Korruption, Verschwendung von Steuergeldern und Intransparenz führen.
Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann bekanntlich die Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten.
Insofern ist BER weithin sichtbares Musterbeispiel vom Wandel einer Epoche, in der auf solide Bauweise, Zuverlässigkeit und Sparsamkeit Wert gelegt wurde, zu einer Zeit, in der Verschwendung, Prunksucht und Überheblichkeit vorherrschen. Insofern ist die Lage vergleichbar mit der in der Endphase des alten Roms. Auch dort drücken sich Verfallszustände in den Baudenkmälern aus.
Link zum Originalbeitrag: https://dieburgcity.wordpress.com/2016/09/16/bsz-e-v-und-dav-e-v-stellen-antrag-den-flughafen-berlin-brandenburg-willy-brandt-unter-denkmalschutz-zu-stellen
Da sich Gleich und Gleich bekanntlich gerne zusammengesellt, wäre der BER als Parkplatz für die Betrugsdiesel perfekt und der Flughafen wäre das was er eigentlich schon lange ist: Ein Stehplatz!
VW hat gegenüber dem US-Behörden zugegeben, dass es mit der fraglichen Software bewusst darum ging, bei dem Emissionsprüfprozess die Ergebnisse zu manipulieren. In Deutschland dagegen bestreitet VW etwas Verbotenes getan zu haben. Der Deutsche Autokäufer muss also vor Gericht ziehen und um sein Recht kämpfen. Eine Heerschar von Rechtsanwälten bietet den Betroffenen juristischen Beistand an. Die Gerichte entscheiden mal so und mal so.
Bei dem BSZ e.V. und dem UTR fragt man sich was wir da gerade erleben, einen Umweltskandal? Einen Wirtschaftskrimi? Wer zieht die Fäden? Wer sind die Gewinner und wer die Verlierer?
•Wie kann es sein, dass ein Abmahnverein eine Schlüsselindustrie wie die Autobranche ins Wanken bringen kann?
Mit dem UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) hat sich eine völlig aus dem Ruder gelaufene Abmahnindustrie zur Paralelljustiz entwickelt. Jetzt sehen wir das Ergebnis, wenn der Staat hoheitliche Rechte in private Hände legt, sagt Horst Roosen.
Ein Gerichtsurteil bestätigt sogar, dass an die Behauptungen von Resch und der DUH weniger strenge Maßstäbe angelegt würden, als dies etwa Gerichte bei Texten in Zeitungen machten: Resch könne „nicht am Maßstab ,journalistischer Sorgfalt‘ gemessen werden“, weil die DUH kein Presseunternehmen und Resch kein Journalist sei, heißt es in dem Urteil weiter. Auch im Vergleich zur Stiftung Warentest gewähren die Richter Resch und seiner Organisation Rabatte: Resch und die DUH seien „anders als die Stiftung Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.
Kommentar? Da ist man einfach nur noch sprachlos!!
Durch die Panikmache um den Dieselmotor und die „giftige Luft“ wurden in Deutschland enorme Vermögenswerte vernichtet und eine epidemieartige Angst um die Gesundheit entfacht.
Das Wort Panik ist vom griechischen Hirtengott Pan abgeleitet, von dem die Sage ging, dass er in der größten Mittagsstille durch einen lauten Schrei auf einmal ganze Herden zu plötzlicher und anscheinend sinnloser Massenflucht aufjagen könne.
•Die Rolle des Pan hat offensichtlich die DUH übernommen.
•Die Öffentlichkeit einschließlich Politik die Rolle der Schaafherde.
Diese meist unbewiesenen möglichen Gefahren werden hier symbolisch überhöht und auf ein vereinfachtes katastrophisches Modell reduziert. Hier wird ausschließlich das Katastrophen-Gaffer Phänomen bedient.
Die Gesundheitsgefahren durch Feinstaub und Stickoxide werden bewusst aufgebauscht.
Fakten werden immer wieder unterdrückt. Der Zusammenhang zwischen Stickoxiden und Gesundheitsschäden wurde noch nie untersucht. Aber…….Wer die Todesfallzahlen anzweifelt, wird nicht ernst genommen.
„Jede Woche ein neuer Umweltskandal – doch viele fallen bei genauerer Prüfung in sich zusammen. Trotzdem bestimmen sie Politik und Wirtschaft“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Deutschen sollen trotz „Vorsprung durch Technik“ und „Freude am Fahren“ zu Fußgängern werden. ………Nichts ist unmöglich!
