P& R CONTAINER: SCHADENSERSATZ BEI FEHLERHAFTER ANLAGEBERATUNG
Auch im aktuellen Fall P&R-Container haben die Berater keine gute Figur gemacht.
(IINews) - Etliche Geldanlagen in Schiffsfonds oder bei Containerkäufen sind in den vergangenen Jahren den Bach runtergegangen und die Anleger erlebten ein finanzielles Desaster. Oft genug wurde dabei aber auch die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.
Auch im aktuellen Fall P&R-Container haben die Berater keine gute Figur gemacht.
Da wurde von Banken und Anlageberatern ahnungslosen Anlegern Container aufgeschwatzt ohne vorher die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells gründlich geprüft zu haben.
Das kann wiederum zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Anlageberater oder Beratungsgesellschaften können sich dann nicht mit Nichtwissen oder bloßen Vermutungen aus der Verantwortung stehlen, wie ein Urteil der Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2017 zeigt (Az.: 11 U 96/16).
Der 11. Zivilsenat des OLG Celle hatte über die Schadensersatzansprüche eines Anlegers, der sich an einem Schiffsfonds beteiligt hatte, zu entscheiden. Dieser machte die Forderungen geltend, da er von seinem Berater, ein Handelsvertreter einer Anlageberatungsgesellschaft, fehlerhaft beraten worden sei. Das OLG sprach dem Anleger Schadensersatz zu. Es stellte sich heraus, dass die Kosten für Vertrieb und Verwaltung schon mehr als 15 Prozent des investierten Kapitals des Anlegers betragen hätten. Hohe Vertriebsprovisionen ließen Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage zu. Für den Anleger seien dies aber entscheidende Punkte, um sich an einer Kapitalanlage zu beteiligen. Zudem hätte der Anleger auch über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung zwingend aufgeklärt werden müssen, stellte das OLG klar.
Die Einwände der Beratungsgesellschaft, über Hergang und Inhalt der Gespräche nicht informiert gewesen bzw. davon ausgegangen zu sein, dass ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde, wies das Gericht zurück. Es reiche nicht, die Vorwürfe mit Nichtwissen oder bloßen Vermutungen zu bestreiten. Vielmehr müsse dargelegt werden, dass die Beratung ordnungsgemäß verlaufen sei.
„Nicht nur bei Schiffsfonds, sondern auch bei vielen anderen Geldanlagen wurden in den Beratungsgesprächen vielfach die Ansprüche an einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht erfüllt.
Dazu gehört z.B. auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Insbesondere muss bei Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds, Umweltfonds oder dem Kauf von Containern auch über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft nicht geschehen ist. Stattdessen wurden solche spekulativen Anlageprodukte vielfach als sicher und für die Altersvorsorge geeignet angepriesen. Bei einer derartigen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden
Anlageberater haben jede Menge Tricks auf Lager um an das Geld der Menschen zu kommen.
Auch nach dem Scheitern einer solchen Anlage, verfügen diese Damen und Herren über Tricks, die geschädigte Anleger davon abhalten sollen, gegen sie vorzugehen.
Während der aktiven Phase, also wenn noch Geld eingesammelt wird, werden aufkommende kritische Berichte von Anlegerschützern mit kostenträchtigen Abmahnverfahren im Keim erstickt. Das ist mit einer der Gründe warum sich solche Geldvernichtungssysteme mitunter viel zu lange am Markt halten können.
Bricht das System zusammen oder die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen gegen die Initiatoren auf, greift das System: „Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterher“. Durch die ständige Wiederholung wird diese „Falschmeldung“ mittlerweile als allgemein gültige Tatsache angesehen.
Außerdem wird oftmals behauptet, man sei selbst betrogen worden und man habe kein Geld mehr. Klagen seien also Aussichtslos.
Die ganz dreisten „Berater“ kassieren ihre Opfer aber noch ein zweites Mal ab.
Da wird dem Geschädigten aus heiterem Himmel heraus angeboten, man könne ihm seine wertlosen Papiere Tauschen oder Abkaufen. Natürlich gegen entsprechende Zahlungen. Da die Hoffnung zuletzt stirbt greifen nicht wenige Anleger nach diesem Strohalm und setzen zum zweiten Mal Geld in den Sand.
Damit ist die Geldschöpfung für die Berater aber noch nicht zu Ende.
