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BGA zu Musterfeststellungsklagen: Klageindustrie verhindern!

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(ots) - "Mit der Einführung einer Musterfeststellungsklage
läuft Deutschland Gefahr, eine Klageindustrie wie in den USA zu
entwickeln. Wir sind sehr besorgt, dass künftig auf Initiative von
Anwaltskanzleien Verbände gegründet werden können, die aus reiner
Profitgier Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit Sammelklagen
überziehen. Ich plädiere dafür, den Zeitplan zu überdenken. Ein
unausgegorenes Gesetz wäre weder im Interesse der Wirtschaft noch der
Verbraucherinnen und Verbraucher." Dies sagte Dr. Holger Bingmann,
Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel,
Dienstleistungen (BGA), anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs
durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am
28. März 2018 in Berlin.

Die Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD haben sich darauf
verständigt, bis spätestens zum 1. November 2018 eine
Musterfeststellungsklage einzuführen. Ein Gesetzentwurf aus dem
Bundesjustizministerium befindet sich derzeit in der
Ressortabstimmung.

"Um Missbrauch vorzubeugen, sollten Musterverfahren nur unter
engen Voraussetzungen zulässig sein und Verbände keine Klagebefugnis
erhalten. Konkrete Vorschläge haben wir zusammen mit den in der
Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbänden
vorgelegt. So sollte etwa eine öffentliche Stelle prüfen, ob
tatsächlich ein öffentliches Interesse an einer Klage vorliegt, weil
beispielsweise zahlreiche ähnliche Anträge von unterschiedlichen
Verbrauchern eingehen. Ziel muss es sein, dass Klagen nur dann
angestrengt werden können, wenn sie tatsächlich der Kompensation für
geschädigte Verbraucher dienen", so Bingmann abschließend. Hinweis:
Das Positionspapier der AG Mittelstand zur geplanten Einführung einer
Musterfeststellungsklage finden Sie hier:
www.bga.de/im-fokus/musterfeststellungsklage





08, Berlin, 28. März 2018



Pressekontakt:
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529

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Datum: 28.03.2018 - 12:17 Uhr
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