BSZ e.V. informiert: Grundsätzliches zur P&R-Unternehmensgruppe
In vielen Gesprächen, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte in den letzten Wochen teils telefonisch, teils persönlich mit Anlegern führen konnten, hat sich herausgestellt, dass viele Anleger nicht wissen, welche Gesellschaften von der Insolvenz betroffen sind.
(IINews) - Von der Insolvenz betroffen sind die:
P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH,
P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH,
P&R Container Leasing GmbH.
Die P&R Transport-Container GmbH ist nicht insolvent, sodass hier zwischen den einzelnen Gesellschaften differenziert werden muss.
Zu den insolventen P&R-Gesellschaften
Bei den drei genannten P&R-Gesellschaften wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte werden nachfolgend die Antworten auf die häufigsten Fragen, die ihnen in den letzten Tagen in diesem Zusammenhang gestellt wurden, beantworten:
Was ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren? Brauche ich hierfür einen Anwalt?
•Im vorläufigen Insolvenzverfahren wird zunächst das Vermögen der von der Insolvenz betroffenen Gesellschaft geschützt (Verfügungsverbot). In diesem Verfahren ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, das Vermögen zu sichern, soweit es möglich ist, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und zu prüfen, ob ausreichend Vermögen (Masse) für ein reguläres Insolvenzverfahren vorhanden ist.
•Eine Vertretung durch einen Anwalt im vorläufigen Insolvenzverfahren ist nicht sinnvoll, denn in diesem bestehen wegen des bestehenden Vermögensschutzes ohnehin keine Handlungsmöglichkeiten gegen die insolvente Gesellschaft.
Wie lange dauert ein solches Verfahren und was kommt danach?
•Der Insolvenzverwalter hat nun bis zu drei Monate Zeit, dem Insolvenzgericht in einem entsprechenden Bericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu empfehlen oder aber es mangels Masse abzulehnen. In den meisten Fällen folgt das Insolvenzgericht der Empfehlung.
•Mit der Empfehlung wird – wovon wir hier ausgehen – das Gericht das Insolvenzverfahren als förmliches Verfahren eröffnen (Eröffnungsbeschluss). In diesem Beschluss werden meist gleichzeitig die Termine für die Anmeldung der Forderungen und für die Gläubigerversammlung festgelegt. Diesen Termin sollten sich Anleger in jedem Falle merken.
•Wir rechnen mit entsprechenden Beschlüssen im Falle P&R etwa Mitte Juni 2018.
Wann kann ich meine Forderung anmelden und brauche ich für das Insolvenzverfahren einen Anwalt?
•Eine Forderungsanmeldung ist erst ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Eine vorherige Anmeldung ist unwirksam und müsste wiederholt werden.
•Die Antwort auf die zweite Frage ist typisch für Juristen – es kommt darauf an. Wir gehen davon aus, dass der Insolvenzverwalter die vorgedruckten Anmeldeformulare versenden wird. Wie diese aussehen, können wir natürlich noch nicht sagen. Es kann sein, dass diese inhaltlich korrekt sind und der Anleger diese nur unterschreiben muss. In diesem Falle ist eine Unterschrift durch einen Anwalt nicht zwingend erforderlich.
•Auch bei der Gläubigerversammlung ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich, gleichwohl jedoch ratsam. Bei dieser Versammlung werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt und hier können ganz erhebliche Dinge zur Abstimmung gestellt werden (z.B. Bestätigung des Insolvenzverwalters, Bestellung des Gläubigerausschusses, Verwertung des Vermögens – also der Container usw.). Wir rechnen mit einer Gläubigerversammlung im Herbst in München oder Umgebung. Hier stellt sich für die Anleger die Frage der eigenen Anreise, wenn sie selbst daran teilnehmen wollen. Aber auch inhaltlich können hier Aspekte zur Abstimmung gestellt werden, die juristisches Hintergrundwissen erfordern. Daher haben wir es in der Vergangenheit so gehandhabt, dass wir die Anleger auf der Gläubigerversammlung gebündelt und zusammen vertreten und deren Rechte wahrgenommen haben.
Was kostet mich die Vertretung und wann sollte ein Mandat erteilt werden?
•Erst wenn die Termine feststehen, sollte über eine Vertretung im Insolvenzverfahren nachgedacht werden. Die Kosten hierfür werden wir anhand der Termine und des damit verbundenen Aufwandes – auch im Rahmen einer eventuellen Forderungsanmeldung (s.o.) – kalkulieren und nicht versicherten Anlegern die Vertretung auf Basis von Gebührenpauschalen anbieten, sodass die Kosten für Sie erstens transparent und zweitens wirtschaftlich sinnvoll sind. Hierzu werden wir Sie dann gesondert informieren.