Man verbündet sich mit einem Rechtsanwalt, stellt diesem eine Adressliste der Anlageopfer zur Verfügung und verpflichtet den Anwalt, nicht gegen einen selbst vorzugehen. Im Fall P&R Container sollen dem Vernehmen nach, die Berater sogar selbst bei den Kunden erscheinen um die Anwaltsvollmacht einer Münchner Kanzlei einzusammeln.
So erhalten geschädigte Anleger oft unverlangte Werbeschreiben von Anwälten, die mit wolkigen Worten die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes in Aussicht stellen. Meist gehen diese Anwälte nicht gegen die Anlagevermittler vor, weil die ja mit ihnen kooperieren. Selbst wenn dies nicht in allen Fällen zutreffend ist, dienen diese Anschreiben ausschließlich der gezielten Anwerbung von Mandanten. In vielen Fällen wissen diese Anwälte noch nicht einmal, wie Sie im betreffenden Fall auch tatsächlich sinnvolle juristische Hilfe leisten könnten. Oft geht es nur um das Kassieren fetter Vorschüsse von den Mandanten oder deren Rechtsschutzversicherungen.
Anleger die mit solchen Anwälten vor Gericht ziehen erleben oftmals ein weiteres finanzielles Fiasko. Dem BSZ e.V. liegen einige solcher Gerichtsurteile vor.
Da ist dann zu lesen:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klage ist unbegründet, weil………
Nach Auffassung des Gerichts wäre näher auszuführen gewesen…
Der behauptete Sachverhalt ist nicht dargetan…..
Es ist nicht ausreichend schlüssig dargestellt……….
Nach alledem ist die Klage abzuweisen…….
Diese Auflistung könnte beliebig lange fortgesetzt werden.
Wer solche oder ähnliche Formulierungen in der Urteilsbegründung liest, sollte prüfen lassen, ob sich sein Rechtsanwalt ihm gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Eine vollständige Schadenswiedergutmachung aus einer Anlagepleite ist sicher unter Umständen schwierig und manchmal auch nicht mehr möglich. Es ist aber der absolut falsche Weg, nichts zu unternehmen. Nur mit entsprechenden Maßnahmen kann verhindert werden, dass weitere Personen ihr Geld verlieren.
Selbst wenn Sie denken, dass Sie keinem Betrug aufgesessen sind, sollten Sie einmal überlegen, ob Sie Ihre Anlageentscheidung eventuell auf der Grundlage unzureichender oder falscher Informationen getroffen haben. Auch die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge!
Anleger können mit diesem 12-Punkte Fragenkataloges prüfen, ob bei Ihrer Anlageberatung diese Punkte vollständig behandelt wurden:
Wurden Sie nach Ihren finanziellen Verhältnissen gefragt?
Hat man Sie nach Ihren Anlagezielen gefragt?
Hat man Sie gefragt, ob Sie bereits Erfahrung mit Kapitalanlagen haben?
Hat man Sie gefragt welches Risiko Sie eingehen möchten?
Wurde Ihnen eine hohe Rendite für eine risikoarme Kapitalanlage versprochen?
Hatten Sie genügend Zeit, um Ihre Anlageentscheidung zu treffen?
Wurden Sie mit (angeblich) vertraulichen Insiderinformationen gelockt?
Wurde Ihnen erklärt in was Sie bei der entsprechenden Anlage genau investieren?
Wurde Ihnen der Anlageprospekt ausgehändigt und hatten Sie genügend Zeit, diesen auch gründlich zu studieren?
Hat man Ihnen gesagt, dass erhaltene Ausschüttungen eventuell zurückgefordert werden könnten.
Hat man Ihnen versichert, dass diese Anlage bestens zur Alterssicherung geeignet sei?
Wurden Ihnen Steuervorteile versprochen?
Betroffene Anleger können für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Anlage gescheitert was nun?“ beitreten.
Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel.
Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter Anleger hoch: "Kein GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen". Da werden Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker, welche die gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf! Da wird der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinische Dimensionen. Hier wird nicht etwa die Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet, welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch helfen lassen wollen.
Bei dem BSZ e.V. versteht man, dass Opfer von mieser Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch nicht mehr wissen wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegen bringen können. Viele Betroffene wurden von ihren eigenen Hausbanken in die Pleite hineinberaten
Über den BSZ e.V.
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
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Datum: 30.03.2018 - 16:02 Uhr
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