•Die Vorschriften der Europäischen Union sehen ausdrücklich vor, dass Messungen nicht an den Orten ihrer höchsten Konzentration gemessen werden sollen.
Die Werte sollen vielmehr einen breiteren Einzugsbereich repräsentieren. Ein wichtiger Teil der EU-Vorschrift wird in Deutschland gern unterschlagen: Die Messwerte dürfen nicht zum Beispiel in einer engen Straßenschlucht gesammelt werden. Der Luftstrom um den Einlass der Messstelle darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden. Vermieden werden soll damit, dass zufällige höhere Konzentrationen an einer Stelle den Wert für eine gesamte Stadt manipulieren.
Viele Messstationen sind nicht richtig aufgestellt.
Sie liefern falsche Messwerte. Wenn die Messstationen richtig aufgestellt wären und korrekte Messwerte geliefert hätten, und wenn dabei keine Überschreitungen aufgetreten wären, hätten alle bis jetzt aufgetretenen Schäden verhindert werden können! Mit Hilfe einer breiten Leseraktion Hat der UTR e.V. den Wahnsinn dokumentiert, der sich quer über Deutschland ausbreitet. Fotos und Berichte können auf www.dokudrom.de eingesehen werden.
Lesenswert ist auch der Beitrag „Feinstaubmessung in Ihrer Stadt: Viele Messstationen sind nicht richtig aufgestellt.“ https://gluecktuning.com/2018/03/29/feinstaubmessung-in-ihrer-stadt-viele-messstationen-sind-nicht-richtig-aufgestellt/#more-385
Als Autokäufer ist man doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause tragen kann.
Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in Goethes Faust I sagt, hier nicht. Wenn die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis produzieren sollte als nach Deutschem Recht.
Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und des UTR . Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“
"Der Betrug hätte verhindert werden können": Zu diesem Schluss kommt ein Ausschuss des EU-Parlaments, der den VW-Abgasskandal untersucht hat.
•EU-Kommission und Mitgliedsstaaten seien jahrelang zu lasch mit den Autoherstellern umgegangen, so das Fazit.
Betrogene Autokäufer, deren Diesel-Pkw nun nachgerüstet werden müssen, hilft der Bericht des EU-Parlaments nicht weiter. Ja noch nicht einmal die Forderung europäische Kunden zu entschädigen, wie dies in den USA geschieht, ist dort zu finden. Schade, findet man bei dem BSZ e.V. und dem UTR,
•Die Betrugssoftware ist wieder einmal des Ergebnis eines rein Profit orientierten Handelns arroganter sich selbst überschätzender Manager zum Nachteil ihrer Kunden und Aktionäre. Statt kriminelle Energie in eine Betrugssoftware zu stecken, wäre eine Investition in eine bessere und Gesetzes konforme Motorentechnik die bessere Alternative gewesen.
Die deutsche Regierung wäre doch gut beraten sich einmal die Frage zu stellen, warum bestehende Regeln nicht umgesetzt wurden, anstatt nun ihr eigenes Versagen auf dem Rücken der Autokäufer auszutragen.
Der BSZ e.V. fordert von den betroffenen Autokonzernen sich wie ehrbare Kaufleute zu verhalten und den König Kunden nicht nur im Werbeprospekt zu hofieren, sondern endlich eine angemessene außergerichtliche Lösung zu akzeptieren.
Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:
•Auto zurück – Geld zurück.
•Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.
Das Problem um die manipulierten Dieselfahrzeuge wäre einfach zu lösen, wenn sich die Regierung dazu entscheiden könnte, den Autobauern die gleichen Auflagen wie es in den USA geschehen ist zu machen, wünscht sich Horst Roosen. Noch besser wäre es, die Autobauer würden dies freiwillig tun. Aber offensichtlich vertrauen die immer noch der schützenden Hand der Politik.
Wie Berlin seine Verantwortung verschleiert.
Städte dürfen Fahrverbote erlassen - ein Schlag gegen Konsumenten und Autoindustrie und ein neues Geschäft für Juristen. Verantwortlich ist die Bundesregierung, die die klagende DUH massiv unterstützt und sich weigert, die Brüsseler Regelung zu ändern.
Fahrverbote sind also zulässig. Das sagt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Städte können grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos verhängen. Das sei vom geltenden Recht gedeckt. Eine bundesweite Regelung sei dafür nicht notwendig.
