P&R-Unternehmensgruppe: Wie ist das mit der Containernummer …
Mit Containern werden alle möglichen Waren verschifft, sie werden überall hin versandt. Daher ist es auch wichtig, dass die Container zugeordnet werden können. Das ist wie bei einem Auto. Jeder Container hat eine eigene Kennung – die sog. Containernummer.
(IINews) - Die Anleger, denen das Eigentumszertifikat vorliegt, können diese aus dem Zertifikat ablesen. Für alle, die kein Zertifikat vorliegen haben, folgte eine kleine Einführung. Der grundsätzliche Aufbau einer Containernummer ist wie folgt:
Und genau diesen Eigentümerschlüssel haben wir uns angeschaut. Dabei haben wir festgestellt, dass dieser jedenfalls nicht auf die jeweiligen Anleger der uns vorliegenden Zertifikate lautet.
Das führt zu der Frage – warum ist das so?
Theoretisch sollte bei einem Verkauf der alte Eigentümerschlüssel unkenntlich gemacht werden und eine neue Registriernummer vergeben werden. Nur so ist eine eindeutige Identifizierung des aktuellen Eigentümers möglich.
Das führt bei dem hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt zu folgenden Fragen:
Warum wurde in den uns vorliegenden Zertifikaten der alte Eigentümerschlüssel noch mit angegeben?
Wurde von P&R eine neue Registriernummer beantragt und auf dem Container aufgebracht?
Wenn das nicht das Fall ist – warum nicht?
Welche Rolle spielt das für die Eigentümerstellung der Anleger?
Wir fordern hier von P&R vollständige Transparenz des Vorgehens, welches nötigenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden muss.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass sich ein Netzwerk von Vermittlern – gebündelt durch deren Anwalt – gebildet hat, dessen Ziel es ist, konkret Einfluss auf die Anleger zunehmen.
Dieses Paket soll unter anderem Kommunikationsmaßnahmen für den Vertrieb umfassen und eindeutig dazu dienen, dass die P&R-Investoren ihre Rechte möglichst nicht verfolgen. Auch raten wir davon ab, Vertrieblern jetzt noch Auskünfte über das eigene Vermögen zu geben oder mit den P&R-Gesellschaften geführten Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.
Ob überhaupt gegen einen Vermittler oder eine Bank vorgegangen werden kann, ist ganz eindeutig eine Frage des Einzelfalles.
Konkrete Anhaltspunkte sind dafür vorhanden, so wie es die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aus vielen Gesprächen mit Anlegern in den vergangenen drei Wochen erfahren haben.
Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde.
Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.
Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln.
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•Die P & R Transport-Container GmbH führt den Betrieb weiterhin, so dass der Tipp der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte weiterhin gilt: Fordern Sie Ihre Eigentumszertifikate.
Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment über Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.
Bis dahin raten diese Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen
Für weitere regelmäßige Informationen haben wir die Möglichkeit der Anmeldung zu dem BSZ e.V. Newsletter recht§billig bereitgestellt. Hierüber erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen, auch zu P&R. Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie den Newsletter abonnieren.
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Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unverzüglich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment beitreten. http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.
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Datum: 29.03.2018 - 15:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1596063
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Kategorie:
Geldanlage
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