Was passiert mit den Mieten – stehen diese mir weiter zu?
•Grundsätzlich ja – die Frage ist nur auf welcher Basis und in welcher Höhe. Entweder man stellt sich auf den Standpunkt, die Mieteinnahmen liegen außerhalb der Insolvenzmasse, dann müsste der Insolvenzverwalter diese an Sie so weitergeben, wie er sie einnimmt. Stellt man sich hingegen auf den Standpunkt, dass die Mieteinnahmen in die Masse gehören, werden diese erst einmal in der Masse „gebunden“ und – je nach Quote – an die Anleger verteilt. Das wäre dann in jedem Falle weniger, als wenn die Mieten an Sie durchgereicht werden würden. Darüber hinaus hat P&R in den „Altfällen“ eine entsprechende Garantie auf die Mieten abgegeben, sodass auf Basis dessen Ihnen die garantierten Mieten dem Grunde nach zustehen. Aber auch hier wird es zu einer Verteilung nach Quote kommen, sodass seriöse Schätzungen zu einer Größenordnung hier derzeit nicht gegeben werden können. Hier muss also zunächst die Einschätzung des Insolvenzverwalters abgewartet und diese dann gegebenenfalls überprüft und/oder angegriffen werden.
Gehört mein Container auch mir und kann ich diesen herausverlangen?
Grundsätzlich sollten die Container den Anlegern gehören. Zu der Frage, ob dies tatsächlich der Fall ist, wird die erste Stellungnahme des Insolvenzverwalters abzuwarten sein.
Hierzu ein Beispiel aus der Vergangenheit (Magellan Maritime Services GmbH): Hier hatte der Insolvenzverwalter die Eigentümerstellung zunächst verneint, wohingegen wir die Auffassung vertreten haben, dass dies so ist. Sodann wurden verschiedene Rechtsgutachten zu genau dieser Frage eingeholt, die auch noch zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt sind. Im Ergebnis wurde die Frage nie gerichtlich geklärt, denn der Verkauf der Container erfolgte mit Zustimmung der Anleger, sodass die Frage auch nicht geklärt werden musste.
Ein Herausgabeverlangen des Containers – im Insolvenzrecht Aussonderungsrecht – macht nach unserer Auffassung keinen Sinn, denn Sie können sich selbst nicht um die Vermarktung Ihres Containers kümmern. Ob sich dies aus juristischem Grund zu einem späteren Zeitpunkt anders darstellt, bleibt abzuwarten.
Hafte ich für Kosten „meines“ Containers?
•Eine eindeutige Antwort lässt sich hier nicht geben. Dies hängt zum einen davon ab, ob die Anleger tatsächlich Eigentümer sind. Sollte dies der Fall sein, haftet der jeweilige Eigentümer grundsätzlich für die Kosten des Containers. In aller Regel sind diese Kosten jedoch im Rahmen des Mietvertrages an den Mieter (z.B. Reeder) übertragen. Genau diese Mietverträge sind also das große Geheimnis. Deshalb sollte man diese kennen und anfordern.
•Wenn die Anleger keine Eigentümer sind, können sie auch für nichts in Anspruch genommen werden.
•Wir versuchen diese unbefriedigende Antwort anders zu umschreiben: Wie oben ausgeführt, ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Hierzu gehört auch die Verwaltung der Container. Es ist also nicht so, dass bei P&R niemand mehr arbeitet. Auch sind die Container i.d.R. langfristig (über Jahre) vermietet, sodass das Risiko, dass alle vermieteten Container von heute auf morgen in irgendwelchen Häfen abgesetzt werden, eher gering ist. Es mag Einzelfälle geben, aber die Regel dürfte das nicht sein.
•Wir können damit zwar keine Entwarnung geben, halten das Risiko aber für überschaubar.
Von wem bekomme ich mein Geld zurück?
•Auch hier wieder eine typisch juristische Antwort – das kommt darauf an. Anleger, die direkt bei P&R gekauft haben, also ohne einen Berater oder Vermittler, können sich nach derzeitiger Lage nur an ihre P&R-Gesellschaft wenden und Ansprüche im Insolvenzverfahren durchsetzen. Möglicherweise sind noch die Geschäftsführer in Regress zu nehmen, aber hier stellt sich angesichts der Schadenssumme die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
•Wenn die Kaufverträge über einen Berater oder Vermittler über eine Bank zustande gekommen sind, sollte eine Haftung derjenigen zumindest geprüft werden. Hier muss aber jede Beratungssituation individuell und konkret geprüft werden, sodass sich pauschale Aussagen verbieten.
Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment über Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.
Bis dahin raten diese Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen
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Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
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Datum: 30.03.2018 - 10:07 Uhr
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