Der schwarze Peter liegt bei den Städten
Damit sind die beiden Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit ihrer Revision gescheitert. In Düsseldorf und Stuttgart hatte die dubiose Abmahnorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt, weil die Städte die neuen herabgesetzten EU-Grenzwerte nicht einhalten würden. Im Zweifel, daraufhin klagte die DUH, sollten die Städte ihre Straßen für Autos sperren. Damit liegt der Schwarze Peter bei den Städten – sie sollen die Autofahrer schröpfen und enteignen, um unrealistische Grenzwert auf Teufel komm raus einzuhalten.
Denn grundsätzlich seien solche Fahrverbote durch das Recht gedeckt, meinte jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Damit öffnet das Gericht ein weiteres schönes Betätigungsfeld für Angehörige des Justizwesens. Geprüft werden muss laut Leipziger Entscheidung, ob bei einem Fahrverbot die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Was auch immer das im Einzelfall heißt – es dürfte jetzt Gegenstand von vielen munteren Klagen werden. Denn Fahrverbote müssen immer Einzelfallentscheidungen sein, gegen die wiederum juristisch vorgegangen werden kann.
Von der Umwelt- zur Rechtsanwaltshilfe
Ein Mittel könnte eine Klage auf flüssigere Verkehrsführung sein. Weniger Staus – das bedeutet auch weniger Luftbelastung, wie gerade Stuttgart an einigen Straßen belegt hat. Was immer sie tun – die Städte riskieren teure Prozesse. Aus der Umwelthilfe wird eine Art Rechtsanwaltshilfe.
Klagen könnten auch Autobesitzer gegen Hersteller, um ihren alten Dieselwagen loszuwerden, den Hersteller in Anspruch zu nehmen und Wagen zurückzunehmen. Wobei „alt“ bereits bei zwei bis vier Jahren losgehen kann. Früher war das noch kein Alter für ein Auto, heute kann es Schrottwert bedeuten. Immerhin mussten Dieselbesitzer rund 15 bis 20 Prozent Wertverluste hinnehmen in den letzten Jahren.
Jetzt nach dem Leipziger Urteilsspruch vermutlich noch mehr. Bis zu 15 Milliarden Euro könnte ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge kosten, hat der Professor für Automobilwirtschaft Ferdinand Dudenhöffer ausgerechnet.
Kosten, deren Verantwortliche klar benannt werden können.
Von den politisch Verantwortlichen kommen nur flotte Sprüche, die den Betroffenen nicht helfen – nicht den Städten, den Bürgern und schon gar nicht den Autofahrern. Dabei wird die klagende Deutsche Umwelthilfe massiv mit Bundesmitteln unterstützt. Wenn sich jetzt die Bundesregierung versucht wegzuducken, dann ist das nicht glaubhaft. Es war die Bundesregierung, die für die Grenzwerte wie für das Vorgehen der DUH die Verantwortung trägt – und jetzt so tut, als habe sie damit nichts zu tun.
Der lange Weg des Irrsinns
Die Entwicklung des Irrsinns deutete sich seit langem an. Die politischen Grundlagen sind von rot-grünen Stoßtrupps schon in den 90er Jahren gelegt worden. Damals empfahl die grün dominierte Weltgesundheitsorganisation WHO 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Stickoxide. Noch nicht einmal Kalifornien als Umweltvorreiter hatte einen solchen Grenzwert festgelegt. In den USA gelten heute 100 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die EU jedenfalls wählte 1999 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als künftigen Grenzwert.
Vor etwa zehn Jahren wurden heutigen Abgasgrenzwerte für Autos festgelegt, also die Emissionswerte. Die Ingenieure wussten seinerzeit nicht, wie sie die überhaupt erreichen könnten. Es gab noch keinerlei Technologien dafür.
„Ein Wert, der mit der Dartscheibe geworfen wurde“, sagt heute Werner Ressing, ehemaliger Ministerialdirektor im Bundeswirtschaftsministerium, der damals die Verhandlungen in Brüssel für Deutschland führte. Er, der sich mit am längsten mit den Grenzwerten beschäftigt hat, stellte jetzt auch in seiner Stellungnahme für das Bundesverwaltungsgericht klar:
„Mir ist klar, dass die 40 Mikrogramm NO2 der geltende Grenzwert sind: Gleichwohl möchte ich als früher zuständiger Beamter des BMWi Ihren Blick darauf lenken, dass dieser Grenzwert relativ willkürlich gewählt wurde und Sie als unabhängiges Gericht die Politik auffordern sollten, diesen Grenzwert zu ändern.“
•Denn, so Ressing, der 40 Mikrogramm-Grenzwert wurde von der WHO nicht empfohlen, sondern von der EU aus einem Sammelsurium von WHO-Grenzwerten willkürlich festgelegt.
Medizinisch sei der Grenzwert nicht zu begründen. Zudem gelten völlig unterschiedliche Grenzwerte für zum Beispiel Büroarbeitsplätze von 60 µg/Kubikmeter, am Arbeitsplatz gelten als maximaler Wert 950 in der Schweiz sogar 6.000 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Ressing verweist auf die USA: Dort gelten im Verkehr 100 Mikrogramm und es gibt keine Fahrverbote; 100 Mikrogramm werden in jeder deutschen Stadt unterschritten.
Ressings Fazit: „Der Grenzwert ist willkürlich gewählt und viel zu niedrig. Fahrverbote hätten unabsehbare wirtschaftliche Konsequenzen und sind deshalb unverhältnismäßig.“
Seine Aufforderung als Reaktion auf das Leipziger Urteil:
Die Politik muss nach Brüssel marschieren und den Grenzwert ändern! Aber genau das verweigert bislang die Bundesregierung. Sie lässt Brüssel die Schmutzarbeit erledigen und hofft, dass sie trotzdem weiter Wählerstimmen kassiert, weil die Verantwortung doch in Brüssel liege. Aber genau das ist falsch – in Berlin sitzen die Verantwortlichen für das Elend von Millionen Autobesitzern, Handwerkern und Berufstätigen, die jetzt neue Autos kaufen sollen.
Mit Umweltschutz hat es nichts zu tun
Es gibt keinerlei Belege dafür, dass Stickoxide in den Straßen zu Erkrankungen führen – jedenfalls nicht in jenen geringen Konzentrationen, wie sie in bestimmten Bereichen der Innenstädte zu finden sind. Vollkommener Unsinn ist die Rede von 10.000 Toten durch Dieselabgase. Wir haben das hier auch beim UTR oft genug belegt.
Ein Grenzwertwahn, der durch nichts belegt ist, aber gut als Hebel taugt und vor allem die Kosten der Mobilität drastisch erhöht. Allein die Chemiefabrik in der Auspuffanlage verschlingt hohe laufende Kosten. So bereitet derzeit bei den kalten Außentemperaturen der Zusatz Ad Blue erhebliche Probleme – und damit Kosten.
Das ist ein wässrige Lösung, die bei kalten Außentemperaturen leicht gefriert. Tank und Leitungen müssen also beheizt werden, erhöht letztlich den Treibstoffverbrauch. Im Augenblick herrscht gerade wieder große Nachfrage nach Heizmatten und Schaltern, die leicht kaputt gehen. Die Kosten dafür reichen bis zu 450, 500 Euro.
Es geht den NGOs nicht um Gesundheit, sondern um ihr Geschäftsmodell und darum, Deutschland zu deindustrialisieren. Es ist schön, dass mit dem Kampf gegen das Auto und die Mobilität müheloser Geld verdient werden kann als mit der mühsameren Entwicklung neuer Autos und Antriebe.
Kleiner Tipp für die NGOs
Ein nächster Kampfschritt der NGOs könnte der gegen Kirchen sein. Denn die Belastung mit Stickoxiden, Feinstäuben und CO2 in den Gotteshäusern steigt dramatisch, wenn Kerzen in den Kirchen angezündet werden. Das ergaben Messungen in Kirchen. (Indoor Flame Sources) https://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/03067319408034109
Die Gläubigen stehen direkt neben den Kerzen und sind den Gefahrstoffen ausgesetzt. Gemessen werden teilweise bis zu 90 ppb NOx. Noch deutlich mehr dürften es neben dem heimatlichen Weihnachtsbaum sein. Das ist viermal mehr als in den Todesfallen am Stuttgarter Neckartor erlaubt – bei ungleich längerer Expositionszeit. Ein Gottesdienst dauert zudem länger als ein Vorbeilaufen am Stau. Und dabei haben wir noch nicht einmal die Feinstaubbelastung durch Weihrauch mit einbezogen. Um Himmels Willen!
Die Millionen betroffener Autofahrer sollten nicht hinnehmen, dass sie nun die Zeche für den Betrug der Autokonzerne bezahlen sollen.
Betrüger müssen für den Schaden den sie angerichtet haben haften. Die betroffenen Fahrzeuge müssen in den Zustand versetzt werden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist und zwar auf Kosten der Autohersteller!
Der BSZ e.V. und der UTR e.V. haben eine spezialisierte Anwaltskanzlei gefragt, welche Möglichkeiten betroffene Autobesitzer haben?
1. Rücktritt vom Kauf
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2. Autokredit widerrufen
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Als Besitzer eines abgasmanipulierten Dieselmodells können Sie unter Umständen den Fahrzeugkauf rückgängig machen – und zwar nicht gegenüber dem Händler oder Hersteller, sondern gegenüber der finanzierenden Bank.
•Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Fahrzeug über ein Darlehen finanziert wurde.
Die Anwälte haben bei einer eingehenden Prüfung festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Verträgen zur Autofinanzierung fehlerhaft sind und nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Folglich lassen sich derzeit Darlehensverträge noch widerrufen, obwohl sie unter Umständen schon vor Jahren abgeschlossen wurden.
•Sofern es sich um einen sogenannten verbundenen Vertrag handelt, zu denen die meisten Finanzierungsverträge für Autos zählen, können Sie als Kunde den Kauf eines abgasmanipulierten Dieselfahrzeug rückgängig machen.
3. Schadensersatz verlangen
Abgasmanipulierte Fahrzeuge entsprechen nicht der Zulassung und den europäischen Vorschriften. Im schlimmsten Fall könnte also die zwangsweise Stilllegung drohen. Die Hersteller haben die Pflicht zur Nachbesserung, andererseits muss bei einem Mangel in vielen Fällen ohnehin ein Versuch der Nachbesserung eingeräumt werden. Allerdings wird vielfach über negative Veränderungen nach dem Aufspielen des Software-Updates berichtet.
•Insofern ist festzustellen, dass eine generelle Teilnahme an der Rückrufaktion für Eigentümer eines Betrugsdiesels unzumutbar ist
Neben einer Rückabwicklung gegen Kaufpreiserstattung können Sie auch Schäden geltend machen, die durch etwaige Leistungseinbußen oder Mehrverbrauch eingetreten sind. Ihr Auto ist dann weniger wert, als Sie es beim Abschluss des Kaufvertrages erwarten durften.
•Bedenken Sie auch, dass der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge dramatisch gesunken ist. Warten Sie also nicht, bis Ihre berechtigten Ansprüche verjährt sind.
4. Was Sie tun können, wenn Sie Ihren Schummel-Diesel nicht bei einem Händler gekauft haben.
Auch bei einem Kauf von privat kann unter Umständen der Rücktritt erklärt werden. Haben Sie ein abgasmanipuliertes Fahrzeug von einem privaten Verkäufer erworben, prüfen die Anwälte für Sie, ob im Kaufvertrag die Gewährleistung tatsächlich vollständig ausgeschlossen worden ist. Selbst in Musterverträgen sind unwirksame Klauseln gar nicht so selten. Ist das der Fall, haftet auch ein privater Verkäufer für Sachmängel und zwar in der Regel für zwei Jahre.
Was Sie von dieser BSZ e.V. Vertrauenskanzlei erwarten können:
Das Rechtssystem in Deutschland, genauer gesagt die Zivilprozessordnung (ZPO), sieht für Fälle wie den Abgas-Skandal weder Muster- noch Sammelklagen vor. Inzwischen erwecken einige gewerbliche Anbieter allerdings den Eindruck, die Hersteller mit Sammelklagen angehen zu wollen. Geschädigten Autokäufern werden im Erfolgsfall Zahlungen versprochen, allerdings nur gegen stattliche Provisionen von bis zu 35 Prozent. Vor allem wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollte das für Sie eigentlich uninteressant sein.
Die Plattformen bieten auch Verfahren für einen Rücktritt vom Kaufvertrag an, ebenfalls gegen sehr hohe Provisionen. Bedenken Sie dabei bitte, dass eine Provision im Erfolgsfall bei einem Rechtsanwalt nicht fällig wird. Sie bekommen hier also die erstrittene Schadensersatzsumme vollständig ausgezahlt. Der Unterschied kann sich bei einem Mittelklassemodell bereits auf bis zu 5.000,- Euro belaufen.
•Bei Fördermitgliedern des BSZ e.V. prüfen die Rechtsanwälte Ihre individuellen Ansprüche zunächst kostenfrei und empfehlen die für Ihren Fall am besten geeignete Vorgehensweise. Dann können Sie sich entscheiden.
Wenn Sie VW-Aktien gekauft haben,
sollten Sie am besten umgehend der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal beitreten. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen, ob Sie durch das möglicherweise rechtswidrige Verhalten der Konzernspitze geschädigt worden sind. Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Spezialisten für Schadensersatz.
Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören,
sollten Sie ebenfalls unbedingt jetzt handeln. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden. Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.
Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz. Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal bei!
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Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Vertrauensanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos derBSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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